S&E Glossary

Fachbereiche Sachverständige dem Hausschwamm langfristig die Feuchtigkeit entzogen und er muss in der Wand dann nicht weiter berücksichtigt werden. Hier wird an die Ergebnisse von Frau Dr. Theden (Das Absterben Holz zerstörender Pilze in trockenem Holz, Mat. Org. 7, S. 1–10, 1972) erinnert, die festgestellt hat, dass der Schwamm nach 2 Jahren Trocken- heit bei 20°C nicht mehr auswächst. Baubegleitung Bei all diesen verschiedenen Varianten, die auch untereinander kombiniert werden können, ist es noch notwendig, dass eine regelmäßige Kontrolle nach der Sanierung und eine Kontrol- le bei der Durchführung vorgenommen werden. Selten ist es möglich, ein Gebäude vor einer Sa- nierung so gründlich zu untersuchen, dass ein vollständiger Überblick über alle Details ent- steht. Deshalb sollte der Sachverständige direkt vor Durchführung der angepassten Sanierung die Baustelle besichtigen und noch einmal das Verfahren mit dem Anwender durchsprechen. Wichtig ist auch bei einer grundlegenden Sanierung des Gebäudes, dass z.B. Architekten und Gebäudetechniker über das Verfahren infor- miert werden, damit nicht unbedingt dort, wo das stärkste Hausschwammvorkommen in der Wand ist, Anschlussrohre, Wasserleitungen etc. verlegt werden. Die Gefahr einer Leckage bei den modernen Verbindungstechniken ist nicht zu unterschätzen, bleibt sie doch häufig erst einmal unerkannt und führt unter Umständen zu einem umfangreichen Wiederaufleben des Schwamms (ist bei undichten Heizungsleitungen schon vorgekommen!). Daraus resultiert, dass diese angepasste Hausschwammsanierung in den gesamten Bau- ablauf hineinpasst bzw. passen muss. Nach einer solchen Sanierung sollte das Gebäude mindestens drei Jahre besichtigt werden. Bekannt ist, dass nach einer misslungenen Hausschwammsanie- rung etwa zwei Jahre danach der Hausschwamm wieder in vollem Umfang am Wachsen ist. Mit einer gewissen Sicherheit sind nach drei Jahren ohne besondere Merkmale erst einmal die Haupt- gefährdungen durch Hausschwamm beseitigt. Dann kann alle 2–3  Jahre das Gebäude noch einmal besichtigt werden. Bei kleinen Bauvor- haben hört sich das sehr aufwendig an und wird sich auch wirtschaftlich nicht darstellen lassen. Bei großen Gebäuden ist der Kostenfaktor der Kontrolle eher gering im Verhältnis zu der Sanie- rungssumme und dort sind die Bauherren viel öf- ter bereit, längerfristige Kontrollen einzuräumen. Werden grundsätzlich solche Kontrollen vor- her nicht besprochen oder von den anderen Ver- antwortlichen abgelehnt, sollte auf solche ange- passte Sanierungen verzichtet werden. Erfolgskontrolle gemäß DIN 68800 Teil 4 Die neue DIN 68 800 Teil 4 gibt vor, dass jede Sanierung anschließend kontrolliert wer- den soll. Hier stellt sich die Frage, wie eine Hausschwammsanierung kontrolliert werden kann. Beim chemischen Verfahren ohne zusätz- liche Trocknung ist dem Verfasser keine Metho- de bekannt, die mit vertretbarem Aufwand eine Aussage zulässt, dass die Wand z. B. mit der ausreichenden Menge Schwammsperrmittel im- prägniert ist. Ansonsten lässt sich bei der che- mischen Methode die Trocknung der Wand mes- sen (Gravimetrie) und kontrollieren. Nimmt die Feuchtigkeit wieder zu oder erst gar nicht ab, war die Maßnahme nicht ausreichend und wenig erfolgversprechend. Bei der Hitzebehandlung werden häufig in geschützten Vorrichtungen Pilzgeflechte einge- bracht und erhitzt. Das ist aber nicht repräsen- tativ. Außerdem hat diese Methode den Nachteil, dass erst einmal im Labor geprüft werden muss, ob das Schwammgeflecht wieder auswächst. Das dauert einige Tage. In dieser Zeit kann die Bau- stelle letztendlich nicht geräumt werden und un- ter praktischen Gesichtspunkten müssten dann auch die bei der Wärmebehandlung erreichten Temperaturen eingehalten werden. Der Verfasser verwendet hier Datenlogger mit Bimetallthermometer und misst die Tempe- ratur möglichst im geografischen Mittelpunkt des Bauteils. Wenn in einer feuchten Wand die Temperatur steigt, trocknet die Wand. Nach Ab- schluss der Arbeiten ist es dann möglich, mit einem langsam drehenden dicken Steinbohrer Bohrmehl aus tieferen Schichten zu fördern und mittels Gravimetrie oder CM-Messgerät den Was- sergehalt vor Ort direkt zu messen. Zurzeit laufen Versuche, mit eingebauten Elektroden