die Instandsetzung und der Sanierung machen.
.
Alle Merkblätter der WTA weisen auf der
Rückseite des Deckblattes darauf hin, dass
die Angaben in dem jeweiligen Merkblatt sich
auf den derzeitigen Stand der WTA vorliegen-
den Kenntnisse stützen.
„Die WTA kann jedoch
keinerlei Haftung übernehmen. Vorschläge oder
Einwände, die gegebenenfalls bei einer Neuauf-
lage berücksichtigt werden können, sind an die
Geschäftstelle der WTA zu richten. Bei Streitfäl-
len ist die deutsche Fassung gültig. Den auftrag-
vergebenden Architekten, Denkmalpflegeämtern
und den staatlichen, kommunalen und kirchlichen
Bauämtern wird nahegelegt, auf dieses und die
weiteren Merkblätter der WTA zum Bautenschutz
und zur Bauwerksinstandsetzung in Ausschreibun-
gen und Aufträgen Bezug zu nehmen und deren
Kenntnisnahme allen Auftragnehmern zur Aufla-
ge zu machen.“
1)
Normen, Richt- und Leitlinien, Merk-
blätter, Hinweise und Empfehlungen
– wo ist die Wertigkeit?
Hier stellt sich dem Fachmann die Frage, in-
wieweit Rechtssicherheit bei der Anwendung der
WTA-Merkblätter besteht. Von der WTA wurde in
diesem Zusammenhang eine Rechtsanwaltskanzlei
beauftragt, die Merkblätter der WTA unter dem
Aspekt zu überprüfen, ob sie eine ausreichende
Rechtssicherheit sowohl für die Anwender als
auch für Dritte gewährleisten. Dieses Rechtgut-
sachten liegt der Wissenschaftlich-Technische Ar-
beitsgemeinschaft vor. Wir werden nach offiziel-
ler Bekanntgabe durch die WTA zeitnah über die
Inhalte des Rechtsgutachtens berichten.
Welche Regelwerke der Abdichtungs-
technik müssen beachtet werden?
Bauwerke sind
„…so zu planen und auszu-
führen, dass Hygiene, Gesundheit und Umwelt von
Bewohnern und Benutzern und die Dauerhaftig-
keit des Gebäudes selbst nicht durch Feuchtigkeit
gefährdet werden.“
2)
Für die Planung und Aus-
führung von Abdichtungen sind im Wesentlichen
die Konstruktions- und Bauweisenregelungen
in der
DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“
beschrieben.
Die Bauwerksabdichtungsnorm besteht aus
10 Teilen und einem Beiblatt:
Teil 1:
Grundsätze, Definitionen,
Zuordnung der Abdichtungsarten
Teil 2:
Stoffe
Teil 3:
Anforderungen an den Untergrund
und Verarbeitung der Stoffe
Teil 4:
Abdichtungen gegen Bodenfeuchte
und nicht stauendes Sickerwasser
an Bodenplatten und Wänden
Teil 5:
Abdichtungen gegen nicht
drückendes Wasser auf Decken-
flächen und in Nassräumen
Teil 6:
Abdichtungen gegen von außen
drückendes Wasser und aufstauen-
des Sickerwasser, Bemessung und
Ausführung
Teil 7:
Abdichtungen gegen von innen
drückendes Wasser
Teil 8:
Abdichtungen über Bewegungs-
fugen
Teil 9:
Durchdringungen, Übergänge,
Abschlüsse
Teil 10: Schutzschichten und Schutz-
maßnahmen
Beiblatt 1: Beispiele für die Anordnung der
Bauwerksabdichtung
Seit der ersten Überarbeitung und Veröffent-
lichung der Teile 1–6 im August 2000 wurden im
Jahr 2004 die Teile 8–10 eingeführt. Die Prinzip-
darstellungen und Anordnungen von Bauwerks-
abdichtungen wurden in einem Beiblatt im Ja-
nuar 2006 von der Fachwelt nahezu unbeachtet
veröffentlicht, da es lediglich der Information
dient, Abdichtungsverläufe darstellt, aber keine
normativen Festlegungen enthält.
3)
Mit Ablauf
des Jahres 2008 wurde Teil 2 (Stoffe) mit einer
entsprechenden Anpassung an neue europäi-
sche Produktnormen veröffentlicht und Mitte
des letzten Jahres eingeführt. Neben der KMB
wurden nun weitere Bauwerksabdichtungsstoffe
aufgenommen, für die bis dato keine Stoffnorm
existierte. Dieses wurde notwendig, um mit dem
technischen Fortschritt auf gleicher Höhe zu
bleiben, denn diese „Neuen Stoffe“ fanden be-
reits im Normungsteil 7, für Abdichtungen ge-
gen von innen drückendes Wasser, Erwähnung,
wobei gleichzeitig Festlegungen zur Ausführung
getroffen wurden.
