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Schützen & Erhalten · Juni 2016 · Seite 53

• Die für Kiefernholz – erst recht

bei hohem Splintholzanteil –

normativ geschuldet verlangte

Imprägnierung mit pilzwidrigen

Holzschutzmitteln ist nach den

Untersuchungen nicht erfolgt.

Auch auf Grund der starken

Schäden und des erwiesenen Pilz-

befalls wurde eine ausreichende

Holzschutzmittelimprägnierung

ausgeschlossen.

• Es wurde kein Hirnholzschutz und

nur teilweise – darüber hinaus

fachlich falsch, weil unter der

Grundierung liegend – ein Fugen-

füller als V-Fugenschutz aufge-

bracht (VFF- Merkblatt HO.06).

• Die Verleimung der Eckverbin-

dungen der Rahmen ist absolut

ungenügend.

• Die Fenster müssen mit hoher

Wahrscheinlichkeit mit einer zu

hohen Holzfeuchte eingebaut

worden sein, da die nach dem

Auftrag der Beschichtung auch

innen sichtbaren offenen Fugen

und Leimabrisse keine andere

Ursache haben können.

• Mikroskopisch ermittelt wurden

123 – 242 μm.

• Die Beschichtung ist mit einem

zu hohen Spritzdruck aufge-

bracht worden, dadurch kommt

es zu einer Mikroschaumbildung

in der Lackschicht und einer

ungleichmäßigen und inhomoge-

nen Schichtdicke.

• Auf den Hirnholzflächen und Au-

ßenseiten der Rahmen war keine

Beschichtung vorhanden.

• Die Grundierung ist unvollständig

und falsch aufgebracht wurde (lt.

Herstellervorgabe ist als Verfah-

ren Tauchen bzw. Fluten vorge-

geben), das Spritzen führt zu

einem zu dünnen Auftrag.

• An den Ecken und den Verlei-

mungen sind stehende Holzfa-

sern vorhanden, die die Grundie-

rung/Beschichtung durchdringen

können.

• Es wurde kein Hirnholzschutz

nachgewiesen.

• Es wurde kein V-Fugenschutz,

sondern nur partiell ein Fu-

genfüller eingesetzt und dieser

unterhalb der Grundierung der

Beschichtung.

• Die Verleimung der Eckverbin-

dungen der Rahmen sind sehr

unregelmäßig und nicht

vollflächig.

Keine passgerechte Verbindung, zu

dünne Grundierung, keine Farbbe-

schichtung

4. Resümee

Die untersuchten Fenster wurden da-

mit als mangelhaft und auch in Zukunft

weiter schadensanfällig bewertet:

• Der Einsatz und die Verwendung

der Fensterkanteln war fachlich

falsch und mangelhaft, da auf

der außenliegenden und damit

bewitterten Seite der Rahmen

vielfach ein hoher Anteil von

Splintholz (bis 100 %) vorhanden

ist und die Fensterkanteln nicht

nach fachlicher Vorgabe einge-

setzt wurden.

• Die Beschichtung der Fenster

weist zwar auf den Sichtflächen

die erforderliche Schichtdicke

von mind. 100 μm auf, jedoch ist

die Grundierung fachlich falsch

und damit zu gering erfolgt.

• Die fehlende „allseitige Beschich-

tung“ der Rahmen auf Grund

der mangelhaft aufgebrachten

Beschichtung und fehlenden

Vorbehandlung der Seitenflächen

und Eckverbindungen bedeutet

einen mangelhaften Feuchte-

schutz dieser Rahmen.

Keine vollflächige Verleimung

Da durch diese Untersuchung ca. ein

Drittel der eingebauten Fenster als

schadhaft vorgefunden sind und sa-

niert bzw. ersetzt werden müssen und

außerdem an noch nicht geschädig-

ten Fenstern die genannten Mängel

ebenfalls vorhanden sind, ist zukünf-

tig mit weiteren Schäden zu rechnen.

Bleibt abzuwarten, was rechtlich und

fachlich passiert.

Detlef Krause

Rahmenunterseite, Grenze der

Verleimung erkennbar, keine

Grundierung oder Beschichtung

Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V.

BuFAS-News