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Schützen & Erhalten · Juni 2016 · Seite 63

Die Ex-Press

Berufsinformation des DSV e.V. |

Aus dem Verband

Brotkäfer – Kamran Iftikhar

Kleidermotte – Awiok, Altona Hamburg

Wollkrautblütenkäfer – Joaquim Alves Gaspar

stimmung während der Ausbildung. Wir werden

uns dafür einsetzen, das diese Disziplin in der

Berufsschule stärker geübt wird und dass Be-

stimmungsergebnisse einen größeren Einfluss

auf die Abschlussprüfung zum Schädlingsbe-

kämpfer haben werden.

Wir sind enttäuscht

Unterm Strich ist das Ergebnis ein wenig

peinlich. Wir hätten anteilig mindestens doppelt

soviel richtige Bestimmungen bei den fertigen

Kollegen erwartet, als bei den Lehrlingen. Wir

werden diesen unbefriedigenden Feldversuch in

2018 wiederholen und hoffen, dass sich dann

zeigt, dass es wesentlich besser um unsere Bran-

che bestellt ist und dass die Kollegen die in 2016

Lust auf ein Gewinnspiel hatten, nicht repräsen-

tativ für den Berufsstand waren.

Autor: AB

Und es ist unser – Nutzungsrecht

DSV Emblem

Als Ihr Geschäftsführer relativ neu im

Berufsverband tätig war, kursierten im

Rahmen der diversen internen Vereins-

streitigkeiten unterschiedliche Meinungen

zum DSV e.V. – Emblem. Wem es gehört,

wer es erfunden hat, wer es nutzen und

wer es lizensieren darf. Während man bei

einem kräuterhaltigen Hustenbonbon bei

der Frage „wer hat es erfunden?“ relativ

schnell auf ein listiges Bergvolk verwei-

sen kann, war die Antwort beim blauen

Zankapfel nicht einfach zu geben. Jede

Streitpartei beanspruchte die Nutzungs-

rechte für sich und seine Mitglieder.

So wurde auf einer Verbandsveranstaltung 2013

in Haltern die Nachfrage zum Status Quo der

Nutzungsrechte beantwortet mit „..man sei da

dran..“. Bereits einen Monat später erhielt der

DSV e.V. dann vom Deutschen Patent- und Mar-

kenamt die Bestätigung, dass der Eintrag des Em-

blems auf den DSV e.V. ohne Widerspruch erfolgt

sei. Seitdem ist eigentlich alles klar. Dennoch

wurde in NRW hartnäckig weiter behauptet, der

Landesverband dürfe Dritten die Nutzung des

Vereinsemblems erlauben.

Wir hätten Verstöße gegen die Nutzungs-

rechte nun auf breiter Front abmahnen können.

Aber das wollten wir nicht. Es wäre nicht zielfüh-

rend gewesen, ehemalige Mitglieder abzumah-

nen, die den Aussagen ihrer Vorstände vertrauen.

Stattdessen haben wir uns dafür entschieden,

zwei Musterverfahren an einzelnen ausgesuchten

Betrieben durchzuführen. Die geführten Rechts-

streite gingen z.T. über mehrere Instanzen, in

denen jedoch kein brauchbarer Vortrag für das

Bestehen einer Rechtsinhaberschaft des Landes-

verbands erfolgte.

Dennoch wurden dadurch Leute, die es immer

noch besser wussten, leider nicht beeindruckt.

Wir mussten also einen weiteren Rechtsstreit

führen, in dem wir gegen einen Landesverband

geklagt haben, das Unterlizensieren des DSV-

Emblems an Nichtmitglieder des DSV e.V. zu un-

terlassen. Auch in dieser Sache wurde uns erst-

instanzlich recht gegeben. Bis zum Erscheinen

der S&E wird das Urteil voraussichtlich rechts-

kräftig sein, da auch in diesem Verfahren für

die behauptete Rechtsinhaberschaft des Lan-

desverbandes kein schlüssiger Vortrag erfolgte.

Wir werden die Nichtmitglieder, die das DSV-

Emblem widerrechtlich nutzen, quasi in einer Art

Amnestie höflich auffordern, die Verwendung ab

sofort zu unterlassen. Leider sind diese in der

Vergangenheit bzgl. einer erlaubten Nutzung

falsch informiert worden. Dies wollen wir nicht

den einzelnen Betrieben anlasten und geben

ihnen die Chance, ohne Schaden aus der Sache

herauszukommen, sofern umgehend die Nutzung

unseres Vereinsemblems eingestellt wird.

Für unsere Verbandsarbeit bedeutet das, wir

haben jetzt endlich die Chance mit dem Emblem

eindeutige Werbung für unsere Mitglieder zu ma-

chen. Somit gibt es keine Verwechselung mehr,

wer sich hinter dem DSV e.V. Emblem verbirgt.

Autor: AB