Schützen & Erhalten · Juni 2016 · Seite 53
• Die für Kiefernholz – erst recht
bei hohem Splintholzanteil –
normativ geschuldet verlangte
Imprägnierung mit pilzwidrigen
Holzschutzmitteln ist nach den
Untersuchungen nicht erfolgt.
Auch auf Grund der starken
Schäden und des erwiesenen Pilz-
befalls wurde eine ausreichende
Holzschutzmittelimprägnierung
ausgeschlossen.
• Es wurde kein Hirnholzschutz und
nur teilweise – darüber hinaus
fachlich falsch, weil unter der
Grundierung liegend – ein Fugen-
füller als V-Fugenschutz aufge-
bracht (VFF- Merkblatt HO.06).
• Die Verleimung der Eckverbin-
dungen der Rahmen ist absolut
ungenügend.
• Die Fenster müssen mit hoher
Wahrscheinlichkeit mit einer zu
hohen Holzfeuchte eingebaut
worden sein, da die nach dem
Auftrag der Beschichtung auch
innen sichtbaren offenen Fugen
und Leimabrisse keine andere
Ursache haben können.
• Mikroskopisch ermittelt wurden
123 – 242 μm.
• Die Beschichtung ist mit einem
zu hohen Spritzdruck aufge-
bracht worden, dadurch kommt
es zu einer Mikroschaumbildung
in der Lackschicht und einer
ungleichmäßigen und inhomoge-
nen Schichtdicke.
• Auf den Hirnholzflächen und Au-
ßenseiten der Rahmen war keine
Beschichtung vorhanden.
• Die Grundierung ist unvollständig
und falsch aufgebracht wurde (lt.
Herstellervorgabe ist als Verfah-
ren Tauchen bzw. Fluten vorge-
geben), das Spritzen führt zu
einem zu dünnen Auftrag.
• An den Ecken und den Verlei-
mungen sind stehende Holzfa-
sern vorhanden, die die Grundie-
rung/Beschichtung durchdringen
können.
• Es wurde kein Hirnholzschutz
nachgewiesen.
• Es wurde kein V-Fugenschutz,
sondern nur partiell ein Fu-
genfüller eingesetzt und dieser
unterhalb der Grundierung der
Beschichtung.
• Die Verleimung der Eckverbin-
dungen der Rahmen sind sehr
unregelmäßig und nicht
vollflächig.
Keine passgerechte Verbindung, zu
dünne Grundierung, keine Farbbe-
schichtung
4. Resümee
Die untersuchten Fenster wurden da-
mit als mangelhaft und auch in Zukunft
weiter schadensanfällig bewertet:
• Der Einsatz und die Verwendung
der Fensterkanteln war fachlich
falsch und mangelhaft, da auf
der außenliegenden und damit
bewitterten Seite der Rahmen
vielfach ein hoher Anteil von
Splintholz (bis 100 %) vorhanden
ist und die Fensterkanteln nicht
nach fachlicher Vorgabe einge-
setzt wurden.
• Die Beschichtung der Fenster
weist zwar auf den Sichtflächen
die erforderliche Schichtdicke
von mind. 100 μm auf, jedoch ist
die Grundierung fachlich falsch
und damit zu gering erfolgt.
• Die fehlende „allseitige Beschich-
tung“ der Rahmen auf Grund
der mangelhaft aufgebrachten
Beschichtung und fehlenden
Vorbehandlung der Seitenflächen
und Eckverbindungen bedeutet
einen mangelhaften Feuchte-
schutz dieser Rahmen.
Keine vollflächige Verleimung
Da durch diese Untersuchung ca. ein
Drittel der eingebauten Fenster als
schadhaft vorgefunden sind und sa-
niert bzw. ersetzt werden müssen und
außerdem an noch nicht geschädig-
ten Fenstern die genannten Mängel
ebenfalls vorhanden sind, ist zukünf-
tig mit weiteren Schäden zu rechnen.
Bleibt abzuwarten, was rechtlich und
fachlich passiert.
Detlef Krause
Rahmenunterseite, Grenze der
Verleimung erkennbar, keine
Grundierung oder Beschichtung
Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V.
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