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1. Die Einwirkung durch Wasser abhängig von

der Füllhöhe des Behälters. Zwecks Einstu-

fung ist Tabelle 4 zu berücksichtigen:

2.

„Risse sind in Bauteilen, die den Abdich-

tungsuntergrund bilden, i. d. R. nicht völlig

vermeidbar.“

Für die Bewertung von Rissen

gilt, dass die Beanspruchung der Abdich-

tung durch

„die Rissbreitenänderung vor-

handener Risse und die Neurissbildung nach

Aufbringen der Abdichtung von Bedeutung“

ist. 23)

3. Des Weiteren ist für die Auswahl der

Abdichtungsbauart u. a. der Standort des

Behälters zu berücksichtigen.

Die vorab geschilderten Beanspruchungen ha-

ben auf die Wirkung und Bestand der Abdichtung

von Behältern entscheidenden Einfluss. Für die

dauerhafte Funktion und den Bestand der Ab-

dichtung sind sie von Bedeutung und

„müssen

bereits bei der Planung des Bauwerks und der Ab-

dichtung sowie bei der Auswahl der Abdichtungs-

bauart berücksichtigt werden.“

24)

Für die Planung sind folgende Bauarten un-

ter Berücksichtigung der Stoffeigenschaften

und des konstruktiven Aufbaus der Abdichtung

zu unterscheiden:

– Abdichtung mit bahnenförmigen Abdich-

tungsstoffen,

– Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden

Abdichtungsstoffen und

– Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden

Abdichtungsstoffen im Verbund mit Flie-

sen und Platten (AIV-F).

„Die Abdichtung ist mit bahnenförmigen Ab-

dichtungsstoffen nach E DIN 18535-2 oder mit

flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen nach

E DIN 18535-3 auszuführen.“

25) Generell dür-

fen Abdichtungsarbeiten

„nur unter Bedingungen

hergestellt werden, die sich nicht nachteilig auf

ihre Funktion auswirken, es sei denn, dass funk-

tionsmindernde Einwirkungen durch besondere

Vorkehrungen verhindert werden“

26) und ist in

der Regel mindestens 150mm über den höch-

sten Wasserstand zu führen. Die zur Qualitäts-

sicherung notwendigen Regelungen, speziell

zur Sicherstellung und Prüfung der notwendi-

gen Mindesttrockenschichtdicken, wurden be-

reits vorgestellt. Diese sollte für nicht rissüber-

brückende und rissüberbrückende Mineralische

Dichtungsschlämmen (MDS) wie auch für Ab-

dichtungen mit Flüssigkunststoffen (FLK) 2mm

betragen. Diese Mindesttrockenschichtdicke gilt

auch für AIV-F auf Basis von Kunststoff-Mörtel-

Kombination (CM). Abdichtungen mit flüssig zu

verarbeitenden Stoffen im Verbund mit Fliesen

und Platten auf Basis von Reaktionsharz (RM)

werden ebenfalls in mindestens zwei Aufträgen

aufgebracht. „Das ausreagierte Reaktionsharz

muss eine zusammenhängende Abdichtungs-

schicht ergeben, die auf dem Untergrund haftet.

Die Mindesttrockenschichtdicke muss 1,0 mm

sein.“ 27) Weitere stoffspezifische Regelungen

der Abdichtungsbauarten von Behältern und zur

Verarbeitung der Abdichtungsstoffe werden im

Teil 2 und 3 der E DIN 18535 beschrieben, wie

z. B. das Mindestalter des Betonuntergrundes

zum Zeitpunkt der Verarbeitung flüssig aufzu-

tragender Abdichtungsstoffe oder der Detailaus-

bildung von Innen- und Außenecken.

Die vorgestellten Entwürfe E DIN 18534 und E DIN

18535 sind unter folgendem Link: www.entwuer-

fe.din.de

einzusehen. Die Einspruchsfrist läuft bis

zum 5. Oktober 2015.

Quellen:

1) Vorwort des Entwurf E DIN 18195:2015-06; Deut-

sches Institut für Normung e. V.;

www.din.de

; Al-

leinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH,

www.beuth.de

.

2) siehe zuvor Einleitung.

3) siehe zuvor.

4) E DIN 18195:2015-06; 3.1 Begriffe.

5) siehe zuvor 3.34.

6) E DIN 18534-1:2015-07, 1 Anwendungsbereich.

7) wie zuvor, 4 Anforderungen, 4.1.1 Dichtheit.

8) 5.1 Einwirkungen durch Wasser / Wassereinwirkungs-

klassen.

