Die Erstausbildung im Holz- und Bauten-
schutz startet am 1. August 2007
Die Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutz wurde am 7. Mai 2007
im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
AUSBILDUNG
Abb. 1
Abb. 2
Wie bereits in der letzten Aus-
gabe von Schützen & Erhalten
(1/2007) berichtet wurde, gibt
es mit Beginn des neuen Aus-
bildungsjahres in Deutschland
zwei neue Berufe in der Bau-
werkssanierung. Einen zweijäh-
rigen Ausbildungsberuf mit
dem Abschluss „Fachkraft für
Holz- und Bautenschutzarbei-
ten“ und einen dreijährigen
Ausbildungsberuf mit dem
„Abschluss Holz- und Bauten-
schützer/in. Beide Ausbildun-
gen schließen mit dem Erwerb
des Gesellenbriefes ab.
Der Bundeswirtschaftsminister hat
am 2. Mai 2007 die „Verordnung
über die Berufsausbildung im Holz-
und Bautenschutzgewerbe“ unter-
schrieben und am 7. Mai erfolgte
die Veröffentlichung im Bundesge-
setzblatt. Damit ist der Holz- und
Bautenschutz per Gesetz Ausbil-
dungsberuf.
Es war ein weiter Weg mit vie-
len Widerständen bis dieses hohe
Ziel endlich erreicht werden konnte.
Entsprechend hoch sind die Erwar-
tungen des DHBV, aber auch der
Politik in das neue Berufsbild. Die
Entscheidung seitens des Gesetz-
gebers und der Spitzenverbände der
deutschen Wirtshaft und des Hand-
werks sich für die Neuschaffung des
Berufes einzusetzen basiert nicht
zuletzt auf den folgen Prämissen:
Rückgang der Bautätigkeiten im
Neubau bei zunehmender Bedeu-
tung von Instandsetzungsleistun-
gen.
Im Baugewerbe ist seit Jah-
ren ein signifikanter Rückgang von
Bautätigkeiten und ein damit ver-
bundener Rückgang der Beschäf-
tigtenzahlen zu verzeichnen. Zu-
nehmende Bedeutung und ein ver-
stärktes Interesse gewinnt jedoch
die Instandsetzung und Sanierung
von existierender Bausubstanz
(„Bauen im Bestand“). Entspre-
chend ist hier von einem hinrei-
chenden, auf zeitliche Dauer aus-
gerichteten und Einzelbetriebsun-
abhängigen Bedarf auszugehen.
Die hohe volkswirtschaftliche
Bedeutung des Holz- und Bau-
tenschutzes erfordert qualifizier-
tes Personal.
Der Holz- und Bautenschutz ist
von hoher volkswirtschaftlicher
Bedeutung und erfordert qualifi-
ziertes Fachpersonal. Aufgrund ei-
ner fehlenden Erstausbildung su-
chen die Unternehmen ihre Mit-
arbeiter entweder im Bereich des
Bauhauptgewerbes und qualifizie-
ren diese dann im Rahmen von
Kurzzeitkursen, die der DHBV (Deut-
scher Holz- und Bautenschutzver-
band) in Zusammenarbeit mit ei-
nigen Kammern anbietet.
Andere Mitarbeiter kommen aus
gänzlich anderen, Bau fremden
Branchen und müssen erst entspre-
chend angelernt werden. Diese Si-
tuation ist für die Betriebe insge-
samt gesehen unbefriedigend, da
die anspruchsvollen Tätigkeiten im
Holz- und Bautenschutz qualifizier-
tes, strukturiert und organisiert
ausgebildetes Personal auf Fach-
arbeiterniveau zwingend erfordern.
Was ist Wichtig zu wissen? Ein
neuer Beruf wirft eine Vielzahl
von Fragen auf, deshalb hier
komprimiert das Wichtigste in
Kürze.
Fachkraft für Holz- und Bauten-
schutzarbeiten:
Die Basis für die beiden neu-
en Ausbildungsberufe bildet eine
zweijährige Lehre mit identischen
Inhalten, welche die Kerntätigkei-
ten eines Holz- und Bautenschüt-
zers umfassen. Nach einem Jahr
Ausbildung verlangt die Fachkraft-
Ausbildung eine Zwischenprüfung.
Den Abschluss der Ausbildung bil-
det nach zwei Jahren die Gesel-
lenprüfung zur „Fachkraft für Holz-
und Bautenschutzarbeiten“.
Holz- und Bautenschützer/in:
Der dreijährige Beruf baut auf
den zweijährigen auf. Der Betrieb
oder Auszubildende kann sich so-
fort, also zu Beginn der Lehre, für
die dreijährige Ausbildung entschei-
den oder auch erst nach der zwei-
jährigen Ausbildung zu einer Fort-
setzung der Lehre entschließen. Am
Abschluss der zweijährigen Grund-
lagenausbildung steht eine Zwi-
schenprüfung (die Zwischenprüfung
nach einem Jahr – siehe Fachkraft
– entfällt, wenn der Auszubilden-
de sich von Beginn an für die drei-
jährige Ausbildung entschieden hat).
Im dritten Jahr wird nur noch
eine Fachrichtung ausgebildet,
entweder Holzschutz oder Bauten-
schutz. Für die Abschlussprüfung
(Gesellenprüfung zum Holz- und
Bautenschützer/in) bedeutet dies,
dass sich die Fachprüfung auf das
Schwerpunktfach beschränkt. Zur
Beurteilung der Leistungen in der
im dritten Jahr nicht mehr ausge-
bildeten Fachrichtung wird die Note
der Zwischenprüfung herangezogen
(gestreckte Prüfung), Abb. 1.
Ausbildungsinhalte:
Die „Verordnung über die Berufs-
ausbildung im Holz- und Bauten-
schutzgewerbe“ mit dem dazugehö-
rigen Ausbildungsrahmenplan befin-
det sich auf der Homepage des DHBV
und kann unter
als pdf-
Datei heruntergeladen werden.
Das 1. und 2. Ausbildungsjahr:
(Abschluss Fachkraft für Holz-
und Bautenschutzarbeiten), Abb.
2 und 3.
Das 3. Ausbildungsjahr:
(Abschluss Holz- und Bautenschüt-
zer, Schwerpunkt Holzschutz oder
Bautenschutz), Abb. 4 und 5.
Anforderungen an den Auszubil-
denden:
–
physische Belastbarkeit