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In einem im Oktober 2020 rechtskräftig gewordenen Ur- teil [1] wurde wieder einmal um die Schimmelbelastung in der Dämmschicht unter den Estri- chen in einem Einfamilienwohn- haus gestritten. Auch dieses Mal ging es nicht um die Beein- trächtigung der Innenraumluft, sondern ausschließlich darum, wieviel Schimmel in einer Dämm- schicht unter einem Estrich einen Mangel darstellt, der auf Kosten des Bauträgers zur Beseitigung berechtigt. Ist die Zahl von 10.000 KBE als eine Art Grenzwert geeignet, um nachzuweisen, dass sich eine Dämmschicht negativ auf die Raumhygiene auswirken kann? Verdeutlichung des „Grenzwerts“ Die zur Rede stehende Zahl diffe- renziert nicht zwischen Sporen und einem aktiven Befall. Aber nur letz- terer ist bedeutsam. Die Zahl von 10.000 KBE geht auf die Einschät- zung eines Sachverständigen zu- rück und wurde nur von wenigen Spezialisten angenommen. Eine fünfstellige Zahl klingt be- eindruckend. Für Trockengewür- ze spricht die DGHM [2] von ei- nem Richtwert von 100.000 KBE/g und für Nüsse von 10.000 KBE/g. Diese Richtwerte sind aber keine Grenzwerte für „Reinheitsanforde- Schimmelbelastung in der Dämmschicht 10.000 KBE in Fußböden ist kein Hygiene- und Entscheidungskriterium Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße; Co-Autoren: Dr. Heinz-Jörn Moriske, Direktor und Professor im Umweltbundesamt, Berlin Dr. Thomas Warscheid, ö.b.u.v. Sachverständiger für Mikrobielle Schäden im Bauwesen, Wiefelstede Bild 1: Holzbalkendecke eines Fachwerkhauses, an dem durch Fäulnis zerstörte Hölzer ausgetauscht wurden. Schützen & Erhalten · Juni 2021 · Seite 73

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