Schützen & Erhalten - page 15

Schützen & Erhalten · März 2010 · Seite 15
in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 5 EnEV erfüllt
werden, d. h. dann wenn „außenseitige Beklei-
dungen oder Verschalungen, Feuchtigkeitssper-
ren oder Drainagen angebracht oder erneuert“
werden. Dies bedeutet, dass im Falle von
Au-
ßenabdichtungen
im Bereich beheizter Räume
die Anforderungen nach EnEV einzuhalten sind
(also U
0,30W/(m²·K); je nach Bauteilaufbau
ca. 12cm Wärmedämmung der WLG040 gesamt),
im Bereich unbeheizter Räume nicht. Die Eigen-
schaft „beheizt“ oder „unbeheizt“ bezieht sich
dabei auf den Zustand der zukünftigen Nutzung!
Bei „beheizt“ wird im Übrigen unterschieden in
Zonen mit Innentemperaturen
19°C und denen
mit Innentemperaturen von 12 bis 19° C.
Auch in dem Fall der Außenabdichtung gel-
ten in Gründen technischer Unmöglichkeit, in
denen die Dämmschichtdicke begrenzt ist, nach
Anlage 3 EnEV die Anforderungen als erfüllt,
wenn die nach anerkannten Regeln der Technik
höchstmögliche Dämmschichtdicke bei einem Be-
messungswert der Wärmeleitfähigkeit
λ
=0,040
W/(m*K) eingebaut wird.
Für
Innenabdichtungen
hingegen sind kei-
ne Anforderungen zur Einhaltung bestimmter
Wärmedurchgangskoeffizienten benannt. Auch
in den Auslegungen zur EnEV 2009 sind hierzu
keine Angaben gemacht. Bei Innenabdichtun-
gen muss daher nach EnEV nicht nachträglich
gedämmt werden. Andere Gründe (Gefahr der
Schimmelpilzbildung, Sommerkondensation, etc.)
sind natürlich immer zu überprüfen.
Werden Abdichtungen bei denkmalgeschütz-
ten Gebäuden erneuert, gilt nach § 24 EnEV
die so genannte Ausnahmeregelung: Wenn bei
Baudenkmälern oder sonstiger besonders er-
haltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der
Bei nachträglicher Außenabdichtung von
Außenwänden unbeheizter Räume oder denkmal
-
geschützter Gebäude ist eine nachträgliche
Dämmung nach EnEV nicht erforderlich.
Jürgen Gänßmantel,
Dipl.-Ing.,
Ingenieurbüro Gänß-
mantel, Dormettingen/
Zollernalb, Mitglied
des Vorstandes WTA,
Beratender Ingenieur,
Ö.b.u.v. Sachverständiger
für mineralische Werk-
stoffe des Bauwesens,
Sachverständiger für
Energieeffizienz,
Publikationen, Dozenten-
tätigkeiten
Frank Eßmann,
Dipl.-Ing.,
tha-Ingenieurbüro
Eßmann Mölln, Mitglied
des Vorstandes WTA,
Beratender Ingenieur,
Staatlich anerkannter
Sachverständiger für
Schall- und Wärmeschutz,
Sachverständiger für
Energieeffizienz,
Publikationen, Dozenten-
tätigkeiten
Anforderungen der EnEV die Substanz oder das
Erscheinungsbild beeinträchtigen, kann von den
Anforderungen der EnEV abgewichen werden.
Dann ist weder an den Außenwänden noch am
Flachdach eine nachträgliche Dämmung bei Aus-
führung einer Abdichtung erforderlich.
Fachbereiche
Bautenschutz
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