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Schützen & Erhalten · Dezember 2016 · Seite 45
VOB/A,Abschnitt 1 (nationaleVergaben)
VOB/B
VOB/C,VerzeichnisderATVen
BGB-Werkvertragsrecht
BauFordSiG
VerbraucherbauverträgeZDB -Haus&Grund
VOB 2016
Juli2016
ISSN2194-3141
VOB 2016
Die aktuelle Sammlung der praxisrelevanten
baurechtlichen Vorschriften soll den Mitglieds-
betrieben einen schnellen Überblick über „das
Baurecht“ geben.
Anlass für diese Broschüre ist die neue Ge-
samtausgabe der VOB 2016, die seit Oktober
vorliegt und die VOB 2012 ersetzen wird. Die
Gesetzessammlung gliedert sich in drei Kapitel:
–
–
das Bauvergaberecht mit der VOB/A, Ab-
schnitt 1 (nationale Vergaben),
–
–
das Bauvertragsrecht mit der VOB/B, der
VOB/C (Verzeichnis der ATVen),
–
–
dem BGB-Werkvertragsrecht sowie dem
Bauforderungssicherungsgesetz,
–
–
die gemeinsam von ZDB und Haus & Grund
herausgegebenen Verbraucherbauverträ-
ge (Handwerker- und Schlüsselfertigbau-
vertrag).
Damit haben die Unternehmer eine Gesetzes-
sammlung an der Hand, die es ihnen erleichtert,
kurz und knapp die wichtigsten Bestimmungen
zu erfassen.
– DHBV-Mitglieder können die Textsammlung „VOB
2016“, Ausgabe Juli 2016, für 5,− € pro Stück
zzgl. Versandkosten und MwSt. über die DHBV-
Bundesgeschäftsstelle beziehen:
DHBV-GmbH
Hans-Willy-Mertens-Str. 2, 50858 Köln
Tel.: (02234) 48455
Fax: (02234) 49314
E-Mail:
info@dhbv.deLiteratur
27. Weiterbildungstag Holzschutz in Berlin
Der Landesverband Berlin/Brandenburg
im Deutschen Holzschutzfachverband
(DHF) hatte am 03. Dezember seinen 27.
Weiterbildungstag im Konferenzsaal des
„Storkower Bogens“ in Berlin-Lichtenberg
durchgeführt. Es haben insgesamt 164
Teilnehmer die Veranstaltung besucht und
neben der fachlich-geistigen Kost auch
der Frühstücks- und Mittagsversorgung
rege zugesprochen.
Als Einstieg in die Tagesordnung wurde das Re-
ferat von Dr. R. Plarre, BAM Berlin,
„Vom Schäd-
ling zum Künstler – Der Einfluss von (Schad)
Insekten auf Kunst und Kultur“
aufgerufen.
Es war sehr schnell klar, dass sich hinter die-
sem anspruchsvollen Titel ein kleiner Streifzug
durch die kulturelle Entomologie verbirgt. Alle
genannten Teilbereiche mit Insekten bzw. an-
deren Tieren in Kontakt mit Insekten tangieren
in fast allen Fällen den Holzschutz und reichen
zum Teil hunderte von Jahren zurück. So trug
z. B. Kaiser Napoleon Bonaparte auf seinem
Krönungsmantel goldfarbene Bienen, die sei-
nen Machtbereich dokumentierten, die auch in
der germanischen Mythologie überliefert sind.
In der schönen Literatur sind u. a. die äsopsche
Fabel von der
Ameise und der Heuschrecke
zu
nennen und Fabeln von La Fontaine und Krylow.
Hier ist weiterhin die
Biene Maja
zu nennen,
die bereits 1912 als Buch erschien. Es wird auf
die sogenannte
Flohliteratur
verwiesen, die im
16. und 17. Jahrhundert mit italienischen und
französischen Vorbildern mit Witz, Intelligenz,
Schnelligkeit und Wollust verbreitet wurde. In
der Sprache ist eine Vielzahl insektenbezogener
Sprichwörter, Redensarten und geflügelter Worte
aufgeführt, die im Nachhinein sehr lesenswert
sind. Die Musik zeigt viele Insektenmotive wie
der „Hummelflug“ von Rimski-Korskow oder im
Volkslied „Maikäfer flieg“. Selbst in der moder-
nen Musik sollen die Beatles auf eine Fusion
der Wörter Beat und Beetles (Käfer) zurückge-
hen. In der Darstellenden Kunst/Theater sind
laut ARISTOPHANES (um 450 vor Chr.) bereits
„Wespen“ Gegenstand öffentlicher Auffüh-
rungen. Auch an Puccinis „Madam Butterfly“
und die „Fliegen“ von Sartre sei erinnert. Der
Film hat das Thema u. a. in „Die Wespenfrau“
und „Killerbienen“ dokumentiert. Für die Gra-
fische Kunst sprechen neben vielen Beispielen
von vor tausenden Jahren der „Hirschkäfer“
von A. Dürer und Salvadore Dalis „Ameisen“.
