FACHBEREICHE
Bautenschutz
Für Sie gelesen:
„Leitlinien für das Verputzen von
Mauerwerk und Beton“
[1]
Die Leitlinien, herausgegeben
vom Industrieverband Werk-
Mörtel e.V. (iwm) im April
2007 wenden sich an Planer
und ausführende Handwerks-
unternehmungen und spiegeln
die derzeitigen allgemeinen
anerkannten Regeln der Tech-
nik für die Planung und Aus-
führung mit mineralischen
Putzsystemen wieder.
Anwendungsbereich
Der ein- oder mehrlagige mi-
neralische Belag von Wand- und
Deckenflächen – PUTZ im Innen-
oder Außenbereich in entsprechen-
der Dicke aufgebracht, erreicht sei-
ne endgültige Eigenschaft erst nach
vollständiger Durchtrocknung.
Bauphysikalisch können Put-
ze Witterungs-, Wärme- oder Schall-
schutzaufgaben übernehmen und
dienen raumseits oftmals der Feuch-
teregulierung und der Raumakustik.
Oftmals gehen die bauphysikali-
schen Eigenschaften schrittgleich
mit der dekorativen Oberflächen-
gestaltung einher.
Die Vielzahl der auf den oben
genannten Aufgabenbereich verfüg-
baren Putzsysteme macht diese
Leitlinie so notwendig, da sie für
alle am Baubeteiligten Hilfestel-
lung für die Planung und Ausfüh-
rung neben den bauweisenden
Regelwerken gibt.
Regelwerke
Mineralische Putzmörtel wer-
den nach DIN EN 998-1 regelt
[2]
.
Die im September 2003 eingeführte
Norm regelt nicht nur die Begrif-
fe, Bezeichnung und Produktanfor-
derung für Hersteller, sondern auch
ab 2005 die geltende CE-Kennzeich-
nung für im Werk hergestellte Putz-
und Mauermörtel.
Eine Vereinheitlichung der Re-
zepturbaustellenmörtel sind auf
Grund regionaler Unterschiedlich-
keiten für die Mitgliedsstaaten der
EU ausgeschlossen.
Die handwerklichen allgemeinen
Regeln der Putztechnik, die Ausfüh-
rungsregeln, aber auch Hinweise für
die Planung von Verputzarbeiten im
Neu- und das ist neu auch im
Altbau , werden neben den Pro-
duktanforderungen in der DIN
V 18 550 seit April 2005 gere-
gelt.
[3]
Die DIN V 18 550 hat so-
mit den Stellenwert einer na-
tionalen Ausführungsnorm er-
halten!
Putzgrund
Mit Putzgrund/Untergrund
wird „Das Bauteil“ beschrieben,
„welches verputzt wird“.
[4]
Die schadensfreie Putzaus-
führung ist nur möglich, wenn
folgende Voraussetzungen
schon bei der Planung berück-
sichtigt und während der Aus-
führung umgesetzt werden:
– Der Putzgrund muss tragfähig
und
– den Umgebungsbedingungen
angepasst sein.
– Den bauphysikalischen Anfor-
derungen entsprechend
– erfolgt die Auswahl des Putzes
-/Putzsystems.
Der Putz muss zum
Untergrund „passen“!
Insbesondere im Zuge der wär-
metechnischen Anforderungen
entwickelte die Industrie immer
leichtere, oftmals faserarmierte
wenig feste Putze für hochdäm-
mende Wandbaustoffe. Abgestimmt
auf die Mauerwerksart und Wärme-
leitfähigkeit werden z.B. minera-
lische Außenputze (Normal- Leicht-
putze Typ 1 oder Typ 2 sowie
Dämmputze) von dieser Richtlinie
besonders empfohlen und ggf.
putztechnische Maßnahmen und
Zusatzarbeiten erläutert.
[5]
Putzgründe aus Mauerwerk sind
„grundsätzlich nach DIN 1053 zu
errichten.“
[6]
Das Überbindemaß (Ü) im Ver-
bund gemauerter übereinander lie-
gender Stoßfugen muss mindestens
4,5 cm betragen oder 0,4 der Stein-
höhe sein. Großformatige „Tafel-
baustoffe“ regeln ggf. das Ü-Maß
mit bauaufsichtlicher Zulassung.
Unterschreitung des Überbindemaß
können neben statischen Proble-
men zwangsläufig zur Rissanfällig-
keit des aufgebrachten Putzsystems
führen.
Stoßfugenbreiten sind bei glat-
ten Mauersteinen mit 10 mm Dik-
ke auszuführen; knirschgestoßene
Dünnbettmauerwerke besitzen im
Regenfall eine stumpfgestoßene
Fuge von 1–3 mm.
Fugenbreiten > 5 mm sind bei
derartigem Mauerwerk auszuschlie-
ßen. Fehl- und Ausbruchstellen,
Grifftaschen an Mauerwerksecken
und Stummstoßfugen mit Fugen > 5
mm und Fugentiefen > 8 mm, sind
mit geeignetem Mörtel zu verschlie-
ßen. Für den Neubau gilt, dass
diese Vermörtelung schon während
des Mauerns vorgenommen wird,
da die Standzeit des „Bearbeitungs-
vorganges… 1 mm je mm Dicke“
beträgt.
[7]
Die unterschiedlichen Mauer-
steine, Ziegel, Kalksand-, Poren-
und Leichtbetonmauerwerke wer-
den im Hinblick auf ihr Saug-
verhalten beschrieben und
klassifiziert. Vorgefertigte
Wandelemente, Wandtafeln,
Konstruktionen und Element-
sowie Fertigteildecken werden
beschrieben sowie die notwen-
dige Verfugung der Montage-
lager- und Stoßfugen.
Es ist ratsam, in dieser
Richtlinie empfohlenen Ausfüh-
rungsanweisungen nachzukom-
men, die die vollfugige Aus-
führung der Montagefugen
sicherstellen. Ausführungstech-
nisch ist der Verputz geschoss-
hoher Wandelemente und
Wanddeckentafeln konventio-
nellem Mauerwerk gleichzustel-
len. Herstellerempfehlungen für
den Verputz über verfugte Mon-
tagefugen ist Folge zu leisten.
Für den Verputz gefügedichter
Leicht- und Normaltbetonoberflä-
chen, erstellt als Fertigteil oder
Ortbeton, gilt, das eine „ausrei-
chende Verzahnung“ mit der glat-
ten Betonoberfläche und dem auf-
bringenden Putz durch entspre-
chende Putzgrundvorbereitungen
oder mineralische Kammzughaft-
brücken zu gewährleisten ist. In
Abhängigkeit von ihrem Restfeuch-
tegehalt können Betone als
„schwachsaugende Untergründe
eingestuft werden…“
[8]
Für den Verputz mit gipshal-
tigem Material auf derartig schwach
oder nicht saugfähigen Betonober-
flächen wird empfohlen, diese nur
dann auszuführen, wenn die ma-
ximale Restfeuchtigkeit von 3 Mas-
se-% gemessen bis 3 cm Tiefe auf-
gewiesen wird.
[9]
Diesbezüglich sind die Putz-
grundprüfungen geregelt in der DIN
V 18 550, Abschnitt 9.2.1, neben
Schützen & Erhalten · Juni 2007 · Seite 16