Previous Page  45 / 80 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 45 / 80 Next Page
Page Background

Notiert

Schützen & Erhalten · Dezember 2016 · Seite 45

VOB/A,Abschnitt 1 (nationaleVergaben)

VOB/B

VOB/C,VerzeichnisderATVen

BGB-Werkvertragsrecht

BauFordSiG

VerbraucherbauverträgeZDB -Haus&Grund

VOB 2016

Juli2016

ISSN2194-3141

VOB 2016

Die aktuelle Sammlung der praxisrelevanten

baurechtlichen Vorschriften soll den Mitglieds-

betrieben einen schnellen Überblick über „das

Baurecht“ geben.

Anlass für diese Broschüre ist die neue Ge-

samtausgabe der VOB 2016, die seit Oktober

vorliegt und die VOB 2012 ersetzen wird. Die

Gesetzessammlung gliedert sich in drei Kapitel:

das Bauvergaberecht mit der VOB/A, Ab-

schnitt 1 (nationale Vergaben),

das Bauvertragsrecht mit der VOB/B, der

VOB/C (Verzeichnis der ATVen),

dem BGB-Werkvertragsrecht sowie dem

Bauforderungssicherungsgesetz,

die gemeinsam von ZDB und Haus & Grund

herausgegebenen Verbraucherbauverträ-

ge (Handwerker- und Schlüsselfertigbau-

vertrag).

Damit haben die Unternehmer eine Gesetzes-

sammlung an der Hand, die es ihnen erleichtert,

kurz und knapp die wichtigsten Bestimmungen

zu erfassen.

– DHBV-Mitglieder können die Textsammlung „VOB

2016“, Ausgabe Juli 2016, für 5,− € pro Stück

zzgl. Versandkosten und MwSt. über die DHBV-

Bundesgeschäftsstelle beziehen:

DHBV-GmbH

Hans-Willy-Mertens-Str. 2, 50858 Köln

Tel.: (02234) 48455

Fax: (02234) 49314

E-Mail:

info@dhbv.de

Literatur

27. Weiterbildungstag Holzschutz in Berlin

Der Landesverband Berlin/Brandenburg

im Deutschen Holzschutzfachverband

(DHF) hatte am 03. Dezember seinen 27.

Weiterbildungstag im Konferenzsaal des

„Storkower Bogens“ in Berlin-Lichtenberg

durchgeführt. Es haben insgesamt 164

Teilnehmer die Veranstaltung besucht und

neben der fachlich-geistigen Kost auch

der Frühstücks- und Mittagsversorgung

rege zugesprochen.

Als Einstieg in die Tagesordnung wurde das Re-

ferat von Dr. R. Plarre, BAM Berlin,

„Vom Schäd-

ling zum Künstler – Der Einfluss von (Schad)

Insekten auf Kunst und Kultur“

aufgerufen.

Es war sehr schnell klar, dass sich hinter die-

sem anspruchsvollen Titel ein kleiner Streifzug

durch die kulturelle Entomologie verbirgt. Alle

genannten Teilbereiche mit Insekten bzw. an-

deren Tieren in Kontakt mit Insekten tangieren

in fast allen Fällen den Holzschutz und reichen

zum Teil hunderte von Jahren zurück. So trug

z. B. Kaiser Napoleon Bonaparte auf seinem

Krönungsmantel goldfarbene Bienen, die sei-

nen Machtbereich dokumentierten, die auch in

der germanischen Mythologie überliefert sind.

In der schönen Literatur sind u. a. die äsopsche

Fabel von der

Ameise und der Heuschrecke

zu

nennen und Fabeln von La Fontaine und Krylow.

Hier ist weiterhin die

Biene Maja

zu nennen,

die bereits 1912 als Buch erschien. Es wird auf

die sogenannte

Flohliteratur

verwiesen, die im

16. und 17. Jahrhundert mit italienischen und

französischen Vorbildern mit Witz, Intelligenz,

Schnelligkeit und Wollust verbreitet wurde. In

der Sprache ist eine Vielzahl insektenbezogener

Sprichwörter, Redensarten und geflügelter Worte

aufgeführt, die im Nachhinein sehr lesenswert

sind. Die Musik zeigt viele Insektenmotive wie

der „Hummelflug“ von Rimski-Korskow oder im

Volkslied „Maikäfer flieg“. Selbst in der moder-

nen Musik sollen die Beatles auf eine Fusion

der Wörter Beat und Beetles (Käfer) zurückge-

hen. In der Darstellenden Kunst/Theater sind

laut ARISTOPHANES (um 450 vor Chr.) bereits

„Wespen“ Gegenstand öffentlicher Auffüh-

rungen. Auch an Puccinis „Madam Butterfly“

und die „Fliegen“ von Sartre sei erinnert. Der

Film hat das Thema u. a. in „Die Wespenfrau“

und „Killerbienen“ dokumentiert. Für die Gra-

fische Kunst sprechen neben vielen Beispielen

von vor tausenden Jahren der „Hirschkäfer“

von A. Dürer und Salvadore Dalis „Ameisen“.

