Schützen & Erhalten - page 19

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EnEV 2014
Kurz notiert
Die neue Energieeinsparverordnung ist seit
dem 1. Mai in Kraft. Mit der EnEV 2014 hat die
Bundesregierung Standards zur Energieeinsparung
gesetzt: Käufer und Eigenheimbesitzer sollen
dazu beitragen, dass der Energieverbrauch der
Häuser in Deutschland merklich sinkt. Hausei-
gentümern wird geraten die Regelungen der En-
ergieeinsparverordnung keinesfalls zu ignorieren
– denn bei einem Verstoß drohen teils empfind-
liche Bußgelder. Ein Bestandteil der neuen EnEV
ist z. B. die Pflicht zur Dämmung der obersten
Geschossdecke und zur Erneuerung alter Hei-
zungsanlagen. Bis Ende 2015 haben Eigentümer
Zeit, die geforderten Maßnahmen durchzuführen.
Nach Einschätzung von Immobilienprofis wissen
allerdings die meisten Hausbesitzer nicht, dass
sie möglicherweise sanieren müssen. So geben
76 Prozent der deutschen Makler an, dass ihre
Kunden nicht über die Nachrüstpflicht Bescheid
wissen. Das zeigt der Marktmonitor Immobili-
en 2014, eine Studie von immowelt.de, einem
der führenden Immobilienportale, die in Zusam-
menarbeit mit Prof. Dr. Stephan Kippes von der
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtin-
gen-Geislingen durchgeführt wurde. Die gesamte
Studie Marktmonitor Immobilien 2014 kann he-
runtergeladen werden unter:
.
Wer ein altes und ungedämmtes Haus be-
sitzt, ist zu bestimmten energetischen Sanie-
rungsarbeiten verpflichtet. Wer nichts tut, ris-
kiere ein Bußgeld. „Keine allumfassende Alt-
bau-Sanierungspflicht“, so beschreibt das Portal
bauen.de die Forderungen der EnEV. Altbau-Ei-
gentümer seien nicht immer zwingend gefordert
ihr Haus umfassend energetisch zu sanieren. Wer-
den Sanierungsarbeiten beauftragt, müssen die-
se zwar den Vorgaben der EnEV 14 entsprechen,
doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Wer die
Fassadenfläche seines Hauses erneuern lässt,
muss diese auch dämmen, sofern mehr als zehn
Prozent der Fläche von den Arbeiten betroffen
sind. Wird lediglich eine Risssanierung an der
Fassade ausgeführt, ist keine energetische Sa-
nierung nötig, ist eine größere Fläche betroffen,
„[…] so muss diese in ihrer Gesamtheit gedämmt
werden. Verzichtet ein Immobilienbesitzer in
diesem Fall auf die Dämmung, kann ein Bußgeld
in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro erhoben
werden.“ Weitere Informationen zu den Rege-
lungen der EnEV 2014 finden Sie im Newsbereich
unter „Altbau-Sanierungspflicht
und Tipps für Bauherren“.
Titelblatt zur Studie Marktmonitor Immobilien 2014:
76 Prozent der deutschen Makler geben an, dass ihre
Kunden nicht über die Nachrüstpflicht laut Energie-
einsparverordnung 2014 Bescheid wissen. Bei Verstoß
drohen Bußgelder.
Foto: 123rf.com · kzenon
Schützen & Erhalten · Juni 2014 · Seite 19
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