Fachbereiche
Holzschutz
Aktuell zugelassene bekämpfende Holzschutzmittel
(DIBT und BAuA) sowie Borsalzstäbe
Momentan existieren für Bekämpfungs-
mittel zwei verschiedene behördliche
Beurteilungen. Einerseits handelt es sich
um Zulassungen, die das Deutsche Institut
für Bautechnik (DIBt) mit Sitz in Berlin
erteilt. Dabei wird eine allgemeine bau-
aufsichtliche Zulassung bescheinigt, die
die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit
des Zulassungsgegenstandes im Sinne
der Landesbauordnung nachweist. Die in
jüngster Vergangenheit von der Behörde
vorgenommenen Ergänzungen (Abschnitt
1.2.4 der Zulassungsbescheide) weisen
darauf hin, dass es neben den Zulassungen
noch andere Registrierungs- und Zulas-
sungspflichten geben kann. Insbesondere
wird auf das Biozidgesetz verwiesen.
Zuständig für die Reglementierung nach Biozid-
gesetz ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund. Diese
formuliert Anwendungsbestimmungen für ein
konkretes Holzschutzmittel als Biozid-Produkt
entsprechend des Biozidgesetzes.
Zukünftig werden die BAuA-Zulassungen alle
DIBt-Zulassungen ersetzen.
In der nachfolgenden Tabelle (Seite 8) sind,
basierend auf den Veröffentlichungen der Behör-
den vom 20. bzw. 22.08.2016, die Bekämpfungs-
mittel (Holzschutz- und Schwammsperrmittel)
entsprechend der Bewertung beider Instituti-
onen aufgelistet. Insgesamt gibt es 8 von der
BAuA und 12 noch vom DIBt zugelassene Be-
kämpfungsmittel.
Momentan stehen Detailinformationen hin-
sichtlich der Anwendung von Bekämpfungsmitteln
seitens der BAuA kaum zur Verfügung. In der auf
der Homepage der BAuA veröffentlichten Tabelle
sind leider keine praxistauglichen Hinweise für
die Verwendung der Bekämpfungsmittel zu er-
fahren. Lediglich für zwei Produktgruppen gibt
es weiterführende Informationen. Nach denen
ist für zwei borsalzbasierte Holzschutzmittel le-
diglich das Bohrlochdrucktränk-, Bohrlochtränk-
und Streichverfahren zugelassen.
Vergleicht man das Produkt mit der früheren
DIBt-Zulassung, so sind 50% der handwerklichen
Verfahren nicht zugelassen (Abb. 1).
Möchte man weiter Bekämpfungsmittel
(Holzschutz- und Schwammsperrmittel) hin-
sichtlich der Anwendbarkeit verschiedener
handwerklicher Verfahren beurteilen, stehen
lediglich die Technischen Merkblätter der Her-
stellerfirmen zur Verfügung. Demnach können
die Bekämpfungsmittel für weitere handwerk-
liche Verfahren eingesetzt werden. Ein Ver-
gleich früherer DIBt-Einbringverfahren zu den
aktuellen BAuA-Anwendungsmethoden zeigt
die nachfolgende Tabelle (Abb. 2) der von der
BAuA zugelassenen Holzschutzmittel.
Als ein rein vorbeugendes Holzschutzpräpa-
rat (wird erst ab einer Holzfeuchte von ca. 20%
aktiv) sind seit langer Zeit wieder Borsalzstäbe
seitens der BAuA zugelassen worden. Angebo-
ten werden diese von drei Firmen als Wolmanit®
B-Holzschutzpatronen, Adolit Borpatronen und
Es schreibt für Sie:
Dipl.-Ing.
Ekkehard Flohr
Fachbereichsleiter
Holzschutz
An der Hohen Lache 6 · 06846 Dessau
Telefon: (0340) 6611884
Telefax: (0340) 6611885
E-Mail:
flohr@dhbv.de Hausverbot für Pilze und Insekten: Kora sit ® TT 40 P Kora sit ® TT 40 P schützt Ihr Holz vorbeugend vor holzzerstörenden Pilzen und Insekten. Das Konzentrat ist leicht in Wasser löslich und bor- und schwermetallfrei. Die Anwendung kann sowohl im Trogtränk- und Tauchverfahren als auch durch Streichen erfolgen. Mehr unter www.kora-holzschutz.de Kurt Obermeier GmbH & Co. KG Berghäuser Straße 70 57319 Bad Berleburg-Raumland Telefon +49 27 51/524-0 www.kora-holzschutz.de Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen. Wir machen Holz stark.