S&E Glossary
Neben den adulten Käfern wurden auch Larven bzw. Eilar- ven des Hausbocks, des Bun- ten Nagekäfers und des Gewöhn- lichen Nagekäfers betrachtet und deren Unterschiede heraus- gearbeitet. Mit einer Zwischenfrage von Dr. Noldt nach der bevorzugten Automarke der Hausbocklarve konnte vorerst keiner etwas anfangen. Spätestens bei der Betrachtung des Hinterlaibseg- mentes unter dem Mikroskop konnte die Frage beantwortet werden. Am zweiten Tag des Semi- nars wurde den Teilnehmern eine Fülle von Schadbildern präsen- tiert. An- und durchgenagte Holzstücken, durchlöcherte Rin- denteile und ein nicht mehr ganz regendichter Schirm wa- ren Beweis der Vielfältigkeit der Schadbilder. Ernst wurde es bei einer abschließenden Bestim- mungsübung. Selbst für gestan- dene Holzschutzfachleute gab es an den 35 Probestücken ge- nügend Stoff zum diskutieren. Denn längst nicht alle waren für die Teilnehmer eindeutig be- stimmbar. Es hat sich in der abschlie- ßenden Auswertung gezeigt, und das war die einhellige Mei- nung aller Teilnehmer, dass Dr. Noldt diese zwei Seminartage professionell vorbereitet und den Stoff anschaulich dargelegt hat. Es wurde der Wunsch ge- äußert, an diesem Einführungs- seminar zwei Vertiefungssemi- nare zu koppeln, in denen die Insekten getrennt nach ihrer Be- fallsbiologie vorgestellt werden. Diesem Wunsch wird der DHBV entsprechen und für das III. Quartal 2004 jeweils ein Seminar für Trockenholz- und Frischholzinsekten anbieten. Aufbauseminar II am 10 und 11. 9. 2004 – Trockenholzinsekten (z.B. Hausbock, Gew. Nagekäfer, Bunter Nage- käfer, Trotzkopf) – Staatenbildende Insekten (Ameisen und Termiten) – diverse Importholzschäd- linge Aufbauseminar III am 24. und 25. 9. 2004 – Frischholzinsekten (z.B. Ambrosiakäfer, Bockkäfer, Holzwespe, Holzbohrer) – Marine Holzzerstörer (z.B. Schiffsbohrmuschel, Asseln) – Gelegentliche Vorrats- schädlinge (z.B. Rüssel- käfer, Speckkäfer) Anmeldungen für diese Semi- nare, auch für nicht DHBV-Mit- glieder, können ab sofort bei der Bundesgeschäftsstelle in Köln vorgenommen werden. Auf der letzten Umschlagseite sind wei- tere Angaben zu den Semina- ren enthalten. DIE FACHBEREICHE Holzschutz After einer Hausbocklarve mit deutlichem Markenzeichen. DIE FACHBEREICHE Bautenschutz Normen, Richtlinien und Regelwerke für Ab- dichtungen an Neubauten Zu den Normen bei Neubauab- dichtungen im Einzelnen: 1.1 DIN 18195 „Bau- werksabdichtung“ Diese Norm gilt für: die Abdichtung von nicht was- serdichten Bauwerken oder Bau- teilen im Neubau gegen – Bodenfeuchte nach DIN 18195-4 – nichtdrückendes Wasser nach DIN 18195-5 – von außen drückendes Wasser nach DIN 18195-6 – von innen drückendes Wasser nach DIN 18195-7 Diese Norm gilt nicht für: nachträgliche Abdichtungen in der Bauwerkserhaltung oder in der Baudenkmalpflege, es sei denn, es können hierfür Verfah- ren angewendet werden, die in der Norm beschrieben sind. 1.2 Richtlinie für die Planung und Aus- führung von Abdich- tungen mit kunststoff- modifizierten Bitumendickbeschich- tungen, Ausgabe: November 2001 Diese Richtlinie gilt für: Diese Richtlinie regelt Abdich- tungen erdberührter Bauwerke oder Bauteile mit kunststoff- modifizierten Bitumendickbe- schichtungen von Neubauten. Im Teil A und B erhebt diese Richtlinien den Anspruch kon- form mit der DIN 18195 „Bau- werksabdichtungen“ zu sein. Lediglich der Anhang 1 befasst sich mit Abdichtungen aus KMB außerhalb der DIN 18195 und gibt für diesen Fall Hinweise zur vertraglichen Vereinbarung. Diese Richtlinie gilt nicht für: nachträgliche Abdichtungen an Bauwerken und in der Bauwerks- erhaltung. Im Anwendungsbereich und Zweck heißt es in der RiLi-KMB u.a.: Bei nachträglichen Abdich- tungsmaßnahmen ist das WTA- Merkblatt E-4-6-03/D „Nach- trägliches Abdichten erdberühr- ter Bauteile“ mit dieser Richt- linie mitgeltend. 1.3 Richtlinie für die Planung und Ausfüh- rung von Abdichtun- gen erdberührter Bau- teile mit flexiblen Dichtungsschlämmen, Ausgabe: Januar 1999 Diese Richtlinie gilt für: Diese Richtlinie regelt Abdich- tungen erdberührter Bauwerke oder Bauteile mit flexiblen Dichtungsschlämmen im Neubau gegen Bodenfeuchte, nichtdrük- kendes Wasser und drückendes Wasser. Zusätzlich erfasst die Richtlinie die Abdichtung ge- gen kapillar aufsteigende Feuch- tigkeit und gegen Spritzwasser im Sockelbereich sowie Behäl- terabdichtungen. Die Richtlinie befasst sich mit Abdichtungen aus flexiblen Dichtungsschlämmen außerhalb der DIN 18195 „Bauwerksab- dichtungen“ und gibt für die- sen Fall Hinweise zur vertrag- lichen Vereinbarung. Diese Richtlinie gilt nicht für: nachträgliche Abdichtungen an Bauwerken und in der Bauwerks- erhaltung. Im Anwendungsbereich und Zweck heißt es in der Richtli- nie u.a.: Bei Bestandsbauten ist das WTA-Merkblatt 4-6-98/D „Nach- Schützen & Erhalten · Dezember 2003 · Seite 10
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