NOTIERT
Kurz vor Schluss
DHBV Rahmenvereinbarung
mit Haus und Grund
Deutschland
Die diesjährige Sachver-
ständigentagung in Pots-
dam stand ganz im Zei-
chen der Kooperationsver-
einbahrung des DHBV mit
dem Zentralverband der
Deutschen Haus-, Woh-
nungs- und Grundeigentü-
mer e.V., Haus & Grund
Deutschland.
Die Zusammenarbeit sieht vor,
dass Haus & Grund im Bereich
„Bauwerksschadensbegutach-
tung“ seinen Mitgliedern Lei-
stungen von nachweislich qua-
lifizierten Sachverständigen zu
Vorzugskonditionen anbietet.
Die hierzu nötigen Begehungs-
protokolle sowie Vertragsunter-
lagen wurden in Potsdam mit
juristischer Unterstützung von
Dr. Uwe Meiendresch, Vorsitzen-
der Richter am Amtsgericht
Aachen, erarbeitet. Allen Sach-
verständigen, die im Rahmen der
Kooperationsvereinbahrung tätig
sein wollen, werden diese Un-
terlagen für Ihre gutachterliche
Tätigkeit zur Verfügung gestellt.
Die Eigentümerschutz-Ge-
meinschaft Haus & Grund hat
ihren Zentralverband in Berlin
und ist in 22 Landesverbände
untergliedert, denen wiederum
950 Ortsvereine angeschlossen
sind. Haus & Grund zählt ca.
800.000 private Haus-, Woh-
nungs- und Grundeigentümer
sowie Kauf- und Bauwillige zu
seinen Mitgliedern und ist da-
mit einer der mitgliederstärk-
sten Verbände Deutschlands.
Wir sind davon überzeugt,
dass diese langfristig geplante
Zusammenarbeit mit Haus &
Grund für unsere Mitglieder als
auch für den Verband von gro-
ßem Nutzen sein wird und hof-
fen daher darauf, dass möglichst
viele von Ihnen durch Ihre Be-
reitschaft der Teilnahme an der
Kooperationsvereinbarung diese
Zusammenarbeit ermöglichen
werden.
Die Kooperation besteht
zunächst aus den folgenden drei
Punkten:
– Bereitstellung qualifizierter
Sachverständiger zu Beurtei-
lung von Bauschäden durch
Feuchtigkeit
– Stellung von Referenten für
Mitgliederversammlungen
der Haus & Grund Ortsver-
eine
– Bereitstellung von Artikeln
für die Haus & Grund Zeit-
schriften
Der DHBV garantiert Haus &
Grund, dass die Sachverständi-
gen, die der Verband benennt,
über eine hohe fachliche Qua-
lifikation verfügen. Aus diesem
Grund muss jeder dieser Sach-
verständigen über das folgen-
de Anforderungsprofil verfügen.
– Vollmitglied im DHBV-Sach-
verständigenkreis
– Teilnahme an mindestens
einer Weiterbildungsveran-
staltung für Sachverständige
pro Kalenderjahr (der Nach-
weis ist vorzulegen)
– Berufshaftpflichtversiche-
rung
– ö.b.u.v. ist nicht erforder-
lich
fr
Informativ, unterhaltend und mit Sachverstand, die Vorträge von
Dr.Uwe Meiendresch, Vorsitzender Richter
am Amtsgericht Aachen, während der
Sachverständigentagung
Bild: F.
Remes
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