Viele hochinteressante Beispiele für insekten-
affine Themen finden sich in den Teilbereichen
Philatelie und Numismatik, Heraldik, Religion
und Mythen, Geschichte und Philosophie. Der
Vortrag enthält eine hervorragende Untermalung
mit farbigen Insektendarstellungen, die in der
Tagungsmappe leider nicht ausgedruckt sind und
Auszüge aus kleinen Musikstücken. Lang anhal-
tender Beifall bezeugte dem hochinteressanten
Vortrag allseitige Anerkennung.
Dipl.-Ing. J. Hezel, MPA Uni Stuttgart, re-
ferierte über
„Schäden an Brettschichtholzkon-
struktionen-Ursachen und Instandsetzungsmög-
lichkeiten“.
In seiner Zusammenfassung widmet
sich der Autor den Schäden an Fuß- und Rad-
wegbrücken mit Tragwerken aus Brettschichtholz
und Schäden an Brettschichtholzkonstruktionen
in Gebäuden. Verwiesen wird auf Feuchtebean-
spruchung an wetterexponierten BSH-Konstruk
tionen und den daraus folgenden Fäulnisschäden,
z.B. an unzureichenden Detailausbildungen. We-
sentlich ist die Erläuterung von Rissbildungen
an BSH-Trägern und die Beschreibung relevanter
Schadensmechanismen, die auf umfangreichen
Begutachtungen beruhen. Neben vielen Detail-
darstellungen sind Methoden der Instandsetzung
von geklebten tragenden Holzbauteilen sowie
die in Frage kommenden geeigneten und bau-
aufsichtlich zugelassenen Klebstoffe aufgeführt.
Mit dem Thema
„Bekämpfung von Haus-
schwamm ohne Schwamm und Bekämpfung von
Hausbock ohne Hausbock“
erregte Dipl.-Holzin-
genieur R. Klopfer, Gleiszellen, die Hörerschaft
mit dieser ungewöhnlichen Wortwahl. Letztlich
erfolgte die Auflösung mit einer sach- und fach-
gerechten Darstellung von Versäumnissen und
Fehlern der Gutachter sowie der Ausführungs-
betriebe und daraus resultierenden falschen
Schlussfolgerungen der Auftraggeber. Fälsch-
lich attestierter Hausschwammbefall in den
Kellerräumen eines Altbaus führte zu unnötigen
Schwammsperrmaßnahmen und deren Folgeleis
tungen zum Nachteil des Budgets der Gemeinde.
In einer kleinen Kirche wurden durch ein Holz-
und Bautenschutzunternehmen am Dachtrag-
werk aktive Fraßschäden durch den Hausbock
festgestellt und entsprechende Bekämpfungs-
maßnahmen empfohlen, die auch beauftragt
wurden. Die Ausführung wies jedoch erhebliche
Mängel und Fehlleistungen auf, wie bei Kon-
trollen durch Tragwerksplaner und unabhängige
Gutachter festgestellt wurde. Es lag kein aktiver
Befall durch Hausbock vor, sogenannte Bekämp-
fungsmaßnahmen stellten sich als unsinnig he-
raus. Bedauerlicherweise hat die Landeskirche
die Rückerstattung der bereits bezahlten Rech-
nungen nicht durchgesetzt.
Dipl.-Ing. A. Brunauer, WIEHAG-Holding
Österreich, referierte über das Bau- und Land-
schaftsvorhaben
„Turmkonstruktion aus Holz/
Baumwipfelpfad Prora/Rügen“.
Der 40 Meter hohe
Aussichtsturm mit 82 Metern über NN erlaubt ei-
nen weiten Blick auf die Rügener Landschaft bis
hin zu den Kirchturmspitzen von Stralsund. Der
die Gesamtanlage dominierende Turm ist u. a.
mit folgenden Forderungen errichtet worden:
Nutzungsdauer der Haupttragwerksteile ca. 30
Jahre, überwiegend Sichtbarlassung der Holzteile,
nur konstruktiver Holzschutz, Holzart Lärche. Nut-
zungsdauer der Verschleißteile in Lärche bzw. in
Douglasie 10-15 Jahre. Holzschutz mittels eines
einmaligen Anstriches zur Vermeidung sehr un-
gleichmäßiger Verfärbungen. Grundlage für die
Planung waren die 14 WIEHAG-Regeln des kon-
struktiven Holzschutzes (hier wegen des groß-
en Umfanges nur teilweise erwähnt), sie lassen
jedoch eine sehr sorgfältige Vorbereitung und
Ausführung erkennen. So u. a. Wahl der geeig-
neten Holzart, Abstandregel (kein tragendes Holz
unter Bodenniveau), Spritzwasserregel, Tropfna-
sen umlaufend, Hirnholz abdecken. Das Skript in
der Tagungsmappe enthält viele Konstruktions-
details und Hinweise auf Baustoffeigenschaften.
Dipl.-Ing. Heinz P. Elsholz,
Vorstandsvorsitzender