Schützen & Erhalten - page 32

2. Verbandstag in Berlin
Deutscher Holzschutzfachverband e.V. (DHF)
Der Deutsche Holzschutzfach-
verband (DHF) führte am 9. 6.
2006 seinen 2. Verbandstag in
Berlin durch. An dieser aktu-
ellen und fachlich hoch inter-
essanten Veranstaltung zum
Thema „
Fachgerechte Vorberei-
tung, Ausschreibung und norm-
gerechte Ausführung von Holz-
schutzmaßnahmen“
nahmen
80 Holzschutzfachleute teil.
Mit seinem Vortrag „
Aktuelle Hin-
weise zur Überarbeitung und Neu-
fassung der DIN 68800, Teil 1–4,
mit Diskussion von Änderungsvor-
schlägen zu DIN 68800, Teil 4“
er-
öffnete der Bundesvorsitzende,
Herr Dr.-Ing. Uwe Schümann, die
Tagung mit der Aussage, dass in
vier Arbeitsgruppen der DGfH –
Deutsche Gesellschaft für Holzfor-
schung – an einer Vorlage für den
Normenausschuß gearbeitet wird
und voraussichtlich 2009 eine Neu-
fassung zu erwarten ist. Im auf-
gewerteten Teil 1 der Holzschutz-
norm werden die allgemeinen
Grundlagen und die Begriffe um-
fassend überarbeitet und mit dem
Europäischen Normenwerk abge-
stimmt. Hier werden alle bautech-
nischen, chemischen und alterna-
tiven Maßnahmen zum Schutz des
Holzes erfaßt. Die bisherigen Ge-
fährdungsklassen werden in Ge-
brauchsklassen umbenannt. In den
weiteren Teilen werden die detail-
lierten Regelungen zur Durchfüh-
rung der Holzschutzmahmen vor-
gegeben und eine verbindliche
bauaufsichtliche Einführung der
DIN 68800 angestrebt.
Herr Dipl.-Ing. Peter Grabes
vom Sächsischen Holzschutzver-
band referierte zum Thema
„Holzschutztechnische Untersuchung
als Planungsleistung in Verbindung
mit den Leistungsphasen der HOAI“
mit wichtigen Hinweisen über die
Diskrepanz zwischen dem progres-
siven Wachstum der Gebäudeschä-
den und der teilweise vorherrschen-
den Unkenntnis über Planungsauf-
gaben, die gutachtenbezogen, in
kurzer Zeit überholt sind. Dies
schlägt sich auch mit vielen (ver-
meidbaren) Nachträgen in den Bau-
kosten nieder.
Der Sachverständige Herr Uwe
Sallmann vom LV Berlin/Branden-
burg hatte in seinem Beitrag „
Pra-
xisrelevante Probleme bei normge-
rechter Durchführung von Bekämp-
fungsmaßnahmen nach DIN 68800/
4“
wesentliche Änderungsvorschlä-
ge für die Neufassung der DIN ge-
nannt. Zu nennen sind u.a. um-
fassende Detaildarstellungen zu
Vorleistungen und Durchführungs-
maßnahmen gegen holzzerstörende
Pilze und Insekten sowie in der Sa-
nierung von schwammdurchwachse-
nem Mauerwerk.
Dipl.-Architekt und Sachver-
ständiger Herr Ingo Müller vom LV
Berlin/Brandenburg hatte sich in
seinem Beitrag
„Beispiele für die
Ausführung von Holzschutzmaßnah-
men mit Abweichung von der Norm
und die rechtssichere Vereinbarung
dieser Leistungen mit dem Bau-
herrn“
umfassend mit
Sondermaß-
nahmen
auseinandergesetzt.
Herr Ekkehard Flohr, Fachbe-
reichsleiter Holzschutz im DHBV re-
ferierte über die
„Normgerechte und
vollständige Ausschreibung von Holz-
schutzmaßahmen mit Praxisbeispie-
len und Aussagen zum neuen WTA
– Merkblatt Der Echte Haus-
schwamm“
mit wichtigen Aussagen
zu Aufmaß- u. Abrechnungsbestim-
mungen und der unterschiedlichen
Wirksamkeit von Holzschutzmitteln
gegen Insekten sowie den Einsatz
von Schwammsperrmitteln im Mau-
erwerk.
Die „
Fachgerechte Ausschreibung
und Bestellung von getrocknetem und
imprägniertem Bauholz – Hinweise
zum HFN-Merkblatt 1-2005“
hatte
der Vortrag von Herrn Dipl.-Ing.
Stefan Hill vom HFN zum Inhalt.
Das Merkblatt gilt als Basis für aus-
schreibende Planer und Ausführende
und knüpft die Verbindung zu den
Forderungen der DIN 1052. Das
Merkblatt ist in der Geschäftsstel-
le des HFN unter Telefon (03 84 66)
33 99 99 zu bestellen.
