S&E Glossary
siedelt. Üblicherweise sind hierbei nur die obe- ren Holzschichten betroffen. Da Schimmelpilze zwar auch Enzyme zum Abbau von Cellulose und Mannose besitzen, diese aber nicht so effektiv wie die der Holzzerstörer sind, fallen die Holz- schäden nur marginal aus. 2. Ursachen für Schimmelpilzbefälle auf Holzkonstruktionen Geeignete Bedingungen finden sich bei Holz und Holzbaustoffen, sobald ein Feuchteeintrag stattfindet. Nährstoffe sind grundsätzlich ausrei- chend vorhanden, z.B. in Form von abgelagertem Staub, aber auch Klebstoffe und nicht zu verges- sen das Holz selbst. Auch Schimmelpilzsporen sind bereits reichlich auf den Holzbaustoffen vorhanden, entweder durch unsachgemäße, un- geschützte Lagerung oder aber auch durch den Produktionsprozess bei Holzwerkstoffen. (13,14) Also bleibt die Frage, wie sich eine erhöhte Feuchtig- keit einstellt, die zum Befall führt. Zu diskutie- ren sind hierbei im Wesentlichen zwei Aspekte, nämlich erhöhte Feuchtelasten in der Bauphase und während der Nutzung. Während des Neubaus sind es in der Rohbauphase ungeschütztes Bau- holz und Holzwerkstoffe, die besonders gefähr- det sind. Wird der noch offene Dachstuhl nicht vor Niederschlägen geschützt, Holzbaustoffe falsch gelagert oder gar als Witterungsschutz oder Abdeckung genutzt, muss man sich nicht fragen, wie es zu einem Befall kommen konnte. Beim Innenausbau wird durch das Abbinden der Putze oder des Estrichs Wasser freigesetzt, was wiederum von den Holzbaustoffen aufgenommen wird. Fehlt hier eine ausreichende Lüftung, ggf. technische Trocknung, sind Schäden vorprogram- miert. Immer unter dem Aspekt betrachtet, dass Schimmelpilze eben geringere Ansprüche haben und daher lange vor den Holzzerstörern auf dem Holz vorkommen können. Gleichzeitig haben sich die Holzkonstruktionen insbesondere bei unbe- lüfteten Dachaufbauten verändert. Die bauphy- sikalischen Konsequenzen zeigen sich ebenfalls in Form von Schimmelpilzbefällen. (13,14) Auch die Nutzung von Innenräumen hat sich verändert. So wird der zugige Dachboden nicht mehr als Trockenraum genutzt, sondern als hochwertiger Innenraum mit Sichtdachstuhl ausgebaut. Da- mit ergibt sich hier unter Umständen die glei- che Problematik wie für den ausgebauten Keller: bauphysikalisch knifflige Rahmenbedingungen. Wird hier die Kondensatbildung nicht durch das Nutzerverhalten (schimmelgerechte Lüftung und Heizung) aufgefangen, sondern noch verstärkt (z. B. durch ungünstige Möblierung), kann das richtig schief gehen. (1,2,3) Werden Dachstühle aus- gebaut oder auch gedämmt, so spielen zudem die wasserdampfdichten Schichten eine große Rol- le. Dieser Part muss eindeutig den ausführenden Handwerken zugeschoben werden. Werden beim Einbau z. B. die Dampfbremsen beschädigt, so ist der Schaden vorprogrammiert, da durch Kon- vektion wasserdampfhaltige Luft in die kühlere Konstruktion eindringt und dort kondensiert. (14) 3. Schimmelpilze und die Holz- Normung Durchforstet man die für Holzwerkstoffe und Holzkonstruktionen gültigen aktuellen Normen, so findet man in der Regel nichts zum Thema Schimmelpilze. Das kann insofern nachvollzo- gen werden, da Schimmelpilze keinen nennens- werten Einfluss auf die Stabilität, Tragfähigkeit des Holzes oder die Statik von Holzkonstrukti- onen haben und der hygienische Aspekt nicht Gegenstand der Holznormung