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Schützen & Erhalten · Juni 2015 · Seite 52

Zahlreiche Deckenbalkenköpfe und Stiele in

den Außenwänden waren durch Braunfäule na-

hezu völlig zerstört.

Die Kosten für die Sanierung wurden damals

auf rund 25.000€ geschätzt.

Zum gleichen Zeitpunkt erfolgte durch den

Sachverständigen eine Begutachtung der Holz-

bauteile der Balkonanlagen.

Auch dort wurden an den tragenden Bau-

teilen starke Schäden durch Braunfäule und ein

Befall mit Blättlingspilzen festgestellt, die die

Tragfähigkeit stark beeinträchtigten.

Ursache dieser Schäden waren die allseits aus

anderen Schadensfällen bekannten wie:

– ein mangelhafter Schutz der Holzbauteile

gegen dauernde Befeuchtung

– ein mangelhafter baulich-konstruktiver

Holzschutz

– kein chemischer Holzschutz

– die Verwendung einer für den Außen­

bereich nicht geeigneten Holzart (Fichte)

Nachdem im 2. Gebäude bereits 3 Jahre zuvor

die hölzernen Balkonanlagen teilweise durch

Teilkonstruktionen ersetzt wurden, wurde nun

entschieden, dies für alle anderen Balkone um-

zusetzen.

Als ein Jahr später die Fundamente über die

neuen Stahlbalkone gegossen wurden, wurden

auf Veranlassung des Sachverständigen die Au-

ßenwände im erdberührten Bereich freigelegt.

Dabei bestätigte sich die Vermutung, dass

die Fußschwelle der Außenwände zum Teil un-

terhalb des Geländeniveaus lag.

Als „Abdichtung“ dieses erdberührten Be-

reichs der Holzwände wurde ermittelt:

– Vor den Holzschwellen stand eine 2 cm

starke zementöse Bauplatte, die auf der

Fundamentplatte aufstand.

– Davor befand sich eine mit Rauputz ver-

putzte Polystyrolpatte von ca. 3 cm; die-

se Platte war für eine Wärmedämmung im

erdberührten Bereich nicht zulässig und

untauglich (mangelnde Druckfestigkeit

und Wasserdichtheit).

– Unter den Fußschwellen (ohne einen che-

mischen Holzschutz) lag eine deutlich

unter 1mm starke PE-Folie, die als Quer-

schnittsabdichtung gegen aufsteigende

Feuchtigkeit dienen sollte.

D. h., es gab keinerlei Abdichtung im erdbe-

rührten Bereich und im Sockel des Gebäudes,

die diesen Namen verdient hätte.

Es wurde daraufhin an jedem Gebäude an

6 Stellen die Fußschwelle freigelegt. Von die-

sen insgesamt 12 Untersuchungspunkten wa-

ren 4 (2 je Gebäude) stark schadhaft, d. h. die

Fußschwelle war durch Braunfäule zerstört und

nicht mehr tragfähig, wo erkennbar, war auch

der aufsitzende Stiel im Fuß analog geschä-

digt. An einer weiteren Stelle war die Holzo-

berfläche leicht durch Braunfäule angegriffen.

Die Schäden zeigten sich ausschließlich auf den

Gebäudeseiten, wo aufgrund von Geländeregu-

lierungen durch den Garten- und Landschaftsbau

die Fußschwellen unter der Erde verschwanden.

Damit kamen auf die Eigentümer der Woh-

nungen und Gebäude weitere Instandset-

zungsmaßnahmen in Höhe weiterer mehrerer

10.000€ zu.

Wären die Planer und Baufirmen vor

12 Jahren intelligenter gewesen und hätten die-

se Mängel vermieden, dann hätte nicht der Bau-

stoff Holz seine Intelligenz unter Beweis stellen

müssen und zu diesem Zeitpunkt aufgegeben.

BuFAS

®

-News

Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e. V.

1

Pilzzucht unter der Zinkabdeckung.

2

Regenfallleitung provisorisch nach

außen verlegt.

3

Schwelle und Eckstiel sind nicht mehr

zu retten.

4

Schwelle unter Gelände mit Braun-

fäule.

5

Schwellen durch Braunfäule zerstört.

6

Tragbalken eines Balkons, jetzt nicht

mehr tragend.

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