Schützen & Erhalten · Juni 2015 · Seite 52
Zahlreiche Deckenbalkenköpfe und Stiele in
den Außenwänden waren durch Braunfäule na-
hezu völlig zerstört.
Die Kosten für die Sanierung wurden damals
auf rund 25.000€ geschätzt.
Zum gleichen Zeitpunkt erfolgte durch den
Sachverständigen eine Begutachtung der Holz-
bauteile der Balkonanlagen.
Auch dort wurden an den tragenden Bau-
teilen starke Schäden durch Braunfäule und ein
Befall mit Blättlingspilzen festgestellt, die die
Tragfähigkeit stark beeinträchtigten.
Ursache dieser Schäden waren die allseits aus
anderen Schadensfällen bekannten wie:
– ein mangelhafter Schutz der Holzbauteile
gegen dauernde Befeuchtung
– ein mangelhafter baulich-konstruktiver
Holzschutz
– kein chemischer Holzschutz
– die Verwendung einer für den Außen
bereich nicht geeigneten Holzart (Fichte)
Nachdem im 2. Gebäude bereits 3 Jahre zuvor
die hölzernen Balkonanlagen teilweise durch
Teilkonstruktionen ersetzt wurden, wurde nun
entschieden, dies für alle anderen Balkone um-
zusetzen.
Als ein Jahr später die Fundamente über die
neuen Stahlbalkone gegossen wurden, wurden
auf Veranlassung des Sachverständigen die Au-
ßenwände im erdberührten Bereich freigelegt.
Dabei bestätigte sich die Vermutung, dass
die Fußschwelle der Außenwände zum Teil un-
terhalb des Geländeniveaus lag.
Als „Abdichtung“ dieses erdberührten Be-
reichs der Holzwände wurde ermittelt:
– Vor den Holzschwellen stand eine 2 cm
starke zementöse Bauplatte, die auf der
Fundamentplatte aufstand.
– Davor befand sich eine mit Rauputz ver-
putzte Polystyrolpatte von ca. 3 cm; die-
se Platte war für eine Wärmedämmung im
erdberührten Bereich nicht zulässig und
untauglich (mangelnde Druckfestigkeit
und Wasserdichtheit).
– Unter den Fußschwellen (ohne einen che-
mischen Holzschutz) lag eine deutlich
unter 1mm starke PE-Folie, die als Quer-
schnittsabdichtung gegen aufsteigende
Feuchtigkeit dienen sollte.
D. h., es gab keinerlei Abdichtung im erdbe-
rührten Bereich und im Sockel des Gebäudes,
die diesen Namen verdient hätte.
Es wurde daraufhin an jedem Gebäude an
6 Stellen die Fußschwelle freigelegt. Von die-
sen insgesamt 12 Untersuchungspunkten wa-
ren 4 (2 je Gebäude) stark schadhaft, d. h. die
Fußschwelle war durch Braunfäule zerstört und
nicht mehr tragfähig, wo erkennbar, war auch
der aufsitzende Stiel im Fuß analog geschä-
digt. An einer weiteren Stelle war die Holzo-
berfläche leicht durch Braunfäule angegriffen.
Die Schäden zeigten sich ausschließlich auf den
Gebäudeseiten, wo aufgrund von Geländeregu-
lierungen durch den Garten- und Landschaftsbau
die Fußschwellen unter der Erde verschwanden.
Damit kamen auf die Eigentümer der Woh-
nungen und Gebäude weitere Instandset-
zungsmaßnahmen in Höhe weiterer mehrerer
10.000€ zu.
Wären die Planer und Baufirmen vor
12 Jahren intelligenter gewesen und hätten die-
se Mängel vermieden, dann hätte nicht der Bau-
stoff Holz seine Intelligenz unter Beweis stellen
müssen und zu diesem Zeitpunkt aufgegeben.
BuFAS
®
-News
Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e. V.
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Pilzzucht unter der Zinkabdeckung.
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Regenfallleitung provisorisch nach
außen verlegt.
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Schwelle und Eckstiel sind nicht mehr
zu retten.
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Schwelle unter Gelände mit Braun-
fäule.
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Schwellen durch Braunfäule zerstört.
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Tragbalken eines Balkons, jetzt nicht
mehr tragend.
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