Die DHF-Tagungsmappe kann
bei der Geschäftsstelle des DHF unter
Telefon (0 30) 9 25 34 44 gegen eine
Schutzgebühr von 10,00 EURO, zu-
züglich Porto, angefordert werden.
Tagungskurzbericht von
Dipl.-Ing. H.P. Elsholz,
LV Berlin/Brandenburg im DHF
NOTIERT
Das soll keinem unserer
Kollegen passieren!
Ein mir bekanntes großes Bau-
unternehmen erhält von einem
Wohnungsbau-Unternehmen einen
Auftrag in Höhe von ca. 350.000,00
. Die Bauleitung hat ein Archi-
tekturbüro, deren Bauleiter auf der
Baustelle das Sagen und zu Bestim-
men hat! Im Auftragsschreiben
wurde nicht aufgeführt, wer un-
terzeichnungsberechtigt ist.
Ohne weitere Nachfragen führte
das Unternehmen den Auftrag aus.
Die Bauleitung bittet den Unter-
nehmer, alle von ihr unterschrie-
benen Stundenlohnzettel gesondert
abzurechnen und getrennt vom
Hauptauftrag gesondert mit der
Schlussrechnung einzureichen.
Das Bauunternehmen verfährt
wie gewünscht und bekommt die
Hauptrechnung auch bezahlt – die
Stundenlohnarbeiten in Höhe von
ca. 11.230,00
aber nicht.
Es kommt zur Klage und zu
folgendem Urteil:
1. Der Bauleiter und der Archi-
tekt waren beide nicht unter-
zeichnungsberechtigt, sondern
nur der Auftraggeber!
2. Die Stundenlöhne sind monat-
lich laut VOB bereits in den Ab-
schlags- oder Schlussrechnun-
gen einzureichen, sonst wer-
den sie zur Zahlung ablehnbar.
Das Unternehmen hat keinen Cent
von den Stundenlohnarbeiten er-
halten und somit auch den Pro-
zess verloren!
Schlussfolgerung:
Fordern Sie vor der Übernah-
me des Auftrages den Auftragge-
ber auf, Ihnen schriftlich anzuzei-
gen, wer bei dem Objekt zeich-
nungsberechtigt ist! Wenn es der
Architekt sein sollte, erbitten Sie
die gleiche schriftliche Unterzeich-
nungsberechtigung von ihm und
seiner örtlichen Bauleitung für das
Objekt.
Auch wenn der Architekt sich
weigern sollte, zeigen Sie ihm die-
sen Artikel aus unserer Fachzeit-
schrift, der verhindern soll, dass
dieses Schicksal einem Kollegen im
DHBV passiert.
Ihr Verbandspräsident
Horst Eickhoff
Gelbdruck ZTV-W für
Böschungs- und
Sohlensicherungen
Das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat mitgeteilt, dass die Zusätzli-
chen Technischen Vertragsbedin-
gungen Wasserbau (ZTV-W), Lei-
stungsbereich 210 „Böschungs- und
Sohlensicherungen“ überarbeitet
wurden uns als Gelbdruck erschie-
nen sind.
Der Gelbdruck kann im Mitglie-
derbereich der DHBV Homepage
eingesehen werden.
Publikation:
Leistungslohn im
Baugewerbe
Der Zentralverband des Deut-
schen Baugewerbes hat Erläuterun-
gen der rechtlichen Rahmenbedin-
gungen und der praktischen
Umsetzung des neuen Rahmenta-
rifvertrages für Leistungslohn im
Baugewerbe herausgegeben.
Die Publikation ist bei der Ver-
lagsgesellschaft Rudolf Müller er-
schienen. Sie dient dem Ziel, den
Leistungslohn im Baugewerbe aus
seinem bisherigen Schattendasein
herauszuführen und den Baubetrie-
ben Wege aufzuzeigen, um die
neuen unternehmerischen Gestal-
tungsspielräume durch den Rah-
mentarifvertrag für Leistungslohn
im Baugewerbe zu nutzen.
Vizepräsident Frank Dupré hat
in seinem Vorwort die Hoffnung
zum Ausdruck gebracht, dass durch
die Einführung von betrieblichen
Leistungslohnsystemen die Produk-
tivität der Betriebe erhöht, deren
Wettbewerbsfähigkeit verbessert
und gleichzeitig Arbeitsplätze für
einheimische Bauarbeiter gesichert
werden können.
Neue TRGS 401
– Gefährdungen durch
Hautkontakt –
Ermittlung, Beurteilung,
Maßnahmen – Mai 2006
Im BArbBl. 5-2006 wurde die neue
TRGS 401 „Gefährdungen durch
Hautkontakt“ veröffentlicht. Gleich-
zeitig wurde die Aufhebung der
TRGSen 150, 516, 531 und 616
bekannt gegeben.
Die TRGS 401 kann im Mitglie-
der geschützten Bereich eingese-
hen werden.
1...,22,23,24,25,26,27,28,29,30,31 33,34,35,36
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