Meinung
Aquapol stellt die Glaubwürdigkeit von
TV-Pastor Fliege in Frage
in diesem Fall naheliegender, als sich
die moralisch unterstützende Bestä-
tigung der Institution einzuholen,
die für Glaubensfragen zuständig ist
und deren Aussage über alle Zweifel
erhaben ist.
Es stellt sich somit die Frage:
Darf man einen Kirchenmann derart
missbrauchen und ihn zum Fürspre-
cher gerichtlich anerkannten Unsinns
machen? Selbstverständlich steht für
mich nach wie vor die Glaubwürdigkeit
eines Pastors Fliege außer Frage. Und
höchst wahrscheinlich basiert seine
Überzeugung, dass ein Gerät, welches
mit „gravomagnetischer Erdenergie“
und „freier kosmischer Raumenergie“,
also mit Hilfe übersinnlicher Phäno-
mene, von denen in den Naturwissen-
schaften absolut nichts bekannt ist,
Mauern trocken legt, auf ganz realen
Erfahrungen. Vielleicht ist er selbst überzeugter
Besitzer eines solchen Zauberkästchens, das in
Verbindung mit flankierenden Maßnahmen – also
einer zunächst konventionell und höchst fach-
männisch durchgeführten Gebäudeabdichtung
– nun auf trockenen Wänden für dauerhafte
Kundenzufriedenheit sorgt.
Pastor Fliege ist ein Mann des Glaubens. Wa-
rum sollte er also nicht von der Seriosität eines
Unternehmens überzeugt sein, das auf seine Leis-
tung bei einem nicht zu erwartenden Misserfolg
sogar eine Geld-zurück-Garantie anbietet.
Abgesehen davon, dass diese „Garantie“ re-
gelmäßig eingeklagt werden muss und die Aqua-
pol GmbH ihren Sitz in Österreich hat, was die
ganze Prozessführung nicht gerade erleichtert,
dient die „Geld-Zurück-Garantie“, neben ihrem
wirkungsvollen Anlockeffekt, einem nicht zu ver-
achtenden Nebenzweck, der dem Kirchenmann bei
genauer Betrachtung die Zornesröte ins Gesicht
steigen ließe, nämlich sich vor dem strafrechtli-
chen Vorwurf des Betruges zu schützen.
Am Ende steht für die vielen, die sich von
Aquapol getäuscht sehen, immer die gleiche Fra-
ge: Wie konnte mir so etwas passieren? Wo war
mein gesunder Menschenverstand? Wie konnte
ich mich nur so täuschen lassen? Und – hatte
nicht auch Pastor Fliege dafür geworben?
Friedrich Remes
Das Urteil gegen die werblichen Aussagen
beim Vertrieb von Aquapol-Geräten ist als pdf-
Datei auf unserer Homepage unter
de hinterlegt.
Siehe hierzu auch unter Rechtsberatung
„Neues vom Zauberkästchen“, Seite 28
Die Vertreter der christlichen
Religionsgemeinschaften ge-
nießen eine hohe Glaubwür-
digkeit in der Bevölkerung.
Als moralische Instanz sind sie
ein Orientierungspunkt, dem
man vertraut und an dem man
sich ausrichten kann. Damit
besetzen die Frauen und Män-
ner der Kirche eine wichtige
gesellschaftliche Position, deren
moralischer Vorbildfunktion sie
sich selbstverständlich bewusst
sind. Dies gilt ganz besonders
für ihre exponierten Vertreter,
die tagtäglich im Rampenlicht
der Öffentlichkeit stehen. Einer
dieser Vertreter ist zweifelsohne
der TV-Pastor Jürgen Fliege,
dessen theologischer Rat vielen
Hilfe suchenden via Bildschirm
Kraft und neuen Lebensmut spendet.
Wie verwerflich ist es also, wenn man sich diese
unbestrittene Glaubwürdigkeit eines engagierten
Seelsorgers zu Nutze macht, um bei Menschen
einen der natürlichsten Mechanismen außer Kraft
zu setzen, der sie im allgemeinen vor dreisten
Trickbetrügern schützt, nämlich den gesunden
Menschenverstand.
