Schützen & Erhalten · März 2009 · Seite 18
Fachbereiche
Schimmelpilze
Im Jahr 2004 wurde ein 1½-geschossiges
Einfamilien-Wohnhaus in Massivbauweise
erstellt. Das Objekt ist voll unterkellert,
wobei die rückwärtigen Räume des Unter-
geschosses als Wohnräume geplant und
ausgeführt wurden. Im Januar 2005 wurde
das Objekt bezogen, wobei die Nutzer zu
diesem Zeitpunkt bereits einen muffigen
und erdkellerartigen Geruch im Unterge-
schoss wahrgenommen haben.
Schon kurz nach dem Einzug stellte ein Bewohner
Hautausschlag und Hautreizungen fest. Etwa zu
diesem Zeitpunkt wurden Feuchtigkeitsschäden
im Wohnraum des Untergeschosses sichtbar, die
sich insbesondere durch einen gräulich-schwärz-
lichen Schimmelpilzbefall darstellten.
Es folgte eine gerichtliche Auseinanderset-
zung mit dem verantwortlichen Bauträger und
dem Bauherrn, die mit einem Insolvenzverfah-
ren des Bauträgers abschloss.
Während dieses Verfahrens nahmen die
Feuchtigkeitsschäden und damit die Schimmel-
pilzbelastungen im Untergeschoss stetig zu.
Parallel hierzu verstärkten sich die Krankheits-
symptome beider Objektnutzer (allergisches
Asthma), welche Krankenhausaufenthalte und
Rehabilitationsmaßnahmen nach sich zogen.
Fachgerechte Schimmelschadenbeseitigung
Darstellung einer fachgerechten Schimmelschadenbeseitigung an einem
Neubau, zur Beseitigung der vorhandenen Gesundheitsgefährdung und Wiederherstellung
eines angenehmen Wohnklimas für die Nutzer
Eine Besserung dieser Krankheitssympto-
me wurde durch eine Abschottung des Unter-
geschosses zu den übrigen Wohngeschossen im
offenen Treppenraum gewährleistet. Zusätzlich
wurde im Untergeschoss eine Unterdruckhaltung
installiert, mit einem dauernden Unterdruck von
–1 Millibar. Hierdurch wurde eine Kontaminati-
onsverschleppung, durch Undichtigkeiten in der
Folienabschottung, aus dem Untergeschoss in
den Wohnbereich verhindert. Die Oberflächen,
auch des Inventars im Erd- und Obergeschoss,
wurden mit einem H1-Sauger abgesaugt oder
mit oberflächenentspanntem Wasser (Seifen-
lauge) feucht abgewischt. Zusätzlich wurden
zwei Raumluftreiniger mit integriertem Hepa-
Filter der Filterklasse > H12 betrieben. Durch
diese Überbrückungsmaßnahmen wurde eine
Nutzung der beiden oberen Wohngeschosse,
ohne entsprechende Krankheitssymptome, er-
möglicht.
Ende des Jahres 2007 wurde ein Sanierungs-
konzept auf der Grundlage umfangreicher bauphy-
sikalischer und mikrobiologischer Untersuchun-
gen erstellt. Neben den Ursachen behebenden
Maßnahmen (Außenabdichtung, Verpressarbei-
ten) wies das Sanierungskonzept den Ausbau aller
schimmelpilzbefallenen Baustoffe aus.
Da die mikrobielle Untersuchung des Bo-
denaufbaus, insbesondere der Estrich-Dämm-
schicht-Ebene, einen ausgeprägten mikrobiellen
Befall (Schimmelpilze und Bakterien) auswies,
musste neben den schimmelpilzbefallenen Putz-
flächen auch die Fußbodenkonstruktion ausge-
baut werden.
Da bei diesen Ausbaumaßnahmen mit einer
starken Staubentwicklung und damit einer ho-
hen Exposition der Sanierer mit Schimmelpilzen
gerechnet werden musste, wurde eine Raumluft-
wechselrate von >5 während der Arbeitsprozes-
se geplant und ausgeführt. In den Ruhephasen
wurde lediglich ein Unterdruck von –1 Millibar im
Untergeschoss (Schwarzbereich) hergestellt.
Bei diesen Unterdruck-Haltegeräten sind nur
dann keine integrierten Fein- bzw. Hepa-Filter
notwendig, wenn die Prozessluft in die Außen-
atmosphäre ohne Gefährdung Dritter abgeführt
werden kann. In dem vorliegenden Fallbeispiel
wurde ein Unterdruck-Haltegerät, welches für
die Asbest-Sanierung konzipiert worden ist,
mit integriertem Drei-Stufen-Filter, unter Be-
rücksichtigung der engen Bebauung, zur An-
wendung gebracht.
Vor dem Beginn dieser Sanierungsarbeiten
wurden die ausführenden Kräfte auf der Grund-
lage einer Gefährdungsbeurteilung bzw. Be-
triebsanweisung und des Sanierungskonzeptes,
auf die Gefahren und der daraus resultierenden
Maßnahmen unterwiesen.
Sehr vorteilhaft war es, bereits in der Aus-
schreibungsphase dieser Maßnahmen die Forde-
rung zu stellen, dass alle an den Sanierungsar-
beiten Beteiligten einen Sachkundelehrgang, z.B.
TÜV, vorweisen müssen und zumindest einer der
an dem Objekt Beteiligten eine entsprechende
Zertifizierung zum Thema „Fachgerechte Schim-
melpilzschadenbeseitigung“ vorweisen muss.
Insofern waren im Vorfeld alle Beteiligten
entsprechend sensibilisiert und mussten nicht
im Detail eingewiesen werden.
Um die Inhalation von Biomasse während der
Arbeiten zu verhindern, wurde in der Betriebsan-
weisung sowie im Sanierungskonzept TM3P bzw.
TH3P vorgeschrieben. Bei der Bezeichnung „T“
handelt es sich um gebläseunterstützte Atem-
schutzgeräte. Hierbei wird dem Atemanschluss,
also einer Maske bzw. einer Haube, kontinuierlich
Luft zugeführt, ohne dass hier ein Einatemwider-
stand vorhanden ist. Dies wird in der Regel durch
einen Akku und eine Filter-Gebläseeinheit am
Gürtel der Arbeitskraft sichergestellt. Durch eine
flexible Schlauchverbindung wird die gereinigte
Luft dem Atemanschluss zugeführt.
Das „H“ bzw. „M“ steht für Haube bzw. Maske
als Atemanschluss. Die Vollmaske hat den Vor-
teil, dass sie nicht nur dicht sitzt und somit vor
Straßenfrontansicht des
Sanierungsobjektes.