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Schützen & Erhalten · Juni 2021 · Seite 34 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE nen. Wenn, dann ggfs. die Oberflächen direkt beproben und/oder eine Messung nach Inbetriebnahme durchführen. Wichtig ist – die Sanierungskontrolle ist die Staffelstabübergabe an das nächste Gewerk und bietet dem Ausführenden wie Betroffenen letztendlich nur dann Si- cherheit, wenn die Rahmenbedingungen exakt beschrieben sind. Auch deshalb ist es wichtig, mit dem Sanierungsziel gleichermaßen festzulegen, wie dieses überprüft werden soll (5, 6, 7). Sanierungskontrolle – so geht´s! Je genauer das Sanierungsziel festgelegt ist, umso einfacher ist es, den Sanie- rungserfolg zu überprüfen. Dabei macht es auch Sinn, gleich die Methoden der Kontrolle festzulegen. Wird der Aus- bau eines schimmelbelasteten Bauteils vereinbart, dann wird zuerst überprüft, ob das Bauteil entfernt wurde. Wesent- liches Ziel ist aber immer, dass nach den Sanierungstätigkeiten die Konzentration an Sporen und Schimmelbestandteilen dem entspricht, was bei einem in Al- ter, Nutzung und Lage vergleichbaren schadensfreien Bauwerk zu erwarten ist. Demnach ist also nicht nur zu prüfen, ob der Schimmelbefall entfernt wurde, sondern auch, ob die Feinreinigung erfolgreich war (4, 5). Abweichungen sind möglich, wenn nur eine Teilsanierung vereinbart war oder Teilleistungen überprüft werden, weil z. B. andere Gewerke Sanierungs- aufgaben übernehmen müssen, die nicht mehr im eigenen Handwerk angesiedelt sind. Dann könnte u. U. eine Sicht- und Staubkontrolle ausreichend sein. Wieder gegenprüfen – was war das Sanierungs- ziel und was muss überprüft werden, um als Finisher ans Ziel zu kommen. Ein paar Beispiele: Es wurde verein- bart, das befallene Bauteil/Baumaterial mit entsprechender Sicherheitszugabe zu entfernen. Dazu erfolgt zunächst eine visuelle Überprüfung, ggfs. ist eine Ma- terialentnahme oder Klebefilmprobe hilf- reich, um Befallsreste etc. nachzuweisen. Weiterhin wurde vereinbart, dass nach der Sanierung Baustäube und Schim- melpilzreste zu entfernen sind, bis eine nutzungsübliche Schimmelkonzentration wie im schadensfreien Zustand vorliegt. Also wird zunächst eine visuelle Überprü- fung auf sichtbare Staubablagerungen vorgenommen. Sind noch Baustäube da, muss auch von einer erhöhten Schimmel- belastung ausgegangen werden. Sind visuell keine Beanstandungen erkennbar, so kann nachfolgend über Raumluftmes- sungen gemäß WTA-Merkblatt 4-12- 16/D „Schimmelpilzschäden: Ziele und Kontrolle von Schimmelpilzschadensani- erungen in Innenräumen“ nachgewiesen werden (5), dass die Sanierungszielwerte eingehalten sind oder nach UBA 2017, ob noch eine Innenraumquelle vorhan- den ist (8). Kontrollroutinen erarbeiten Im Grunde ist der Ablauf einer Sanie- rungskontrolle reine Routine. Es beginnt immer mit dem Augenscheinlichen und endet, wenn gewünscht oder er- forderlich, in einer Messaufgabe und Laborauswertung. Daher startet man mit einer Überprüfung, ob die vereinbarten Tätigkeiten auch ausgeführt wurden. Wurde die Tapete entfernt? Sind noch Schimmelflecken an der Wand zu se- hen? Ist der Putz im Schadensbereich und noch etwas drumherum entfernt worden? Reicht ein augenscheinlicher Befund nicht aus oder erfordern frag- würdige Verfärbungen eine Beprobung, dann darf es auch mal ein Klebefilm sein, um mikroskopisch das vereinbarte Ziel zu überprüfen. Eine Materialentnahme mit anschließender Kultivierung tut‘s aber auch. Wie genau die Untersuchung sein muss, sollte vorab an den Erfordernissen an das Bauteil resp. der Nutzungsklasse des betroffenen Raumes festgemacht werden. Zweiter Schritt Staubkontrolle: Dazu erfolgt eine Wischkontrolle horizontaler Flächen, Vorsprünge, Fensterbänken, Fußböden etc. Gern mit einem sog. Schwarz-Weiß-Tuch oder etwas Ver- gleichbarem. Dabei auch auf die eigene Nase achten. Sind geruchliche Auffällig- keiten nachweisbar? Nicht immer einfach feststellbar, wenn zuvor z. B. mit einem deodorierenden Reiniger oder reichlich Isopropanol gearbeitet wurde. Sind Baustäube hinreichend entfernt worden und keine Beanstandungen auf- getreten, kann nun überprüft werden, ob auch die Konzentration an Schimmel- bestandteilen üblichen oder vereinbarten Werten entspricht. Vorher überlegen, ob das nötig ist und wie viele Messpunkte es braucht. Um diesen Nachweis zu erbrin- gen, kann wie bei der Schadensfeststel- lung nach UBA 2017 überprüft werden, ob noch Quellen vorhanden sind. Oder man orientiert sich am WTA-Merkblatt 4-12-16/D: „Schimmelpilzschäden: Ziele und Kontrolle von Schimmelpilzscha- densanierungen in Innenräumen“. Das hier beschriebene Verfahren zielt insbe- sondere auf den Nachweis feiner Stäube ab, die sich nach der Sanierung nicht nur auf horizontalen Flächen, sondern auch auf Wänden abgelagert haben können (4). Mitunter sind aber auch die Wünsche des Auftraggebers zu berücksichtigen, der vielleicht die eine oder andere Messung mehr wünscht oder eben auch nicht. Schlussendlich bleibt das Labor- ergebnis abzuwarten. Auch wenn dann Bild 3: Befall voll- ständig entfernt oder nicht? Verfärbungen, insbesondere an alten Putzoberflä- chen, sollten durch Materialproben überprüft werden.
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