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Schützen & Erhalten · März 2005 · Seite 17 Zum neuen JVEG konnte Dr. Mei- endresch den Sachverständigen gute Hinweise geben, um zu- künftig Leistungen für die Ge- richte den Aufwendungen ent- sprechend abrechnen zu können. von Sachverständigen am Bei- spiel KMB“ Beide Referenten hielten Rückschau auf durchgeführte Veranstaltungen/Weiterbildun- gen und formulierten auf Grund der dort gemachten Erfahrun- gen die Notwendigkeit, nicht nur für Ausführende Aus- und Weiterbildungen anzubieten, sondern vor allem auch für die Sachverständigen, denn sonst wird es dazu kommen – was sich derzeit schon teilweise anzeigt –, dass wir im DHBV hochgra- dig ausgebildete Ausführende haben, aber die Sachverständi- gen diesen Weg verschlafen. Positiv ist hier zu sehen, dass mittlerweile eine ganze Reihe der Sachverständigen an den Aus- und Weiterbildungen für Ausführende teilnehmen. Verschiedenes „Neues aus dem Normen- werk“ für den Zeitraum Okto- ber 2003 – September 2004 wurde von Herrn Dipl.-Ing. Diet- rich Müller zusammengestellt und den Teilnehmern zur Ver- fügung gestellt. Resümee der Tagung 1. Es wurde angeregt ein Fo- rum zu schaffen, in dem Mit- glieder sich fachlich austau- schen können. Hierzu soll eine entsprechende Inter- netplattform geschaffen werden. 2. Von Herrn Keppeler wurde angeregt die derzeit ruhende Arbeitsgruppe „Schimmelpil- ze“ zu aktivieren. Hierzu sollten erst einmal in einer kleinen Gruppe (ca. 8 Mit- glieder) die Rahmenbedin- gungen festgelegt werden. 3. Zum Schluss wurden die Stempel und Teilnahmeur- kunden ausgegeben Mit den besten Wünschen für eine gute Heimfahrt beendete Georg Brückner gegen 17.00 Uhr die Sachverständigentagung 2004. Protokoll: Christian Wiesenberg DIE FACHBREICHE Sachverständige Den Sachverständigen machte er Mut, nicht willkürliche Festlegun- gen der Honorarklassen durch die Auftraggeber hinzunehmen. Man soll seine Ein- und Widerspruch- rechte deutlich wahrnehmen und bei Gericht vorbringen. Be- schwerden führen nicht wie häu- fig fälschlicherweise angenom- men zu einem Ausschluss für zu- künftige Vergaben von Gerichtsgutachten. Weiterhin ermutigte Dr. Meiendresch die Teilnehmer, sich bei den Gerichten einfach kurz persönlich vorzustellen. Dieses würde wesentlich besser von den Richtern wahrgenommen als Anschreiben, die in der Regel im Papierkorb landen. Ist ein Sachverständiger vom Gericht beauftragt, sollte bei Fragen zum Auftrag der direkte Kon- takt zum Richter gesucht wer- den. In den allermeisten Fäl- len wird dies von den Richtern als sehr positiv angesehen, da hierdurch häufig schon im Vor- feld Fehler vermieden bzw. behoben werden können. Ge- richte sehen sich mittlerweile zunehmend als ein Dienstlei- stungsunternehmen! Kurzvorträge Prof. Fix und Rainer Spirgatis zum „erfor- derlichen Grundlagenwissen

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