Industrie und Handel
Lösungsmittelbasierte Bekämpfung von
holzzerstörenden Insekten ohne VOC
Eine neue Holzschutzmittel-Technologie
Mit der Umsetzung der Bauprodukte-
Richtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) in
nationales Recht werden alle Baupro-
dukte, die in Innenräumen verwendet
werden, hinsichtlich ihrer Emission von
flüchtigen organischen Verbindungen
(VOC) bewertet. Diese Bewertung erfolgt
nach einem fest vorgegebenem Schema,
das vom Ausschuss zur gesundheitlichen
Bewertung von Bauprodukten (AgBB-
Bewertungsschema) erarbeitet und vom
Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
in den Zulassungsgrundsätzen zur gesund-
heitlichen Bewertung von Bauprodukten
umgesetzt wurde (DIBt, 2004, aktuelle
Fassung 2010).
Das Schutzziel formuliert der Ausschuss zur ge-
sundheitlichen Bewertung von Bauprodukten
(Fassung 2012) wie folgt:
„Für die Verwendung von Bauprodukten gel-
ten in Deutschland die Bestimmungen der Lan-
desbauordnungen. Danach sind bauliche Anla-
gen so zu errichten und instand zu halten, dass
„Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebens-
grundlagen nicht gefährdet werden“
(§3 Musterbauordnung, [MBO, 2002]). Bau-
produkte, mit denen Gebäude errichtet oder die
in solche eingebaut werden, haben diese Anfor-
derungen insbesondere in der Weise zu erfüllen,
dass „durch chemische, physikalische oder bio
logische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare
Belästigungen nicht entstehen“ (§13 MBO).
Bei Einhaltung der im Schema vorgegebenen
Prüfwerte werden die Mindestanforderungen der
vorgenannten Bauordnungen zum Schutz der
Gesundheit im Hinblick auf VOC-Emissionen
erfüllt. Gleichwohl werden Initiativen der Her-
steller, emissionsärmere Produkte herzustellen,
unterstützt. Hersteller können deshalb bessere
Leistungsparameter (VOC-Emissionen) ihrer Pro-
dukte, z. B. mit Hilfe von Gütesiegeln, deklarie-
ren [ECA, 2005; ECA 2012].“
Neben einer Vielzahl von Baustoffen fallen
u.a. auch alle Lasuren, Lacke und Wandfarben,
die bestimmungsgemäß für die Verwendung in
Innenräumen vorgesehen sind, in den Geltungs-
bereich dieses AgBB-Bewertungsschemas. Auch
Holzschutzmittel, die für die Bekämpfung von
Insektenbefall in Innenräumen vorgesehen sind,
unterliegen dieser Bewertung. Hier legt das DIBt
auf der Grundlage des AgBB-Bewertungsschemas
die Wartezeiten fest, die nach der Bekämpfungs-
maßnahme bis zu einer normalen Nutzung des
Raumes einzuhalten ist.
Diese Wartezeiten dürften bei den meisten
wasserbasierten Bekämpfungsmitteln in der
Regel relativ kurz sein. Ernsthafte Probleme
bereiten die VOC-bedingten Wartezeiten je-
doch der Gruppe der lösungsmittelbasierten
Bekämpfungsmittel. Konventionell formulierte
Bekämpfungsmittel verwenden aromatenarme
oder isoparaffinische Lösungsmittel als Haupt
bestandteil. Diese Lösungsmittel verdunsten
nach einer Schutzmittelbehandlung nur langsam
aus dem Holz. Die einzuhaltende Wartezeit, bis
die Räumlichkeiten nach einer Bekämpfungs
maßnahme wieder normal genutzt werden dür-
fen, liegt i.d.R. zwischen 4 und 6 Wochen. Ob-
wohl diese Produkte hinsichtlich schnellem und
sicherem Abtötungserfolg das bislang technisch
machbare Optimum darstellen, werden die Ver-
arbeiter durch die unakzeptabel langen Warte-
zeiten gezwungen, zunehmend auf die technisch
unterlegenen, wasserbasierten Bekämpfungsmit-
tel auszuweichen.