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Schützen & Erhalten · Juni 2021 · Seite 33 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE Sanierungsbereiches mit sich ziehen kön- nen (z. B. andere Gewerke, Einbau neuer, aber kontaminierter Baumaterialien etc.). Das geht leider sehr häufig schief, wie wir gleich noch sehen werden. Damit bei der Feinreinigung nichts schief geht! Wesentliche Voraussetzung: Es sind keine sichtbaren Schäden mehr erkenn- bar (7). Mit Hilfe geeigneter Verfahren wie Absaugen und Abwischen sind die verbliebenen Feinstäube aus Myzelbruch, Sporen aber auch Quarzstaub sowie KMF weitestgehend zu entfernen. Die Feinreinigung kann durch Luftreini- gungsgeräte sinnvoll unterstützt werden, um die Konzentration luftgetragener Schimmelpilzbestandteile und Stäube zu reduzieren. Ist eine gezielte Luftfüh- rung im Sanierungsbereich vorhanden, sollte die Reinigung mit der Richtung des Luftstroms (in Richtung Abluft) erfolgen, damit aufgewirbelte Stäube sich nicht in zuvor gereinigten Bereichen ablagern. In die Feinreinigung einzubeziehen sind nicht nur die bearbeiteten Flächen, sondern alle Flächen im Sanierungsbe- reich (6, 8)! Also auch die Decken und Böden, Fenster, Fensterbretter, Türen. Gern vergessen wird die Reinigung von Lichtschaltern, Steckdosen, Lüftern und Filtern von Klimaanlagen. Gereinigt werden müssen auch die Abschottung und ggfs. noch vorhandene Geräte und Schläuche, sofern diese nicht schon vorher entfernt wurden. Bei der Feinreinigung hat sich folgen- der Ablauf bewährt: 1. Reinigung horizontaler Flächen wie Fußböden und Fensterbänke 2. Absaugen / Abwischen der abge- klebten Oberflächen und anschlie- ßende Entfernung der Abdeckma- terialien 3. Reinigung der Decke 4. Reinigung der Wände 5. Schlussreinigung der Böden in Rich- tung Zugangsbereich 6. eventuell feuchtes Nachreinigen einzelner Oberflächen und Gegen- stände. Ohne das Thema Feinreinigung noch einmal komplett besprechen zu wollen, hier einige wenige Hinweise: Poröse Oberflächen lassen sich gut absaugen. Neben Bodengeräten sind mittlerweile auch Rückengeräte verfügbar, mit denen man gut auch über Kopf arbeiten kann. Einzusetzen sind hierbei HEPA-Filter der Filterklasse H13. Feste, glatte und nicht saugfähige Materialien können abge- wischt werden, z. B. Fliesen, Parkett, Linoleum, Kunststoff oder Glasoberflä- chen. Dazu verwendet man am besten oberflächenentspanntes Wasser durch Zugabe tensidhaltiger Reiniger (3). Das reicht! Mitunter problematisch ist die Reini- gung von Möbeln. Daher sollten diese zum Zeitpunkt der Sanierungskontrolle nicht im Schadensbereich sein. Sind Mö- bel ebenfalls einer Sanierungskontrolle (5, 6) zu unterziehen, dann sollte dies an dem Ort geschehen, wo sie auch aufge- reinigt wurden und bevor sie wieder in die sanierte Wohnung zurückgebracht wurden. Vorsicht auch, wenn die Mö- belreinigung nicht im Sanierungsauftrag inbegriffen war (z. B. weil das der Nutzer selbst machen will). Dann besteht die Möglichkeit, ggfs. kontaminierte Objekte in den gereinigten Bereich zurückzu- bringen. Wenn das der Fall ist, dann unbedingt erst die Räume abnehmen! Erst trocknen, dann reinigen Muss nach dem Rückbau auch noch eine technische Trocknung erfolgen, dann muss der Zeitpunkt der Sanie- rungskontrolle gut gewählt sein. Da bei einer Trocknungsmaßnahme durch die erforderliche Bewegung von Luft- massen neuerlich Staub freigesetzt und vor allem umverteilt werden kann, sollte die Feinreinigung erst nach der Trocknung durchgeführt werden. Bei der nachfolgenden Sanierungskontrolle kann dann auch gleich der Erfolg der Trocknungsmaßnahme überprüft werden (5, 7). Anderenfalls sollte es ggfs. eine Zwischenabnahme geben, dass keine erkennbaren Befallsreste, und wenn auch nur kleine, noch vorhanden sind. Die Ver- driftung der Sporen aus nur minimalen Schimmelresten hat schon so manche Messung versaut. Und zwar richtig. Macht es dann Sinn, vor der Trock- nung, z. B. einer Raumlufttrocknung, die Feinreinigung vorzunehmen und die Sanierungskontrolle durchzuführen? Manchmal wechseln die Ausführenden, dann muss natürlich die Teilleistung abgenommen werden. Dann muss aber berücksichtigt werden, dass bei hohen Bauteilfeuchten ggfs. Sporen und Staub einfach haften bleiben und auch durch Mobilisierung nicht hinreichend promi- nent in die Luft gebracht werden kön- Bild 2: Die Feinreinigung ist ein aufwendiger Bestandteil der Schimmelschadenbeseitigung, jede Fläche im Sanierungsbereich ist einzubeziehen. (Foto W. Böttcher)

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