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Schützen & Erhalten · März 2001 · Seite 9
QUALIFIKATION
Die Qualität überwachen
Wer sind die
Sachverständigen?
Es sind keine selbst ernann-
ten „Fachleute“, die hier ein-
gesetzt werden. Das FBE versi-
chert sich der zertifizierten Ex-
perten aus zweien seiner
Mitgliedsverbände, um einen
Pool von Sachverständigen ein-
setzen zu können:
– DPÜ: Deutsches Institut
für Prüfung und Überwa-
chung
– DHBV: Deutscher Holz-
und Bautenschutzverband
Beide Verbände verfügen
bereits über ein bestehendes
Zertifizierungssystem, das der
Ernennung als Sachverständiger
für diese Fachgebiete voraus-
geht. Außerdem müssen die an
TÜBAU
®
Interessierten von ei-
nem Zertifizierungsausschuss
des FBE akzeptiert werden.
Sie werden nur eingesetzt
für maximal drei Fachgebiete.
Und dies aus gutem Grund: Die
Spezialisierung in den verschie-
densten Sparten der Bauwerks-
erhaltung nimmt immer mehr
zu. Hier ist kein Platz mehr für
Universal-Experten, die sich als
so genannte „Sachverständige
für Bauschäden“ noch an viele
Stellen tummeln.
Auch aus diesem Grunde ist
das FBE sicher, eine große Ak-
zeptanz im Bauwesen zu errei-
chen: Praxiserfahrene Ansprech-
partner für Bauherrn und Fach-
betrieb stehen zur Verfügung.
Diese drei Partner sind nun
wesentlich besser als bisher in
der Lage, eine fehlerfreie Bau-
stelle auf höchstem Qualitäts-
niveau zu garantieren.
Ihr Weg zum zertifi-
zierten Fachbetrieb
In Abb. 2 sind die
einzelnen
Schritte ver-
deutlicht,
die zur Zerti-
fizierung
führen und den Er-
werb eines Firmenstempels.
Antrag auf Zertifizierung
Sie erhalten vom FBE ein Antragsformular, das Sie
an die Geschäftsstelle des FBE zurücksenden. Diese wählt
den für Sie in Frage kommenden Sachverständigen aus,
der sowohl vom Fachgebiet her der Richtige ist als auch
möglichst kurze Wege zu Ihnen und Ihren Baustellen
hat, um Sie umfassend betreuen zu können.
Die Terminierung der Firmenprüfung, die Festlegung
des weiteren Ablaufes bis hin zur Übergabe des Zerti-
fikates liegt dann bei Ihrem Betreuer.
Über die genauen Inhalte der Firmenüberprüfung
informiert Sie das FBE natürlich im Vorfeld. Entspre-
chende Anforderungsprofile liegen vor, die Sie auf Wunsch
kurzfristig zugesandt bekommen.
Prüfungsgebühren
Sie können hier nicht allgemein gültig angegeben
werden, da sie fairerweise gestaffelt sind: Zum einen
nach der Zahl der von Ihnen abgedeckten Tätigkeits-
felder, zum anderen nach der Anzahl Ihrer Mitarbei-
ter.
Ein Beispiel: Als Fachbetrieb mit weniger als 9 Mit-
arbeitern und Zertifizierung in einem einzelnen Tätig-
keitsgebiet liegt die Prüfungsgebühr bei DM 1.250,00.
Dazu kommt die Kontrolle einer Baustelle, die zur Fir-
menzertifizierung obligatorisch ist mit DM 1.200,00.
Wiederholungsprüfungen finden alle 3 Jahre statt, dann
werden 80% der Prüfungsgebühren berechnet.
Ein Anruf bei der Geschäftsstelle des FBE genügt,
und Sie erfahren sofort die für Sie gültigen Gebühren.
Diese Preise gelten nur für Firmen des FBE, DHBV
oder angeschlossener Verbände. Für alle anderen gilt
ein Aufschlag von 10%!
Nach erfolgreichem Abschluss der Firmenprüfung
und
der Objektkontrolle erhalten Sie das Zertifikat, das
in Abb. 3 zu sehen ist.
Dies berechtigt zum Erhalt des DHBV-Firmenstem-
pels für die jeweiligen Fachgebiete.
Ihre Ansprechpartnerin
Als zentrale Verwaltungsstelle für
TÜBAU
®
steht die Geschäftsstelle des FBE
zur Verfügung. Sie stellt auch die Ver-
bindung zwischen den Baumaßnahmen
und den Sachverständigen her. Natür-
lich werden alle Anfragen, nähere In-
formationen sowie die Vereinbarung von
Terminen für erste Beratungsgespräche eben-
falls direkt von der Geschäftsstelle bearbeitet.
Rufen Sie uns an – wir stehen Ihnen mit
jeder Auskunft zum Qualitätssicherungs-
system gerne zur Verfügung.
Telefon: 067 24/96124.
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