Schützen & Erhalten · Juni 2016 · Seite 63
Die Ex-Press
Berufsinformation des DSV e.V. |
Aus dem Verband
Brotkäfer – Kamran Iftikhar
Kleidermotte – Awiok, Altona Hamburg
Wollkrautblütenkäfer – Joaquim Alves Gaspar
stimmung während der Ausbildung. Wir werden
uns dafür einsetzen, das diese Disziplin in der
Berufsschule stärker geübt wird und dass Be-
stimmungsergebnisse einen größeren Einfluss
auf die Abschlussprüfung zum Schädlingsbe-
kämpfer haben werden.
Wir sind enttäuscht
Unterm Strich ist das Ergebnis ein wenig
peinlich. Wir hätten anteilig mindestens doppelt
soviel richtige Bestimmungen bei den fertigen
Kollegen erwartet, als bei den Lehrlingen. Wir
werden diesen unbefriedigenden Feldversuch in
2018 wiederholen und hoffen, dass sich dann
zeigt, dass es wesentlich besser um unsere Bran-
che bestellt ist und dass die Kollegen die in 2016
Lust auf ein Gewinnspiel hatten, nicht repräsen-
tativ für den Berufsstand waren.
Autor: AB
Und es ist unser – Nutzungsrecht
DSV Emblem
Als Ihr Geschäftsführer relativ neu im
Berufsverband tätig war, kursierten im
Rahmen der diversen internen Vereins-
streitigkeiten unterschiedliche Meinungen
zum DSV e.V. – Emblem. Wem es gehört,
wer es erfunden hat, wer es nutzen und
wer es lizensieren darf. Während man bei
einem kräuterhaltigen Hustenbonbon bei
der Frage „wer hat es erfunden?“ relativ
schnell auf ein listiges Bergvolk verwei-
sen kann, war die Antwort beim blauen
Zankapfel nicht einfach zu geben. Jede
Streitpartei beanspruchte die Nutzungs-
rechte für sich und seine Mitglieder.
So wurde auf einer Verbandsveranstaltung 2013
in Haltern die Nachfrage zum Status Quo der
Nutzungsrechte beantwortet mit „..man sei da
dran..“. Bereits einen Monat später erhielt der
DSV e.V. dann vom Deutschen Patent- und Mar-
kenamt die Bestätigung, dass der Eintrag des Em-
blems auf den DSV e.V. ohne Widerspruch erfolgt
sei. Seitdem ist eigentlich alles klar. Dennoch
wurde in NRW hartnäckig weiter behauptet, der
Landesverband dürfe Dritten die Nutzung des
Vereinsemblems erlauben.
Wir hätten Verstöße gegen die Nutzungs-
rechte nun auf breiter Front abmahnen können.
Aber das wollten wir nicht. Es wäre nicht zielfüh-
rend gewesen, ehemalige Mitglieder abzumah-
nen, die den Aussagen ihrer Vorstände vertrauen.
Stattdessen haben wir uns dafür entschieden,
zwei Musterverfahren an einzelnen ausgesuchten
Betrieben durchzuführen. Die geführten Rechts-
streite gingen z.T. über mehrere Instanzen, in
denen jedoch kein brauchbarer Vortrag für das
Bestehen einer Rechtsinhaberschaft des Landes-
verbands erfolgte.
Dennoch wurden dadurch Leute, die es immer
noch besser wussten, leider nicht beeindruckt.
Wir mussten also einen weiteren Rechtsstreit
führen, in dem wir gegen einen Landesverband
geklagt haben, das Unterlizensieren des DSV-
Emblems an Nichtmitglieder des DSV e.V. zu un-
terlassen. Auch in dieser Sache wurde uns erst-
instanzlich recht gegeben. Bis zum Erscheinen
der S&E wird das Urteil voraussichtlich rechts-
kräftig sein, da auch in diesem Verfahren für
die behauptete Rechtsinhaberschaft des Lan-
desverbandes kein schlüssiger Vortrag erfolgte.
Wir werden die Nichtmitglieder, die das DSV-
Emblem widerrechtlich nutzen, quasi in einer Art
Amnestie höflich auffordern, die Verwendung ab
sofort zu unterlassen. Leider sind diese in der
Vergangenheit bzgl. einer erlaubten Nutzung
falsch informiert worden. Dies wollen wir nicht
den einzelnen Betrieben anlasten und geben
ihnen die Chance, ohne Schaden aus der Sache
herauszukommen, sofern umgehend die Nutzung
unseres Vereinsemblems eingestellt wird.
Für unsere Verbandsarbeit bedeutet das, wir
haben jetzt endlich die Chance mit dem Emblem
eindeutige Werbung für unsere Mitglieder zu ma-
chen. Somit gibt es keine Verwechselung mehr,
wer sich hinter dem DSV e.V. Emblem verbirgt.
Autor: AB