ist. Recherchiert man weiter, so zeigt sich, dass die Schimmel- pilze in den Holznormen häufig unter dem Begriff holzverfärbende Pilze eingeordnet und zusam- men mit den Bläuepilzen oder der Rotstreifig- keit eher als optischer Mangel angesehen wer- den. Unter dem Aspekt holzverfärbende Pilze wird man dann schon eher fündig. Dabei findet man in der Norm DIN 4074: Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit: Teil 1 Nadelschnittholz, Teil 5 Laubschnittholz nur einen Verweis auf Verfärbung durch Bläue und Rotstreifigkeit mit der Angabe, dass Bläue in allen Sortierklassen zulässig ist. Auch in der DINEN 1995-1-1:2010- 12: Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten – Teil 1-1: Allgemeines Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau; wird nur ausgeführt: Holz und Holzwerkstoffe müssen ent weder eine natürliche Dauerhaftigkeit im Sinne der EN 350-2 für die jeweilige Gefährdungsklas se entsprechend den Definitionen in EN335-1, EN335-2 und EN335-3 besitzen oder mit einem nach EN351-1 und EN460 auszuwählenden Holz schutzmittel behandelt sein. Folgt man diesen Ausführungen bis zur DINEN 335:2013-06: Dau- erhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Ge- brauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten, so beschreibt die- se, mit welchen Feuchteeinträgen je Gebrauchs- klasse zu rechnen ist, jedoch nicht dazu, welche biologischen Konsequenzen hierbei zu erwarten sind. Auch die DIN EN 350-1:1994-10: Dauerhaf- tigkeit von Holz und Holzprodukte – Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz – Teil 1: Grundsät- ze für die Prüfung und Klassifikation der natür- lichen Dauerhaftigkeit von Holz; ergab keinen Verweis auf Schimmelpilze. Zwar werden eine Reihe von Basidiomyceten und Insekten sowie marine Schädlinge aufgeführt, gegen die eine Beständigkeit zu prüfen ist, Schimmelpilze sind jedoch nicht genannt. Anders in der DIN 68800-1: 2011-10. Hier steht Folgendes: Schimmelpilze sind nicht holz spezifisch, sondern treten ebenso an anderen Ma terialien auf. Sie führen auf der Oberfläche von Holz zu verschiedenartigen Verfärbungen, sofern die für einen Befall erforderliche Luftfeuchte vor liegt. Sie sind nicht Gegenstand dieser Norm. Leider, denn sonst wäre aufgefallen, dass mit Definition der Gefährdungsklassen (GK) und den zugehörigen klimatischen Randbedingungen be- reits mit der GK0 Schimmelpilzwachstum wahr- scheinlich ist (für die hier beschriebenen Schäden durch Schimmelpilze an Holzkonstruktionen im Innenraum sind jeweils die GK0 oder GK1 anzu- setzen). Für die GK0 und 1 wird als Exposition eine Holzfeuchte von 20% (trocken) und eine mittlere rel. Luftfeuchtigkeit von max. 85% an- gegeben. Gleichzeitig wird angeführt, dass die- se Rahmenbedingungen auch für Schimmelpilze gelten würden. Das ist aus Sicht der Schimmel- pilzfachleute geradezu fatal, falsch und kollidiert mit der „Schimmelpilz-Norm“ DIN 4108-2:2013- 02 und der technischen Regel DIN-Fachbericht 4108-8:2010-09. Denn im Fachbericht wird aus- geführt: Hiernach kann eine Schimmelpilzbildung auftreten, wenn an mindestens fünf aufeinander folgenden Tagen die relative Luftfeuchte auf der Bauteiloberfläche mindestens 12 h/d einen Wert von mehr als 80% aufweist. Bei höheren Luft Fachbereiche Schimmelpilze
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