Schützen & Erhalten - page 7

In der jüngsten Vergangenheit häufen sich
Meldungen von Pfusch am Bau. Ob beim
U-Bahn-Bau oder der ICE-Strecke – Ver-
dachtsmomente und Schadensereignisse
veranlassen eine Prüfung der Bauakten.
Diese Prüfung reicht dann Jahrzehnte
zurück.
Was an Großbaustellen möglich ist, kann auch in
der täglichen Sanierungspraxis bei Holzschutz-
arbeiten vorkommen. Glücklicherweise ist dies
immer noch die Ausnahme. Wer glaubt, durch
Verzicht auf Bauprotokolle oder Abnahmen eine
bewusste oder unbewusste Fehlsanierung ver-
tuschen zu können, hat die Rechnung ohne die
Organismen gemacht. Erneute Pilz- und Insek-
tenaktivität lassen Versäumnisse schnell erken-
nen. Fehlt diese Aktivität, kommen die Sünden
der Handwerkertätigkeit spätestens bei erneuten
Um- und Ausbauten zum Vorschein.
Einer der wichtigsten Voraussetzungen bei
der Bekämpfung Holz zerstörender Pilze in Ge-
bäuden ist es, neben anderen flankierenden Maß-
nahmen, die geschädigten Hölzer auszubauen.
Diese drastische Maßnahme tut manchen Bau-
herren weh. Es verwundert daher nicht, wenn
Bauherren bemüht sind, mit
geringstem materiellem und
finanziellem Aufwand die ver-
meintlichen Lappalien, trotz
eindringlicher Warnung von
Fachleuten, zu sanieren. Oft-
mals kommt man über ein „ka-
schieren“ der Schäden dann
nicht hinaus. Nachgebende
Dielen werden mit Spanplatten
ausgeglichen oder kaputte Bal-
kenköpfe ohne Rückschnitt mit
Stahlprothesen verstärkt. Da-
mit andere von dieser (Pfusch-)
Arbeit nichts mitbekommen, wird umgehend der
Fußbodenbelag verlegt, die Unterhangdecke ein-
gebaut oder die Paneelverkleidung angebracht.
Welche fatalen Folgen dies haben kann, zeigen
die nachfolgenden drei Beispiele:
Vom Bauherren vertuscht – von
Fachfirma offen gelegt
In einer großen Gründerzeitvilla sollte im
ausgebauten Dachgeschoss der alte Dielenfuß-
boden abgeschliffen und rus-
tikal aufgearbeitet werden.
Eine lockere Randdiele ließ
den Fußbodenleger misstrau-
isch werden. Nach Demontage
dieser Diele trat umfangrei-
ches Strangmyzel vom Echten
Hausschwamm zum Vorschein
(Bild 1).
Auf der Suche nach dem
Ursprung wurde auch im Nach-
barzimmer der Fußboden geöff-
net. Verdachtsmomente erga-
ben sich, weil in diesem Zim-
mer ein Waschbecken angebracht war (Bild2).
Schon bei Beginn der Untersuchungsarbeiten
waren Fassungslosigkeit und Entsetzen beim
Bauherrn spürbar. Er konnte sich diesen Scha-
den absolut nicht erklären.
Die Fachfirma konnte sich ihrerseits das
Verhalten des Bauherrn nicht erklären. Denn
im Zuge der weiteren Freilegungsarbeiten konn-
te bewiesen werden, dass der Bauherr von der
Schädigung in der Decke wusste. Die Spanplat-
ten unterhalb des Waschbeckens (vom Bauherrn
Pfusch bei Holzschutzarbeiten – Unwissenheit
oder Vorsatz?
Fachbereiche
Holzschutz
Es schreibt
für Sie:
Dipl.-Ing.
Ekkehard Flohr
Fachbereichs-
leiter Holz-
schutz
An der Hohen Lache 6
06846 Dessau
Telefon: (0340) 6611884
Telefax: (0340) 6611885
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