Am 30. November schrieb die Welt am Sonn-
tag in einer Anzeigen-Sonderveröffentlichung
der Firma Aquapol:
„Wenn eine Pastorin, ein Mitglied der ka-
tholischen Kolpingsfamilie und ein Yoga-Lehrer
miteinander reden, könnte es um Gott und die
Welt gehen. Stattdessen sprachen die Gäste von
Pastor Jürgen Fliege in der Sendung „Fliege TV“
über Gemeinsamkeiten: Das Problem mit feuch-
ten Mauern und die spezielle Trockenlegungs-
methode der Firma Aquapol. In Zeiten knapper
Kassen und schließender Gotteshäuser will der
leidenschaftliche Pastor damit ein wenig „trom-
meln für die Rettung unserer Kirchen“. Die kos-
tengünstige Methode lässt sich aber ebenso in
feuchten Wohnhäusern einsetzen, wie Yoga-Leh-
rer Horst Weygand bestätigt – und das sogar mit
Geld-zurück-Garantie.“
Gerade mal eine Woche zuvor, am 23. No-
vember 2008, untersagte das Landgericht Mün-
chen im Namen des Volkes einem Vertreiber
von Aquapol-Geräten unter Androhung eines
Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00
€
oder einer
ersatzweisen Ordnungshaft von sechs Monaten
seine unlautere Werbung fortzusetzen.
So ist der Firma unter anderem untersagt
worden, bei Vertreibung des Kästchens mit Aussa-
gen zu werben wie Aquapol Geräte sind geeignet
zur „Gebäudetrockenlegung“ oder „Trockenlegung
von feuchten Mauern“. Das gleiche Verbot gilt für
irreführende Versprechen wie „nie mehr feuchte
Mauern“, „das Gerät wirkt den Kräften, die das
Wasser in den Poren des Mauerwerks aufsteigen
lassen, entgegen“, „erfolgreiche Mauertrockenle-
gung“, „Umweltfreundliche Mauertrockenlegung“,
„…Die Methode funktioniert mit Raumenergie
– ohne Chemie, Strom oder aufwendigen Bau-
arbeiten“, sowie „Aquapol gewinnt den Kampf
gegen feuchte Mauern“.
Das Urteil, dem eine Klage des Verbandes So-
zialer Wettbewerb auf Initiative des Deutschen
Holz- und Bautenschutzverbandes vorausging,
begründet das Landgericht München damit,
dass die Firma Aquapol mit den untersagten
Werbeaussagen gegen die Bestimmungen des Ge-
setzes gegen unlauteren Wettbewerb verstoße,
da die behaupteten Wirkungen ihrer Geräte nicht
wissenschaftlich nachgewiesen oder bestätigt
werden können. Ein derartiger Nachweis ergä-
be sich nicht einmal aus den eigenen Behaup-
tungen der Vertreiberin, denn diese räumte im
Prozess selber ein, dass „zum jetzigen Zeitpunkt
der Nachweis mit den Regeln der anerkannten
Physik nicht durchführbar sei“.
Auch sei die Wirkung der beworbenen Geräte
durch Sachverständigengutachten zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht möglich und es sei entspre-
chend auch nicht möglich nachzuweisen, dass
eventuelle Trocknung von Mauern und Gebäuden
tatsächlich auf den Einsatz der beworbenen Ge-
räte zurückzuführen sei. Im Prozess musste die
Vertreiberfirma sogar einräumen, dass eventuelle
Erfolge mangels fehlender Nachweisbarkeit zum
jetzigen Zeitpunkt nicht vorhanden seien.
Wenn sich also ein rein physikalischer Vor-
gang, und nichts anderes ist der Entfeuchtungs-
prozess einer Wand, in keiner Weise wissen-
schaftlich nachweisen lässt, dann bewegen wir
uns zweifellos im Bereich der Wunder und damit
auf einem Feld, das keiner naturwissenschaft-
licher Beweisführung bedarf, sondern vielmehr
eines vertrauenden Glaubens. Und wenn dieser
Glaube allein nicht ausreichen sollte, was ist
Zauberei, Wunder oder Betrug?
Aquapol im Einsatz für
trockene Wände und
eine höhere Lebens-
qualität.
Schützen & Erhalten · Dezember 2008 · Seite 37