Schützen & Erhalten · März 2009 · Seite 9
Balkenblättling
[Gloeophyllum
trabeum]
Die Fruchtkörper des Balken-
blättlings können anhand der Struk-
turdichte des Hymeniums (sporen-
bildende Fruchtschicht) gegenüber
den anderen Blättlingen unterschie-
den werden. Pro Zentimeter wer-
den etwa 20 bis 40 Poren gezählt.
Die Fruchtschicht besteht nämlich
hauptsächlich aus Poren (Bild 10).
Leisten bzw. Lamellen werden sehr
selten gebildet.
Oberflächenmyzel vom Balken-
blättling wird in der Praxis kaum
gefunden. Man kann jedoch davon
ausgehen, dass sich das Farbspek-
trum vom Weiß bis zum Hellbraun
erstreckt. Die Funde in der Pra-
xis zeigen, dass zwischen Unter-
und Oberflächenmyzel eine deutli-
che Differenzierung vorhanden ist
(Bild11).
Grundsätzlich können Blättlinge
am Holz nur gedeihen, wenn ent-
sprechend hohe Holzfeuchten vor-
liegen. Das Optimum beginnt, je
nach Pilzart, bei 35 bis 40%. Diese
Feuchtigkeitswerte werden an frei
bewittertem und ungeschütztem
Holz mehrmals im Jahr erreicht.
Mit Wasser gefüllte Trockenrisse in
horizontal verlaufenden Bauteilen
sind dafür ideale Voraussetzungen
(Bild12). An senkrecht verlaufenden
Bauteilen (Stiele, Stützen) bzw. an
abgedeckten Konstruktionen wird
diese Gefahr einer intensiven Be-
feuchtung entscheidend minimiert
oder gar beseitigt. So bieten Re-
genschutzmaßnahmen ausreichende
Sicherheit, durch die auch eine che-
mische Schutzbehandlung entbehr-
lich werden kann (Bild13).
Kommt es zur Vernachlässigung
von konstruktiven und/oder chemi-
schen Schutzmaßnahmen, so werden
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rende Pilze und der Zelluloseabbau
führt zu einem gravierenden Fes-
tigkeitsverlust.
Am eingangs erwähnten Bei-
spiel von Georg Brückner ist genau
dieses eingetreten. Ich habe bei
der Beschreibung der Gruppe der
Blättlinge ihre Eigenarten sowie de-
ren Gefährdungspotential erläutert.
Daraus resultierend kann es meiner
Meinung nach nur eine vernünfti-
ge Entscheidung bei der Sanierung
dieser Brückenkonstruktion geben
– Rückbau!
Demgegenüber steht jedoch
die Meinung eines hinzugezogenen
Sachverständigen, der genau diese
Trägerkonstruktion erhalten möch-
te. An dieser Stelle darf ich an eine
Textpassage in der Landesbauord-
nung §13 erinnern: „(1) Bauliche
Anlagen müssen so angeordnet,
beschaffen und gebrauchstauglich
sein, dass durch Wasser, Feuch-
tigkeit, pflanzliche und tierische
Schädlinge sowie andere chemische,
physikalische oder biologische Ein-
flüsse Gefahren oder unzumutbare
Belästigungen nicht entstehen.“
Eine Gebrauchstauglichkeit
ist gegeben, wenn eine uneinge-
schränkte Nutzung für den vorge-
sehenen Zweck gewährleistet ist.
Der vorgesehene Zweck beinhaltet
auch, dass viele Personen gleich-
zeitig diese Brücke betreten. Dies
wird in Form der Verkehrslast rech-
nerisch berücksichtigt. Dadurch
eintretende Spannungen sind u.a.
in Abhängigkeit der Bauteilgeo-
metrie (Querschnitt) zu bewerten.
Nun hat der Pilz, insbesondere die
Bohrhyphen des Substratmyzels, be-
gonnen, die Zellwände im Holz zu
durchdringen und ihre Bestandteile
zu verwerten. Es gibt weltweit keine
praktikable Messmethode, unter Be-
rücksichtigung dieser Erscheinung,
den Restquerschnitt und damit die
Gebrauchstauglichkeit der Brücke
zu ermitteln.
Denjenigen, die sich für den
Erhalt der Brückenträger einsetzen,
wünsche ich, nur im Interesse der
Brückennutzer, ein erfolgreiches
Schätzen.
[1] Huckfeld, Schmidt „Hausfäule- und
Bauholzpilze“, Rudolf Müller Verlag
Köln 2006
Bildquelle: Bild 1 Sachverständi-
genbüro G. Brückner, Bilder 2 bis
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