Versicherung
„Die Brille vom Chef“
Aktuelle änderung der steuerlichen Behandlung von arbeitgeber-
finanzierten Beiträgen zur betrieblichen
Kranken-
versicherung
Thema: Betriebliche Kranken-
versicherung
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie heute
über die Änderung der steuerlichen Behandlung
von arbeitgeberfinanzierten Beiträgen im
Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung
informieren.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF)
hat am 10.10.2013 mit einem
Schreiben das BFH-Urteil vom
14.04.2011 entkräftet, da es
die Auffassung vertritt, arbeit-
geberfinanzierte Beiträge zur
betrieblichen Krankenversiche-
rung nicht als Sachbezug son-
dern als Barlohn anzusehen.
Da die Leistungen des Arbeit-
gebers „wirtschaftlich betrach-
tet“ nicht einem Versicherer,
sondern seinem Arbeitnehmer
zugeht, der diese Mittel „zum
Zweck der Zukunftssicherung“
verwendet, kann lt. BMF nicht mehr von einem
Sachlohn ausgegangen werden.
Durch die Veröffentlichung des BMF-Schrei-
bens vom 10.10.2013 ist die Anwendung der
44-Euro-Freigrenze sowie die Pauschalversteu-
erung nach § 37 b EStG auf arbeitgeberfinan-
zierte Beiträge zu einer betrieblichen Kranken-
versicherung ab dem 01.01.2014 nicht mehr
möglich. Das gilt sowohl für bestehende als
auch für Neuverträge.
Trotz geänderter Sachlage bleibt es dabei: Es
gibt viele gute Gründe, eine betriebliche Kran-
kenversicherung für Ihre Mitarbeiter einzurich-
ten. Der geldwerte Vorteil ist günstiger als eine
private Absicherung.
Die bKV bietet noch immer hochinteressante
Highlights für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
– Verzicht auf die Gesundheitsprüfung schon
ab einer Betriebsgröße von 5 gesetzlich
krankenversicherten Mitarbeitern
– Beitragsvorteile von durchschnittlich 50%
gegenüber Normaltarifen
– Familienangehörige können zu gleichen
Konditionen mitversichert werden.
Sie als Arbeitgeber erhalten
deutlich bessere Chancen bei
der Gewinnung und Bindung
von qualifizierten Fachkräften.
Sie können sich daher als „so-
zialer Arbeitgeber“ am Markt
positionieren, dem die Gesund-
heit der Mitarbeiter wichtig ist.
Die Reduzierung der Krank-
heitskosten und Fehlzeiten so-
wie die Motivation und Zufrie-
denheit der Mitarbeiter zählen
ebenfalls zu den Vorteilen der
bKV: Denn gesunde und zufrie-
dene Mitarbeiter sind Ihr wichtigstes Kapital.
Aufgrund der Tarifvielfalt, die von einigen
Krankenversicherungsunternehmen zu diesem
Thema angeboten werden, ist hier qualifizierte
Beratung gefragt.
Walther Versicherungsmakler GmbH bietet
hier explizierte Lösungen und steht Ihnen und
Ihren Mitarbeitern mit qualifizierter und sach-
kundiger Beratung zur Verfügung.
Neben der betrieblichen Altersvorsoge-
Lösung hat der DHBV in Zusammenarbeit mit
Walther Versicherungsmakler GmbH bereits einen
Kollektiv-Rahmenvertrag installiert und zur Ab-
rundung der Versorgung von Mitarbeitern gehört
auch die betriebliche Gruppenunfall-Versicherung.
Es schreibt
für Sie
Jörg-Peter
Sieg
Walther
Versicherungs-
makler GmbH
Borsteler Chaussee 51,
22453 Hamburg
Telefon: (040) 507960-470
Telefax: (040) 507960-475
E-Mail:
Internet:
Foto: Petra Bork · pixelio.de
Wir von der
Bundesgeschäfts-
stelle wünschen
Ihnen Frohe
Weihnachten
und erholsame
Feiertage!
Wir weisen darauf
hin, dass die Bundes-
geschäftsstelle vom
23. Dezember 2013
bis einschließlich
3. Januar 2014
geschlossen bleibt.
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Foto: Thomas Siepmann · pixelio.de
Schützen & Erhalten · Dezember 2013 · Seite 28