9) 5.4 Anwendungsbedingungen.

10) siehe 7.

11) 5.2.2 Rissbildung im Untergrund.

12) siehe 7.

13) E DIN 18534-2:2015-07, Tabelle 1 - Zuordnung der

Abdichtungsbauarten.

14) E DIN 18534-2:2015-07, Vorwort.

15) E DIN 18534-3:2015-07, 7.2 Stoffe.

16) siehe zuvor, 7.5.3 Mindesttrockenschichtdicke der

Abdichtungsschicht.

17) siehe zuvor, 8.2.1 Nenntrockenschichtdicke.

18) siehe zuvor, 8.2.2 Schichtdickenkontrolle.

19) E DIN 18535-1:2015-06, 1 Anwendungsbereich.

20) siehe dort 4.1.1 Dichtheit.

21) siehe 4.1.11 Wahl der Abdichtung.

22) siehe zuvor.

23) 5.2 Einwirkung durch Risse – Rissklassen.

24) siehe 8 Planungs- und Baugrundsätze, 8.1 Allge-

meines.

25) 8.3 Abdichtung.

26) 9 Ausführung.

27) E DIN 18535-3:2015-06, 7.4.2 Abdichtungsaufbau.

Bildnachweise:

Bild 1: Anwendungsbereich der Normen − E DIN 18195.

Bild 2: Bild 2 Häusliches Bad mit Badewanne und/oder

Dusche − E DIN 18534-1:2015-07.

Bild 3: Reihendusche in Sport- oder Gewerbestätte −

E DIN 18534-1:2015-07.

Bild 4: DIN Logo, Deutsches Institut für Normung.

Tabelle 4: Wassereinwirkungsklassen (W-B) von

Behältern

Fachbereiche

Bautenschutz

Wassereinwirkungsklasse (W-B) Füllhöhe

W1-B

≤ 5 m

W2-B

≤ 10 m

W3-B

> 10 m

Rissklasse (R-B) Risse/Rissbreite

R0-B

keine Rissbreitenänderung

bzw. keine Neurissbildung

R1-B

neu entstehende Risse oder

Rissbreitenänderung bis

maximal 0,2 mm

R2-B

neu entstehende Risse oder

Rissbreitenänderung bis

maximal 0,5 mm

R3-B

neu entstehende Risse oder

Rissbreitenänderung bis

maximal 1,0 mm,

Rissversatz bis 0,5 mm

Tabelle 6: Standorte von Behältern (S-B)

Standort­

bezeichnung

(S-B)

Standortbeschreibung

S1-B

Behälter im Außenbereich,

der nicht mit einem Bauwerk

verbunden ist.*

S2-B

Behälter im Bauwerksinneren und

Behälter im Außenbereich, der

an ein Bauwerk angrenzt und mit

diesem verbunden ist.**

S3-B

Behälter im Bauwerksinneren

Anmerkung * Behälterabdichtung gegen

Auslaufen des Füllwassers

**Behälterabdichtung dient

zugleich als Abdichtung

gegenüber dem Füllwasser

Abdichtungsbauart

Wassereinwirkungs­

klasse (W-B)

Rissklasse (R-B) Standort (S-B)

mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen

Bitumen- und Polymerbitumenbahnen

nach DIN EN 13969

W1-B bis W3-B

R0-B bis R3-B

S1-B, S2-B

Kunststoff- oder Elastomerbahnen nach

DIN EN 13967

mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen

Nicht rissüberbrückende mineralische

Dichtungsschlämmen (MDS) mit einem

abP

W1-B bis W3-B

R0-B

S1-B

Rissüberbrückende mineralische Dich-

tungsschlämmen (MDS) mit einem abP

W1-B, W2-B

R0-B, R1-B

S1-B, S2-B

Flüssigkunststoffe (FLK) mit einem abP

R0-B bis R3-B

mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-F)

nach DIN EN 14891:2013-07,

mindestens Klasse RM-O1P oder CM-O1P

W1-B

R0-B, R1-B

S1-B

nach DIN EN 14891:2013-07,

mindestens Klasse RM-O1P oder CM-O1P

mit einem zusätzlichen abP bei S2-B

W1-B, W2-B

S1-B, S2-B

nach DIN EN 14891:2013-07,

mindestens Klasse RM-P oder CM-P mit

einem zusätzlichen abP

S3-B

Tabelle 7: Zuordnung der Abdichtungsbauarten

von Behältern

Schützen & Erhalten · September 2015 · Seite 19

Tabelle 5: Rissklassen (R-B) von Behältern