Mineralische Dichtungsschlämmen für Bau-
werksabdichtungen wurden als MDS geregelt.
„Unterschieden werden rissüberbrückende (fle-
xible) und nicht rissüberbrückende (starre) mi-
neralische Dichtungsschlämmen.“
4)
Die Mindestanforderungen an flüssig zu ver-
arbeitende Abdichtungsstoffe im Verbund mit
Fliesen- und Plattenbelägen aus Riss überbrü-
ckenden mineralischen Dichtungsschlämmen
und Reaktionsharzen, abgekürzt AIV (Abdich-
tung im Verbund), sowie Flüssigkunststoffe für
Bauwerksabdichtungen (FLK) sind in der Tabel-
le 7 und folgenden im Teil 2 der DIN 18195-2,
gelistet. Für den Nachweis der stofflichen Ei-
genschaften dieser „neuen“ Abdichtungsstoffe
gelten die „Prüfgrundsätze für die Erteilung von
allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen“
der Stoffe. Selbstverständlich immer in der je-
weils gültigen Fassung.
Zum Schutz gegen Feuchtigkeit müssen
häusliche Bäder ohne Bodenablauf abgedichtet
werden, wenn feuchtigkeitsempfindliche Umfas-
sungsbauteile, wie z. B. Trockenbau, Stahlbau-
teile, vorliegen. Als mäßig durch Feuchtigkeit
beanspruchte Flächen werden Balkone und durch
Spritzwasser belastete Wand- und Bodenflächen
in Nassräumen des Wohnungsbaus bezeichnet,
und sind nach DIN 18195/5 abzudichten. Zur
Unterscheidung – als hoch beansprucht gilt,
wenn es sich um „…durch Brauch- oder Reini-
gungswasser stark beanspruchte Fußboden- und
Wandflächen in Nassräumen wie: Umgänge in
Schwimmbädern, öffentliche Duschen, gewerb-
liche Küchen u. a. gewerbliche Nutzungen“ han-
delt.
5)
Diese Abdichtungssysteme für Wände und
Böden in Nassräumen werden
„…aus flächig auf-
zubringenden Bauprodukten hergestellt. Sie dienen
dem Schutz und der Abdichtung eines Bauwerkes
gegen das Eindringen und Weiterleiten von Was-
ser und Feuchtigkeit. Sie bestehen aus einer auf
Böden und ggf. auf Wänden aufgebrachten was-
serundurchlässigen Schicht aus unterschiedlichen
Baustoffen. Darauf ist üblicherweise eine Nutz-
schicht z.B. aus Platten oder Fliesen angeordnet.
Bei den hierfür verwendeten Abdichtungssystemen
handelt es sich in der Regel um so genannte Bau-
sätze (Kits). Bausätze bestehen aus mehreren
Komponenten, wie Dichtungsschicht, Einlagen,
Klebern, Verstärkungsstreifen, Anschlussbänder,
Manschetten etc., die auf der Baustelle zu einem
Abdichtungssystem zusammengefügt werden.“
6)
Die nicht von der Hand zu weisenden Vorteile
dieser AIVs sind, dass sich mit Verbundabdich-
tungen mit Belägen aus Keramik oder Naturstein
bereits die notwendigen Schutzschichten mit ge-
ringeren Konstruktionsdicken und Aufbauhöhen
ausführen lassen, als wie die in der DIN 18195-
5 beschriebenen.
7)
Die hierfür notwendige Ab-
dichtungstechnik wird detailliert im ZDB-Merk-
blatt
„Verbundabdichtungen – Hinweise für
die Ausführung von flüssig zu verarbeiten-
den Verbundabdichtungen mit Bekleidungen
und Belägen aus Fliesen und Platten für den
Innen- und Außenbereich“
beschrieben.
8)
Mit
druckfrischer Ausgabe, erschienen im Januar
2010, ersetzt es die Merkblattausgabe vom Ja-
nuar 2005.
„Die Herstellung von Verbundabdich-
tungen erfordert von dem ausführenden Unter-
nehmen und dessen Personal eine entsprechen-
de Erfahrung und Qualifikation.“
9)
Ich möchte
in diesem Zusammenhang an den „AiV-Schein“
Nähere Infos:
040-611 400
Plan International Deutschland e.V.
Bramfelder Str. 70·22305 Hamburg
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für meine Welt.
AZ-92X120:. 25.01.2008 13:09 Uhr Seite 1
Schützen & Erhalten · März 2010 · Seite 12
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