klein_S&E_02_2021_ub
lastung im Fußbodenaufbau nicht tangiert, solange die Fußboden- schichten einschl. deren Anschlüs- se keinen konvektiven Austausch zulassen [3]. Daneben könnte es Beeinträchtigungen durch Gerüche geben, die aber bei einem nicht ak- tiven Befall ausgeschlossen werden können und sonst in o.a. Räumen mit bestimmungsgemäß feuchten Fußbodenschichten, wenn über- haupt, sehr selten vorkommen. Der Wert 10.000 KBE ist hinsichtlich des Schutzziels für die Raumhygie- ne in Gebäuden ohne Betrachtung der fallbezogenen Umstände un- begründet und ungeeignet. Er dif- ferenziert zudem nicht nach Spezi- es, von denen es nur sehr wenige gibt, die eine ernsthafte gesund- heitliche Relevanz entfalten, wie z. B. stachybotrys chartarum. Dessen Toxizität weisen aber die wenigsten bauüblichen Schimmelpilzspezies auf. Offensichtlich wurde im genann- ten Verfahren übersehen, was üb- liche Beschaffenheit ist und wel- che Anforderungen tatsächlich an die Raumhygiene in Wohnräumen zu stellen sind. Selbstverständlich dürfen von zur Innenraumluft of- fenen Flächen keine Risiken aus- gehen. Diese sind eindeutig der Nutzungsklasse II [5] zuzuordnen. Das trifft aber nicht für Fußboden- aufbauten zu, solange diese zum Innenraum hin wirksam abgedich- tet sind. Diese sind der Nutzungs- klasse IV zuzuordnen, an die keine nennenswerten raumhygienischen Anforderungen zu stellen sind. Das Urteil ist daher fallrechtbezo- gen und kein Grundsatzurteil. Wem nützt der Rat, etwas auszu- tauschen, wenn sich dadurch keine Verbesserung einstellt und sich der Wert der Sache nicht ändert? Bis- lang wurden Sachverständige i.d.R. für die Folgen ihres Handelns nicht in die Verantwortung genommen. In diesem Fall wurde die Zeche vom Bauträger gezahlt. Das mag sich in Zukunft ändern. Literatur [1] IBR 2021, 122 Schimmelbe- lastung von 10.000 KBE/g: Neubau mangelhaft! [2] Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e. V. [3] Zöller, M.: Schimmel nicht immer beseitigen! IBR 2019, 237 und: Unsichere „sichere Seite“: Angst ist kein guter Ratgeber, IBR 2020, 221 [4] Sous, S., Warscheid, T., Zöller, M.: Instandsetzung von Schimmelpilzschäden durch Ab- schottung – Partikeldichtheit von Bauteil-schichten. Forschungspro- jekt, Aachener Institut für Bauscha- densforschung und angewandte Bauphysik (AIBau gGmbH), Aachen und LBW Bioconsult, Wiefelstede. Juli 2019 [5] Leitfaden des Umwelt- bundesamts zu Schimmelpilzer- kennung, -bewertung und -in- standsetzung - Schimmelleitfaden - Umweltbundesamt, 2017 und Beitrag Moriske, H-J, Leicht, K.: Nutzungsklasse IV des UBA-Schim- melleitfadens: Erfahrungen aus der Praxis. Aachener Bausachverstän- digentage 2021. Nachdruck mit freundlicher Genehmigung von ibr-online Bild 2: Blick auf den Fußbodenaufbau der historischen Holzbalkendecke mit Lehm-Strohfüllungen und Sandauflage. Schützen & Erhalten · Juni 2021 · Seite 75
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