Fachbereiche
Holzschutz
Holzschutzmaßnahmen an Dachlatten und
Schalung von Dachstühlen
Dachlatten und Dachschalung sind Holz-
bauteile, bei denen immer wieder die
Diskussion aufkommt, ob es sich hierbei
um tragende und aussteifende Bauteile
handelt, die einer Imprägnierung gegen
holzzerstörende Organismen bedürfen.
In der täglichen Baupraxis findet man an
den Bauteilen durchaus von Pilzen und
Insekten verursachte Befallsspuren. Wird
dadurch die Beantwortung der Frage schon
vorgegeben?
Erst einmal sollte geklärt werden, ob diese Bau-
teile zu den tragenden und aussteifenden gehö-
ren und ein Holzschutz im Sinne der Holzschutz-
norm notwendig wäre.
In der Norm 68800 Teil 1 werden im Glie-
derungspunkt 3.18 und 3.21 die Begriffe „nicht
tragendes“ und „tragendes“ Bauteil definiert. In
der ersten Definition zu „nicht tragende Bau-
teile“ wird u.a. auf die eigene Standsicherheit
Bezug genommen, die von untergeordneter Be-
deutung ist. Ein weiteres Kriterium stellt in der
Anmerkung 2 der Verweis auf die Bauregelliste
C (aktuelle Ausgabe 01/2013) dar.
Im Kommentar zum Punkt 3.21 „tragende
Bauteile“ wird auf sekundär tragende Bauteile
verwiesen „[…] die im Wesentlichen sich nur
selbst tragen, aber aufgrund ihrer […] Funkti-
on im Versagensfalle zu einer Gefährdung von
Personen führen können“.
Können also bei Wartungs- und Reparaturar-
beiten im Bereich dieser Holzbauteile Personen
im Versagensfall gefährdet werden (Bild 1) oder
stellt ein sich lösender Dachziegel keine Gefahr
für Passanten dar?
Für diese Bauteile ist also ein Holzschutz
im weitesten Sinne erforderlich. Darunter ist
der bautechnische und chemische Holzschutz
zu verstehen.
In welcher Form diese Holzschutzmaßnahmen
umgesetzt werden, hängt von einer Klassifikation
der Einbausituation des Holzes ab. Dabei spielen
Klimabedingungen (Temperatur und Feuchte) und
dem daraus resultierenden Gefährdungspotenti-
al gegenüber holzzerstörenden Organismen eine
Rolle. Diese Kennzeichnung der Einbausituation
hinsichtlich der Umgebungsbedingungen wird mit
der Gebrauchsklasse (GK) umschrieben.
Ein wichtiges Kriterium zur Einstufung in
die Gebrauchsklasse 0 (keine Gefährdung durch
Insekten) oder 1 (Gefährdung durch Insekten)
sind bauliche Maßnahmen zur Vermeidung eines
Bauschadens durch Insekten (DIN 68800/2 Punkt
6.3). Neben dem Einsatz im üblichen Wohn-
raumklima spielt die allseitige Kontrollierbar-
keit des Holzes, beispielsweise in einem Dach-
stuhl, eine Rolle.
An dieser Stelle sind zur richtigen Deutung
der DIN zwei Begriffe zu klären: Was bedeutet
Bauschaden und was bedeutet Kontrollierbarkeit.
Es schreibt für Sie:
Dipl.-Ing.
Ekkehard Flohr
Fachbereichsleiter
Holzschutz
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