S&E Glossary
Die DHBV Mitglieder fordern Walther – Walther fördert den DHBV! Seit 1950 vertritt der DHBV e.V. als Fachverband die In- teressen der im Holz- und Bautenschutz tätigen Be- rufsgruppen. Während zu Beginn der Verbandsarbeit noch ausschließlich bauaus- führende Unternehmen die qualifizierte Unterstützung des Verbandes nutzten, hat sich der DHBV e.V. mittler- weile auch als Anlaufstelle für Architekten, Fachplaner sowie Sachverständige eta- bliert. Dabei gibt es durchaus unterschiedliche Anliegen: Steht bei dem Einen die Pla- nung im Vordergrund, wird bei dem Anderen der Schwerpunkt auf die Überwachung des Baus gelegt. Beim Nächsten geht es „lediglich“ um die Erstellung eines Gutachtens. Allen am Bau beteiligten Personen und Firmen bürdet die Haftung das Risiko auf, bei Nichtbeachtung öf- fentlich-rechtlicher oder zivilrecht- licher Pflichten, dem Betroffenen den entstandenen Schaden ersetzen zu müssen. Dabei kann es in Ein- zelfällen auch zur strafrechtlichen Verfolgung kommen. Der Bauunternehmer hat u.a. fol- gende wesentliche Verantwortung: Er darf die Pläne des Entwurfsver- fassers nicht ungeprüft umset- zen. Erkennt er, dass die Pläne nicht ausführbar sind, so ist er verpflichtet, dies dem Bauherrn mitzuteilen. Doch wo liegt dann zu welchen Teilen die Verantwort- lichkeit für den Schaden? Beim Bauunternehmer? Beim Bauleiter? Beim Planer? Beim begleitenden Sachverständigen? Das Problem: Der Bauherr kann sich im Zweifel aussuchen, an wen er sich im Schadensfall wendet. So- mit muss man sich mit Ansprüchen auseinandersetzen, obwohl man der Überzeugung ist, keinen Fehler be- gangen zu haben. Zumeist stellt sich erst dann die Frage, ob der eigene Versicherungsschutz „passend“ und damit „ausreichend“ ist, um die be- rechtigten Ansprüche des Geschä- digten zu befriedigen, aber auch un- berechtigte Ansprüche abzuwehren. Ist die Tätigkeitsbeschreibung im Versicherungsschein richtig be- schrieben oder entfällt der Versi- cherungsschutz komplett? Habe ich die für mich relevante Klausel mit vereinbart oder wird der Versicherungsschutz verweigert? War ich hier als Sachverständi- ger oder baubegleitender Ingenieur tätig? Muss ich eigentlich eine Ver- sicherung für Sachverständige oder für Architekten abschließen? Benötige ich eine Versiche- rungssumme für Sach- oder eher für Vermögensschäden? Ist diese zu gering bemessen, sodass ich einen Teil des Schadens ggf. selbst über- nehmen muss? Welches Mitgliedsunternehmen möchte bei diesen oder ähnlichen Fragen die Hand dafür ins Feuer legen, dass es – gemäß DHBV Eh- renkodex – „ausreichend“ versi- chert ist? Genau diese Unsicherheit nimmt die Walther GmbH dem DHBV e. V. und seinen Mitgliedern. Regelmä- ßig sondiert der Makler den Versi- cherungsmarkt für Holz- und Bau- tenschützer, Schädlingsbekämpfer, Sachverständige und Architekten nach Verbesserungen und verein- bart diese in der Regel beitragsfrei auch für ihre Kunden. Darüber hi- naus zeigt sich durch die individu- elle Risikoeinschätzung seitens der Walther GmbH, dass nicht nur der Versicherungsschutz optimiert wer- den kann, sondern schnell Beiträge im vierstelligen Bereich(!) einges- part werden können. Das allein wäre schon eine für alle Beteiligten befriedigende Si- tuation. Durch die Fördermitglied- schaft der Walther GmbH liefert das Mitgliedsunternehmen dem DHBV e. V. außerdem zusätzliche Wachs- tumsimpulse. Eine klassische Win-win-Situa- tion für alle Beteiligten! Versicherung Es schreibt für Sie: Oliver Freund Walther Versicherungs- makler GmbH Borsteler Chaussee 51 22453 Hamburg Telefon: 040 50 79 60 470 Telefax: 040 50 79 60 475 E-Mail: info@walther-gmbh.de Internet: www.walther-gmbh.de Foto: 123rf.com · faithie Schützen & Erhalten · März 2015 · Seite 29
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