und Wechselstrom Feuchtigkeitsge- halte in der Wand zu bestimmen. Es gibt auch eine Messanordnung, bei der in die Wand Holz- proben eingelegt werden und deren Feuchtig- keitsgehalt über die Darr-Methode bestimmt wird. Sinn dieser Maßnahme ist, dem Verarbeiter nach Erreichen der Zielwerte zu bestätigen, dass er seine Arbeiten sachgerecht ausgeführt hat und die Sanierung erfolgversprechend ist. Inso- fern ist bei solchen Maßnahmen auch immer das Gutachten zu berücksichtigen. Ein Holzschutz- gutachten muss so aufgebaut sein, dass daraus erkennbar ist, welche einzelnen Maßnahmen für die Sanierung berücksichtigt werden müs- sen. Somit muss auch die Erfolgskontrolle, die in der DIN gefordert wird, auf dieses Gutachten abgestimmt werden. Inwieweit unter Berücksichtigung der VOB auf angepasste Sanierungen eingegangen wer- den kann, weil ja der Text der DIN in der VOB als verbindlich anerkannt wird, muss an anderer Stelle entschieden werden. Bei den bisher vom Verfasser durchgeführten Sanierungen, die auch nur durch den Verfasser kontrolliert wurden, war die VOB kein Thema. Da bei den angepassten Sanierungen der Verfasser häufig auch während der Bauausfüh- rung zur Verfügung stand, konnten eventuelle Abweichungen unverzüglich während der Sa- nierung durch entsprechende Maßnahmen auf- gefangen werden. Anwendung angepasster Verfahren Das ist auf den ersten Blick ein heikles The- ma, bei genauer Betrachtung ist es allerdings gar kein Thema. Alle am Bau Entscheidungen treffenden Personen müssen an einen Tisch. Da die Trocknung das Hauptthema ist, sollte auch der Holz- und Bautenschutzbetrieb mit einge- schaltet werden. Gemeinsam wird überlegt, wie effizient die Feuchtigkeit beseitigt werden kann und ob das auch von Dauer ist. Sind diese tech- nischen Probleme geklärt, wird berechnet, was das System kostet und was die klassische Sa- nierung kostet. Aus dem Holzschutzgutachten sind die Risiken abzulesen. Jetzt ist klar, wo das Risiko an dem zu sanierenden Gebäude bei den unterschiedlichen Verfahren bestehen könnte. Dieses Besprechungsergebnis wird dem Bau- herrn zur Entscheidung vorgelegt oder er wird gleich in die Diskussion mit eingebunden. Das Ganze wird schriftlich formuliert und der Bau- herr trifft die Entscheidung. Damit sind dann die Wege geebnet für das ausgewählte Verfahren. Zu beachten ist, dass bei Beauftragung des Holz- und Bautenschutzbetriebes auf der Basis VOB die DIN automatisch mit vereinbart ist. Da- her bietet es sich an, dass der Verarbeiter auf der Basis BGB beauftragt wird, das Gutachten zu erfüllen (DIN 68800 Teil 4, Abs. 4.5). Damit haftet dann der Sachverständige für den Sanie- rungsvorschlag und der Verarbeiter erfüllt nicht die Norm, sondern das Gutachten! Das ist aber ein anderes Thema und kann hier nicht komplett aufgedröselt werden. Wichtig ist auch, dass der Sachverständige mit in die Haf- tung eingebunden wird, denn auf seiner Arbeit und Einschätzung (DIN 68800 Teil 4 Abs. 4.4) beruht der Weg der alternativen Sanierung. Es geht also nur gemeinsam. Schlussbemerkung Diese Aufstellung ist als persönlicher Erfah- rungsbericht des Verfassers zu verstehen. Es gibt mit Sicherheit je nach Objekt eine Vielzahl wei- terer Varianten, die hier nicht in den Beschrei- bungen aufgeführt sind. Diese Ausarbeitung rich- tet sich an Sachkundige für die Festlegung der Sanierung, der Ausführende hat rechtlich auch andere Punkte zu berücksichtigen. Es ist hoffent- lich deutlich geworden, dass zur Auswahl eines Schwammsanierungsverfahrens genügend Erfah- rung im Umgang mit dem Hausschwamm vorliegen muss. Somit sind die Beschreibungen der Verfah- ren hier auch nur als Anhaltspunkte zu sehen. Es wird dringend davor gewarnt, eine Alter- native zum Regelverfahren einfach nur durch Messwerte zu untermauern. Genauso wichtig ist die Festlegung der Parameter für die spätere Nutzung. Für die unterschiedlichen Kennwerte bei den verschiedenen Mauerwerksarten stehen zurzeit nur persönliche Erfahrungen und Mes- sungen zur Verfügung. Hier sollte mehr Trans- parenz geschaffen werden. Vielleicht kann das ja auch in dem zukünftig neu zu erstellenden WTA- Merkblatt Hausschwamm berücksichtigt werden. Schützen & Erhalten · September 2014 · Seite 22

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