Schützen & Erhalten · März 2011 · Seite 24
Versicherung
In der Ausgabe 04/2010
informierte ich Sie bereits
über die Tatsache, dass ich am
01.07.2010 rückwirkend zum
01.01.2010 meinen Versiche-
rungsbestand auf die neuge-
gründete
Walther Versicherungs-
makler GmbH
(Geschäftsführung: Wolf-
gang Kallmeier und Heinz-Die-
ter Walther) übertragen habe
und damit auch die Nachfol-
ge regelte.
Herr Gerhard Kahle als Re-
präsentant der Walther Versicherungsmakler
GmbH ist ihr Ansprechpartner in allen Versiche-
rungsfragen, Frau Kahle und Frau Eilers ergänzen
unser neues Team.
Herr Kahle ist Versicherungskaufmann mit
langjähriger Berufserfahrung. Er kennt den Ver-
sicherungsmarkt und die Problemfelder Ihrer
Branche. Gemeinsam mit der finance & friends
Assekuranzmakler AG finden Sie in uns einen
zuverlässigen Partner, der auch aufgrund sei-
ner Gesamtgröße in der Lage ist, Ihre Interes-
sen gegenüber den Versicherern noch effektiver
zu vertreten.
Kautionsversicherungen, Bürgschaften
und Garantien
Sicherheiten sind die Voraussetzung für viele
Geschäfte, die von Auftraggebern und Behörden
verlangt werden. In Deutschland stellen auch
Kreditversicherer im Rahmen der Kautionsver-
sicherung Bürgschaften und Garantien aus. Die
Verwandtschaft mit dem Bankgeschäft ist auch
aus der steuerlichen Behandlung zu ersehen. So
unterliegt das Kautionsversicherungsgeschäft
nicht der sonst üblichen Versicherungssteuer.
Bei großen Bauvorhaben und
im Anlagengeschäft überneh-
men Banken und Versicherer
Bürgschaften und Garantien
auch gemeinsam.
Wenn auch die Leistung
dieser Anbieter vergleichbar
ist, so macht doch die finan-
zielle Flexibilität den Unter-
schied, wenn ein Versicherer
als Risikoträger gewählt wird.
Dazu zählen:
–Steigerung der Liquidität
und damit des finanziellen
Bewegungsspielraums des
Unternehmens, weil die von der Bank bereit-
gestellte Kreditlinie unangetastet bleibt,
– Unabhängigkeit von der Bank,
– unkomplizierte Bonitätsprüfung.
Welche Unterschiede bestehen nun
zwischen den Kautionsversicherern
und den Banken?
Grundsätzlich ist festzustellen, dass sowohl
Banken als auch Kautionsversicherer Bürgschaf-
ten zeichnen. Allerdings ist die Ausgangslage und
damit auch die Philosophie der Unternehmen
recht unterschiedlich. Daraus ergeben sich auch
für das Geschäft selbst Konsequenzen.
Entlastung der Kreditlinien und
Erweiterung des Kreditspielraumes
Während Banken Sicherheit vornehmlich
durch Grundschulden, Sicherungsübereignungen
und Sicherheitsabtretungen zu erhalten suchen,
können die Kautionsversicherer weitestgehend
auf versicherungstechnische Lösungen zurück-
greifen, die das Geschäft ermöglichen. Dazu
gehören vor allem eine sehr gute Bonitätsprü-
fung, Rückversicherungsschutz und Schwan-
kungsrückstellungen, um die Risiken tragen zu
können. Somit bleibt bei der Einschaltung ei-
nes Kautionsversicherers die Kreditlinie der Bank
unangetastet und die Unabhängigkeit von der
Bank gewahrt. Aber auch Kautionsversicherern
sind Sicherheiten nicht unbekannt. Vornehmlich
werden bei Notwendigkeit Rückbürgschaften, die
Abtretung von Festgeldkonten oder die Verpfän-
dung von Wertpapieren verlangt.
Unternehmen der Bauwirtschaft müssen heu-
te akzeptieren, dass bei öffentlichen wie priva-
ten Bauaufträgen für einen Großteil der Bauleis-
tungen Sicherheitseinbehalte gefordert werden.
Konkret behält der Auftraggeber in der Regel ei-
nen bestimmten Prozentsatz, meist 5 oder 10%
der Auftragssumme bzw. der Schlussrechnung als
Sicherheit ein. Alternativ kann das Bauunterneh-
men auch eine Bürgschaft zur Sicherstellung der
vertraglichen Verpflichtungen bieten. Rund 80%
der heute benötigten Bürgschaften werden der-
zeit als Wechselbürgschaften (sogenannte Aval-
kredite) über Banken abgedeckt.
Bonitätsprüfung
Vorraussetzung für eine Bürgschaftsversi-
cherung ist eine Bonitätsprüfung. Hierzu wird
der Handelsregistereintrag sowie ein testierter
Jahresabschluss des Vorjahres herangezogen.
Der Versicherer erstellt aus diesen Unterlagen
ein Rating des anfragenden Unternehmens,
welches wiederum die Basis der Prämienermitt-
lung darstellt.
Kosten
Während bei Kreditinstituten für die Wech-
selbürgschaften Provisionen berechnet werden,
fallen bei Versicherern Prämien an. Diese richten
sich nach der Bonität des Kreditnehmers, dem
Gesamtbetrag der übernommenen Bürgschaf-
ten, der Bürgschaftsart, der Größenordnung der
einzelnen Urkunden und den evtl. vereinbarten
Sicherheiten.
Beispiel einer Bürgschaftslaufzeit von
vier Jahren bei einem Bürgschaftsbedarf von
240.000
€
eines Unternehmens der Bauwirt-
schaft:
Versicherer: 2,25% × 240.000
€
= 5.400
€
entspricht 0,56% p.a.
Bank: 1,5% p.a. × 240.000
€
= 14.400
€
(4 × 3.600
€
p.a.)
Es zeigt sich also, dass im Regelfall die Bürg-
schaftsversicherung die günstigere und auch un-
abhängigere Lösung darstellt.
Technische Abwicklung
In der Annahme einer Mindestabsicherung
der Bürgschaftsarten Mängelanspruch, Ver-
tragserfüllung und Ausführung (weitere Bürg-
schaftsarten und Sublimits diversifizieren hier
den Markt der möglichen Anbieter) wird jedes
Jahr ein Bürgschaftsrahmen neu zur Verfügung
gestellt. Einzelne Bürgschaften können dann in-
nerhalb eines Kalenderjahres abgerufen werden
und sind, abhängig vom Anbieter, mit einem Ein-
malbeitrag bis zum Ende der Bürgschaftslaufzeit
abgegolten. Die Bürgschaftsrahmen können in
der Regel, auch während der Laufzeiten, flexi-
bel den Bedürfnissen des Unternehmens ange-
passt werden.
Gerhard Kahle,
Walther Versicherungs-
makler GmbH
Kautionsversicherungen, Bürgschaften, Garantien
Nähere Infos:
040-611 400
Plan International Deutschland e.V.
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