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Schützen & Erhalten · Dezember 2004 · Seite 16 Mitteilung zum Schiedsverfahren zur DIN 18195-1 bis -6 DIN 18195-1 bis -6 in der Fassung von August 2000 bestätigt Schiedsverfahren zu DIN 18195 beendet – Konsens des NABau-Arbeitsaus- schusses „Bauwerksab- dichtungen“ weitestge- hend bestätigt. Am 20. August 2004 tagte der Schiedsausschuss des DIN zu den Normen DIN 18195-1 bis -6 abschließend und bestätig- te endgültig die DIN 18195 (Tei- le 1 bis 6) in der aktuellen Fas- sung vom August 2000. Mit diesemBeschluss, der auch Hinweise für die nächste Über- arbeitung der Norm enthält, be- endete der zu Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtete Schiedsausschuss die jahrelange Diskussion um den Einsatz von Kunststoffmodifizierten Bitu- mendickbeschichtungen (KMB) in der Beanspruchungsart „auf- stauendes Sickerwasser“ in der DIN 18195-6 „Bauwerksabdich- tungen – Teil 6: Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sik- kerwasser – Bemessung und Ausführung“. Der Vorwurf ver- einzelter Kreise, diese Abdich- tungsart sei nicht bewährt, konnte vom Schiedsausschuss nach eingehender Prüfung nicht bestätigt werden. Bei der Überarbeitung der vorangegangenen Fassungen der Teile 1 bis 6 der DIN 18195 aus 1983/1984 wurden u.a. die kunststoffmodifizierten Bitu- mendickbeschichtungen (KMB) auch für den druckwasserbela- steten Bereich des „aufstauen- den Sickerwassers“ aufgenom- men. Der Arbeitsausschuss Bau- werksabdichtungen gelangte damals nach eingehender Prü- fung und Beratung zu der Über- zeugung, dass diese Abdich- tungsart die nötige Bewährung und Praxisrelevanz besitzt. Die Stellungnahmen zu den Entwürfen von 1998 führten zu einem ersten auch darauf be- zogenen Schlichtungsverfahren in der Zuständigkeit des Vorsit- zenden des NABau. Der dabei ergangene Schlichterspruch wurde jedoch von einigen Stel- lungnehmenden nicht akzep- tiert, so dass zunächst die zwei- te Schlichtung in der Zustän- digkeit der Geschäftsleitung des DIN – Deutsches Instituts für Normung e.V. durchgeführt wur- de. Beide Schlichtungen zusam- men erforderten fünf ganztägige Sitzungen, um die strittigen Punkte eingehend zu beraten. Es konnte jedoch nicht in al- len Punkten Einigung erzielt werden, woraufhin zwei der Stel- lungnehmenden das Schiedsver- fahren beantragten, um eine endgültige Entscheidung herbei- zuführen. Für den Schiedsaus- schuss wurden von den Stellung- nehmenden und dem Normen- ausschuss Bauwesen (NABau) je zwei Mitglieder benannt, der Vorsitzende wurde vom Präsi- dium auf Vorschlag des Präsi- denten aus den Reihen des Prä- sidiums bestimmt. Der Schieds- ausschuss ist zur Neutralität verpflichtet und prüft die ihm angetragenen Punkte unpartei- isch und nur nach eigener Über- zeugung; sein Urteil ist endgül- tig und für die betroffenen Nor- men verbindlich. Der Schiedsausschuss zu den genannten Teilen der DIN 18195 kam schließlich in zwei Sitzun- gen über insgesamt drei Tage zu dem Ergebnis, dass der Vor- wurf, der Einsatz von kunststoff- modifizierten Bitumendickbe- schichtungen (KMB) in der Be- anspruchungsart „aufstauendes Sickerwasser“ in DIN 18195-Teil 6 sei nicht bewährt, nicht be- stätigt werden kann. Damit wurde die DIN 18195 in ihrer jetzigen Fassung end- gültig vom höchsten Kontroll- gremium für das Deutsche Nor- menwerk bestätigt. In der dem Schiedsverfah- ren vorangegangenen Schlich- tung wurde einvernehmlich die Änderung verschiedener ande- rer Festlegungen in den Normen DIN 18195-1 bis 6 im Rahmen der beabsichtigten Überarbei- tung der Normenreihe beschlos- sen. Diese Änderungen sind in dem Norm-Entwurf DIN 18195- 100 „Bauwerksabdichtungen – Teil 100: Vorgesehene Änderun- gen zu den Normen DIN 18195- 1 bis -6“, Ausgabe Juni 2003, veröffentlicht worden. Der Beschluss des Schieds- ausschusses enthält darüber hinaus einige Hinweise, die ebenfalls im Rahmen der Über- arbeitung der Normen der Rei- he DIN 18195 umgesetzt wer- den sollen. Die Überarbeitung der Nor- men der Reihe DIN 18195 wird einen längeren Zeitraum in An- spruch nehmen, da auch Anpas- sungen hinsichtlich der Europäi- schen Normung erforderlich sein werden, deren Ergebnisse aber teilweise noch nicht vorliegen. Bautenschutz im Jahre 2004 Eine kleine Episode aus der anwendungstechnischen Beratung Mir berichtete vor kurzem ein Kollege: Ein Bautenschüt- zer, der schon rund 10 Jahre im Geschäft ist, kam kürzlich zu mir und fragte nach Lüftungsgittern. Auf meine Frage wozu, hat er diesen Fall geschildert: Es geht um eine Altbauwand aus Klamottenmauerwerk, un- gedämmt. Sie liegt am Bürger- steig. Da die Wand in der Erd- geschoßwohnung immer feucht war, hat er innenseitig einen Sperrputz aufgebracht. Er hat die Wand vorher eingehend mit dem elektrischen Widerstands- messer untersucht. Die Wand war klatschnass, denn die Anzeige hat voll ausgeschlagen. Aus unerklärlichen Gründen steigt die Feuchtigkeit jetzt aber viel höher als vorher und der Putz fällt zu allem Überfluß auch wieder ab. Der Bautenschützer wollte nun von aussen Kernbohrungen mit ca. 50 mm Durchmesser und ca. 2/3 Mauerwerkstiefe anset- zen, damit die Wand besser „at- men“ und somit austrocknen kann. Damit sich kein Ungeziefer ansiedelt, wollte er vor die Boh- rungen ein Lüftungsgitter set- zen. Ich habe Ihm den zunächst den Rat gegeben, dass er die Lüftungsgitter ruhig weglassen kann, weil das Ungeziefer bei den Folgen dieser Ausführungs- weise eigentlich auch nicht mehr wirklich stört. DIE FACHBEREICHE Bautenschutz Es schreibt für Sie: Rainer Spirgatis Fachbereichs- leiter Bauten- schutz Plinderheide 2b, 48291 Telgte Telefon: (02 36) 3 39 93 04 Telefax: (02 36) 3 39 93 63 email: bautsspirgatis@aol.com
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