Viele hochinteressante Beispiele für insekten-

affine Themen finden sich in den Teilbereichen

Philatelie und Numismatik, Heraldik, Religion

und Mythen, Geschichte und Philosophie. Der

Vortrag enthält eine hervorragende Untermalung

mit farbigen Insektendarstellungen, die in der

Tagungsmappe leider nicht ausgedruckt sind und

Auszüge aus kleinen Musikstücken. Lang anhal-

tender Beifall bezeugte dem hochinteressanten

Vortrag allseitige Anerkennung.

Dipl.-Ing. J. Hezel, MPA Uni Stuttgart, re-

ferierte über

„Schäden an Brettschichtholzkon-

struktionen-Ursachen und Instandsetzungsmög-

lichkeiten“.

In seiner Zusammenfassung widmet

sich der Autor den Schäden an Fuß- und Rad-

wegbrücken mit Tragwerken aus Brettschichtholz

und Schäden an Brettschichtholzkonstruktionen

in Gebäuden. Verwiesen wird auf Feuchtebean-

spruchung an wetterexponierten BSH-Konstruk­

tionen und den daraus folgenden Fäulnisschäden,

z.B. an unzureichenden Detailausbildungen. We-

sentlich ist die Erläuterung von Rissbildungen

an BSH-Trägern und die Beschreibung relevanter

Schadensmechanismen, die auf umfangreichen

Begutachtungen beruhen. Neben vielen Detail-

darstellungen sind Methoden der Instandsetzung

von geklebten tragenden Holzbauteilen sowie

die in Frage kommenden geeigneten und bau-

aufsichtlich zugelassenen Klebstoffe aufgeführt.

Mit dem Thema

„Bekämpfung von Haus-

schwamm ohne Schwamm und Bekämpfung von

Hausbock ohne Hausbock“

erregte Dipl.-Holzin-

genieur R. Klopfer, Gleiszellen, die Hörerschaft

mit dieser ungewöhnlichen Wortwahl. Letztlich

erfolgte die Auflösung mit einer sach- und fach-

gerechten Darstellung von Versäumnissen und

Fehlern der Gutachter sowie der Ausführungs-

betriebe und daraus resultierenden falschen

Schlussfolgerungen der Auftraggeber. Fälsch-

lich attestierter Hausschwammbefall in den

Kellerräumen eines Altbaus führte zu unnötigen

Schwammsperrmaßnahmen und deren Folgeleis­

tungen zum Nachteil des Budgets der Gemeinde.

In einer kleinen Kirche wurden durch ein Holz-

und Bautenschutzunternehmen am Dachtrag-

werk aktive Fraßschäden durch den Hausbock

festgestellt und entsprechende Bekämpfungs-

maßnahmen empfohlen, die auch beauftragt

wurden. Die Ausführung wies jedoch erhebliche

Mängel und Fehlleistungen auf, wie bei Kon-

trollen durch Tragwerksplaner und unabhängige

Gutachter festgestellt wurde. Es lag kein aktiver

Befall durch Hausbock vor, sogenannte Bekämp-

fungsmaßnahmen stellten sich als unsinnig he-

raus. Bedauerlicherweise hat die Landeskirche

die Rückerstattung der bereits bezahlten Rech-

nungen nicht durchgesetzt.

Dipl.-Ing. A. Brunauer, WIEHAG-Holding

Österreich, referierte über das Bau- und Land-

schaftsvorhaben

„Turmkonstruktion aus Holz/

Baumwipfelpfad Prora/Rügen“.

Der 40 Meter hohe

Aussichtsturm mit 82 Metern über NN erlaubt ei-

nen weiten Blick auf die Rügener Landschaft bis

hin zu den Kirchturmspitzen von Stralsund. Der

die Gesamtanlage dominierende Turm ist u. a.

mit folgenden Forderungen errichtet worden:

Nutzungsdauer der Haupttragwerksteile ca. 30

Jahre, überwiegend Sichtbarlassung der Holzteile,

nur konstruktiver Holzschutz, Holzart Lärche. Nut-

zungsdauer der Verschleißteile in Lärche bzw. in

Douglasie 10-15 Jahre. Holzschutz mittels eines

einmaligen Anstriches zur Vermeidung sehr un-

gleichmäßiger Verfärbungen. Grundlage für die

Planung waren die 14 WIEHAG-Regeln des kon-

struktiven Holzschutzes (hier wegen des groß-

en Umfanges nur teilweise erwähnt), sie lassen

jedoch eine sehr sorgfältige Vorbereitung und

Ausführung erkennen. So u. a. Wahl der geeig-

neten Holzart, Abstandregel (kein tragendes Holz

unter Bodenniveau), Spritzwasserregel, Tropfna-

sen umlaufend, Hirnholz abdecken. Das Skript in

der Tagungsmappe enthält viele Konstruktions-

details und Hinweise auf Baustoffeigenschaften.

Dipl.-Ing. Heinz P. Elsholz,

Vorstandsvorsitzender