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Schützen & Erhalten · Juni 2021 · Seite 36 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE den Hausmeister, wo war denn der Schaden? Denn alles ist strahlend weiß. Übrigens auch der Teppich im Flur, der wäre neu verlegt. Der Sägestaub der neu eingebrachten Trockenbauwände war in der gesamten Gewerbeeinheit zu finden. Selbst der Badspiegel glitzerte feinkris- tallin im Blitzlicht der Kamera… Hier ist nicht mehr nachzuvollziehen, ob es überhaupt eine Feinreinigung gegeben hat oder die Stäube aus dem Wieder- aufbau stammen. Nun darf in jedem Fall noch einmal feingereinigt werden. Die Hausverwaltung wurde unterwiesen, wie es hätte eigentlich laufen sollen und man kann nur hoffen, dass beim nächsten Mal das Timing stimmt. Mittlerweile häufen sich Sanierungs- kontrollen, die durch die Verantwortlichen (ob nun Eigentümer oder auch Ausfüh- rende) einfach zu spät angesetzt werden. Wenn der Estrich schon wieder drin ist oder der Trockenbauer gerade noch seinen Werkzeugkoffer rausholt. Hier kann die Leistung im Grunde genommen nicht mehr abgenommen werden. Daher und zum wiederholten Male – unbedingt bereits in der Sanierungsplanung auf den richtigen Zeitpunkt für die Sanierungskon- trolle achten! Und wenn wir schon dabei sind: Der Sanierer muss seinen feingereinigten Sanierungsbereich gegen jegliche Ein- dringlinge verteidigen! Keine Material- ablage, keine Geräte, die nicht ebenfalls feingereinigt wurden, keine anderen Arbeiten! Notfalls bis zum Eintritt der unabhängigen Person verbarrikadieren! Dennoch muss sich der Sachverstän- dige oder die fachkundige Person vor Ort damit auseinandersetzen, wie die Leistung Rückbau schimmelbelasteter Materialien bewertet werden kann, wenn die betroffenen Bereiche nicht mehr zugänglich sind. Alle Trocken- bauwände sind zu, neu gestrichen, neu gefliest… Die neuerliche Feinreinigung der Oberflächen kann bewertet wer- den, keine Frage. Aber ist wirklich alles entfernt worden? Im schlimmsten Fall wieder aufmachen? Aufs Bauchgefühl hören? Da hilft nur, sich mit allen Be- teiligten zusammenzusetzen und eine gemeinsame Entscheidung zu treffen. Dabei kann hilfreich sein, zu vereinbaren, dass die Messung z. B. 6 Monate später als Statusmessung wiederholt wird und gemäß UBA 2017 auf versteckte Quellen geprüft wird. Tauchen später Befind- lichkeitsstörungen auf oder melden die Nutzer Geruchsentwicklungen etc., so muss, falls nicht Anzeichen eines neuen Schadens vorhanden sind, der Bereich des Altschadens neu untersucht werden. Problem 2: Sabotage Das mag jetzt etwas überzogen klin- gen, anders lassen sich Situationen nicht beschreiben, in denen Personen eigenmächtig und entgegen allen An- weisungen in den Sanierungsbereich eindringen, Sachen ablegen, mal eben andere Handwerker kommen lassen oder Teile der Abschottung entfernen. In einem sehr speziellen Fall gab es drei gescheiterte Anläufe einer Sanierungs- kontrolle. Hier waren es die Eigentü- mer, die mehrfach auch nach direkter Ansprache immer wieder in ihr Haus gegangen sind, obwohl vereinbart war, dass dies nach der Feinreinigung bis zur Sanierungskontrolle zu unterlassen ist. Dreimal fiel der Sanierungsbereich bereits bei der Sichtkontrolle durch, Bauleiter und leitende Sachverständige wurden informiert. Gemeinsamer Termin, in dem allen noch einmal haarklein der Ablauf erklärt wurde. Im vierten Anlauf dann endlich ein erfolgreicher Abschluss. Das Dumme bzw. der Dumme ist hier immer wieder der Sanierer, der in seiner Leis- tung sabotiert wird und an der Abnahme gehindert wird. Und diese wiederholen muss. Leider kann man bei so einem Termin nicht die Hallodris strammstehen und putzen lassen. Hier hat in der Tat geholfen, dass sich der Versicherer ein- geschaltet hatte, denn einer muss den Spaß bezahlen, wenn der Probennehmer viermal klingelt. Problem 3: Selbstsabotage Man kann sich aber auch selbst ins Knie schießen. In einem Fall wurde das schimmelbelastete Material ausgebaut, feingereinigt und eine Raumlufttrock- nung aufgebaut. Beim Betreten des Sanierungsbereiches bliesen die Venti- latoren munter durch den ganzen Trakt. Geruchlich waren keine Auffälligkeiten feststellbar, da lag nicht ein Stäubchen herum. Eigentlich eine sehr saubere Bau- stelle, wären nicht reichlich Verfärbungen an den Wänden erkennbar gewesen. Der Putz wurde nicht ausreichend entfernt bzw. abgeschliffen. Da sich dieses Bild im gesamten Sanierungsbereich zeigte und nicht eben mal ein lokales Nacharbeiten anzuordnen war, blieb nur der Abbruch und die Anweisung, in allen Räumen den Putz abzufräsen. Beim nächsten Termin Bild 6: „Frei“-Messung auf Wunsch des Eigentümers, der hier den Sanierungsbereich schon mal als Abstellraum benutzte. Aber auch Handwerker nutzen einen sauberen Raum gern mal zur Ablage ausgebauter und nichtgereinigter Waschbecken, Duschwannen oder Türen. Dass damit der feingereinigte Sanierungsbereich kontaminiert wird, dürfte wohl ersichtlich sein.

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