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Schützen & Erhalten · Juni 2021 · Seite 22 FACHBEREICHE I BAUTENSCHUTZ formationen zur Qualitätssicherung und Dokumentation, gegeben werden. Teil C geht auf die Ausführung von Abdichtun- gen im Bestand mit FPD ein. Abgerundet wird die Richtlinie mit Anhängen zur vertragsrechtlichen Vereinbarung, zu den relevanten Normen und Regelwerken so- wie durch ein Glossar und ein Formblatt zur Dokumentation für die Herstellung von Abdichtungen mit FPD. Außenliegende streifenförmige Fugenabdichtung mit FPD auf Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gegen drückendes Wasser 1. Untergrundvorbehandlungen Im Bereich der streifenförmigen Ab- dichtung, beidseitig neben der Fuge, ist mindestens 15 cm breit der Zementleim mechanisch mit geeignetem Schleifgerät zu entfernen. Bei Vorhandensein eines Sohlüberstandes wird dieser auch bis auf das Korn freigelegt. Außenecken werden unter 45° angefast. Schalungsgrate, festsitzende Verunreinigungen und haftungsmindern- de Substanzen wie z. B. Rückstände von Schalölen sind zu entfernen. Um den Verbund zum Untergrund sicherzustellen und um eine Hinterläufigkeit bei Was- sereinwirkung zu vermeiden, müssen alle haftungsmindernde Bestandteile entfernt werden. Beim Betonieren entstandene Kiesnester, Rüttellücken, Fehlstellen > 5 mm werden mit sys- temkompatiblem Dichtungsmörtel ver- schlossen. Die Mörtelplombe im Bereich der Wandaufstands- und Elementfugen dient als druckfeste Rücklage. Ggf. wird der Übergangsbereich im Wand-/ Soh- lenanschluss im Bereich der Innenecke als Dichtungskehle mit Radius von 40 – 60 mm ausgerundet. Herstellerab- hängig kann in Innenecken auch ein vlieskaschiertes Abdichtungsband zur Anwendung kommen. Ebenfalls kann eine Grundierung zur Oberflächen- verfestigung und zum Binden letzter Staubpartikel herstellerabhängig zum Einsatz kommen. Poren in der Betono- berfläche können zur Blasenbildung in der frischen Beschichtung führen. Um dieses Risiko zu reduzieren, sollte eine Kratzspachtelung aus FPD aufgebracht werden. Die Kratzspachtelung erfüllt auch den Zweck einer Kontaktschicht. Die Kratz-/ Füllspachtelung muss vor dem nächsten Arbeitsgang getrocknet/ abgebunden sein. 2. Fugenabdichtung Anschließend wird in diesem Bereich eine Lage FPD aufgebracht. Nach diesem ersten Arbeitsgang ist eine Verstär- kungslage in den Abdichtungsbereich einzulegen. Anschließend, wenn die vorangegangene Schicht nicht mehr beschädigt werden kann, wird eine zweite Abdichtungsschicht in entspre- chender Schichtdicke aufgetragen. Die Mindesttrockenschichtdicke muss 4 mm betragen. Statt einer Verstärkungslage kann auch ein geprüftes, mit dem System verträgliches gewebekaschiertes Kunststoff- oder Elastomerband in die FPD eingearbeitet werden. An Kreu- zungspunkten von Fugen werden die Verstärkungseinlagen bzw. die Bänder überlappt. Es sind die Angaben des für diesen Anwendungsbereich gefor- derten abPs gemäß den PG-FBB, Teil 1 einzuhalten. Schutzschichten können Nutzschichten sein und werden mit dem Abdichtungsstoff nach Durchtrocknung der Abdichtung verklebt. 3. Qualitätssicherung Das Messen der Frischschichtdicke und die Dokumentation der Arbeiten, Untergrundvorbehandlungen und Abdichtungsgänge gehören auch bei dieser Sonderbauweise zu den Pflichten des Ausführenden. Das notwendige Dokumentationsformblatt ist, wie bereits erwähnt, bei der Deutschen Bauchemie im Downloadbereich zu finden. 14 13 13 Schutzschicht 14 Baugrubenverfüllung
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