Schützen & Erhalten - page 9

Boracol S
Z-58.2-1486
j
Schwammbekämpfung
– Hohes Penetrationsvermögen in Mauerwerk und Holz
– Oberflächenbehandlung auch ohne Bohrlöcher
– Als reines Borsalz für Innenräume gut geeignet
Blumenstraße 22 · 21481 Lauenburg
Telefon (0 41 53) 22 82 · Fax (0 41 53) 58 22 26
Tiefschutz
mit Bor
Über 30 mm nach Oberflächenbehandlung, Probe angefärbt
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Die körperliche Belastung ent-
spricht der eines Maurers.
naturwissenschaftliches Grund-
lagenverständnis
Wichtig vor allem für die drei-
jährige Ausbildung ist die Fähig-
keit die physikalischen Wechsel-
wirkungen von Feuchtigkeit,
Temperatur, Baumaterialien und
Schadstoffen, die biologische Be-
schaffenheit von Holz- und Holz-
schädlingen sowie die chemi-
schen Reaktion von Holz- und
Bautenschutzmitteln erkennen
und beurteilen zu können.
Flexibilität und Teamfähigkeit
Arbeiten im Bestand stellen den
Sanierer vor häufig wechselnde
Herausforderungen, da sowohl
die Schadbilder als auch deren
Ursachen variieren. Auch sind die
meisten Aufgaben nur im Team
(2 oder 3 Personen) zu bewäl-
tigen.
Höflichkeit und Sauberkeit
Viele Bauschäden müssen in be-
wohnten Räumen beseitigt wer-
den. Dies erfordert ein seriöses
Auftreten gegenüber dem Kun-
den, sowie Rücksichtnahme und
besondere Sauberkeit bei der
Bauausführung.
Ausbildung:
Die Ausbildung findet in Be-
trieben des Holz- und Bautenschut-
zes, den Berufsschulen und in über-
betrieblichen Ausbildungszentren
statt.
Welcher Betrieb darf ausbilden?
Ausbildungsplätze darf der
Betrieb anbieten, der aufgrund von
Erfahrung, Qualifikation und Lei-
stungsspektrum als kompetent und
fähig erachtet wird. Die Prüfung
erfolgt durch die zuständige Hand-
werkskammer. Hier bietet der DHBV
sowohl den prüfenden Kammern als
auch den Betrieben, die ausbilden
möchten, bei Bedarf jederzeit Un-
terstützung.
Wer bildet aus?
Alle Betriebe, die Ausbildungs-
plätze anbieten und von den Kam-
mern als ausbildungsfähig aner-
kannt werden, sind auf der DHBV-
Homepage gelistet und können dort
abgerufen werden. Das gleiche gilt
für die Betriebe, die bereits einen
Auszubildenden haben und damit
ihre besondere Kompetenz als an-
erkanntes Fachunternehmen unter-
streichen.
Überbetriebliche Ausbildung:
Unterstützt werden die Betriebe
durch das Angebot der überbetrieb-
lichen Ausbildung. Dieses Angebot
ist nicht zwingend. Entsprechend
kann sich ein Betrieb von der über-
betrieblichen Ausbildung befreien
lassen, wenn er glaubhaft darle-
gen kann, dass er in der Lage ist,
selbstständig alle Ausbildungsin-
halte zu vermitteln. Die Überbe-
triebliche Ausbildung ist allerdings
ein Garant dafür, dass auch der
„Nur-Holzschutz- oder „Nur-Bauten-
schutzbetrieb ausbilden kann. Die
übertriebliche Ausbildung umfasst
im ersten Jahr 6 Wochen, im zwei-
ten Jahr 4 Wochen und im drit-
ten Jahr 2 Wochen. Die Kosten für
die Ausbildung in den überbetrieb-
lichen Zentren inklusive Internats-
unterbringung und Fahrtkosten
werden von der SOKA Bau getra-
gen. Die Standorte der überbetrieb-
lichen Ausbildungsstätten finden
Sie sobald die Entscheidung getrof-
fen wurde auf unserer Homepage
unter
.
AUSBILDUNG
Abb. 3
1,2,3,4,5,6,7,8 10,11,12,13,14,15,16,17,18,19,...32
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