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Schützen & Erhalten · Juni 2021 · Seite 32 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE Es schreibt für Sie: Dr. rer. nat. Constanze Messal Fachbereichsleiterin Schimmelpilze Schutower Ringstraße 6 · Gebäude S29 18069 Rostock Telefon: (0381) 637-28280 Telefax: (0381) 637-28281 E-Mail: messal@dhbv.de Nee, hier messe ich nicht! Sanierungskontrolle nach Entfernung des Befalls und erfolgreicher Feinreinigung Ü blicherweise umfasst eine fach- gerechte Schimmelschadenbesei- tigung die Beseitigung der Schadens- ursache. Dann wird in ausreichendem Maße das befallene Material entfernt, wozu im Vorfeld das Sanierungsziel mit klaren und kontrollierbaren Vorgaben festgelegt wurde. Nach dem Entfernen der befallenen Baumaterialien erfolgt die Feinreinigung des Sanierungsbe- reiches. Dabei ist die Feinreinigung fester und notwendiger Bestandteil einer jeden Schimmelpilzbeseitigung und muss in der Sanierungsplanung entsprechend berücksichtigt werden (1). Und nun kommt die Abnahme der Leistung Schimmelentfernung inkl. der erfolgreichen Feinreinigung durch eine unabhängige und fachkundige Per- son (4, 5). Wird bescheinigt, dass das Sanierungsziel erreicht wurde und die Feinreinigung erfolgreich war, kann die Leistung als abgenommen betrachtet und mit dem Wiederaufbau begonnen werden (2, 6). Sanierungskontrolle wird auch häufig als Freimessung bezeichnet. Den Sanierungsbereich freimessen bedeutet festzustellen, dass die bis- her im Sanierungsbereich geltenden Schutzmaßnahmen aufgehoben werden können (6, 8). Deshalb haben vor einer Sanierungskontrolle auch nur befähigte Personen und Unterwiesene Zugang zum Sanierungsbereich. Alle anderen haben gefälligst draußen zu bleiben. Auch der Maler oder Elektriker, der Mieter, der Eigentümer, der Makler oder wer sich da sonst noch so rumtreiben könnte. Nicht nur, weil da jede Menge neuer Dreck in eine zuvor mit großem Aufwand gereinigte Baustelle eingetragen oder sogar neuer freigesetzt wird. Vielmehr ist bis zur Sanierungskontrolle davon auszugehen, dass gemäß der festge- legten Gefährdungsklasse nach DGUV-I 201-028 eine Exposition mit Biostoffen vorliegt (9). Ablauf der Feinreinigung Eine Feinreinigung macht nur Sinn, wenn der eigentliche Schimmelschaden durch Entfernung der mikrobiell belasteten Materialien entfernt wurde. Dann geht es darum, restliche Kontaminationen durch Biostoffe, die beim Ausbau frei- gesetzt wurden, sowie Feinstäube im Sanierungsbereich unter Verwendung geeigneter Verfahren zu entfernen. Nach der Feinreinigung sollte der Sa- nierungsbereich dem Normalzustand entsprechen, der sich abzuleiten hat aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen oder aus Referenzwerten unbelasteter Räume etc. (4, 5, 6). Da wir uns noch immer im Schwarz- bereich befinden, wird die Feinreinigung im noch abgeschotteten Sanierungs- bereich bei intakter Baustelleneinrich- tung ggfs. unter technischer Be- und Entlüftung ausgeführt. Auch sind die vorgesehenen PSA weiterhin zu nutzen. Entwarnung gibt es hierfür dann erst durch das Ergebnis der Sanierungskon- trollmessung (1, 8). Feinreinigung bei der Schimmelpilz- beseitigung ist nicht mit der Bauendrei- nigung gleichzusetzen, da hier mitunter noch einige Arbeitsschritte dazwischen liegen können, die eine Reinfektion des Bild 1: Links die Beladung der Raumluft im Sanierungsbereich mit Stäuben, Sporen und Faserbruchstücken in 600facher Vergrößerung. Die Partikelchen sedimentieren und haften an Oberflächen. Nach der Feinreinigung soll die Beladung der Raumluft wieder einer normalen Konzentration entsprechen wie im Bild rechts.

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