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Steuerberatung

Außergerichtliche Streitlösung ...

... empfohlen von Industrie und Handwerk als kostensparende, schnell einsetzbare und flexible

Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

Im Rahmen des 65. Verbandstages des

Deutschen Holz- und Bautenschutz-

verbandes in Goslar stellten wir den

Mitgliedern des DHBV Möglichkeiten der

außergerichtlichen Konfliktlösung vor.

Man will nicht streiten

Egal ob im Unternehmen oder privat.

Manche streiten auch tatsächlich nicht, weil

einer nachgibt, um des lieben Friedens willen,

man spielt der „Klügere gibt nach“.

Andere streiten auch nicht, sie lassen strei-

ten, delegieren den Konflikt in Anwaltsschrift-

sätzen vor Gericht.

Manche versuchen aus eigener Kraft die strit-

tigen Angelegenheiten selbst zu lösen. Dabei

aber stößt man an seine eigenen Grenzen. Man

verliert im Streit den Kopf und lässt sich von

seinen eskalierten Emotionen steuern. Das ist

in Stresssituationen nicht ungewöhnlich. Das

limbische Gehirn ist blockiert, dieses aber ist

zuständig für Kreativität und intelligentes Han-

deln. Das aber sind die Voraussetzungen, um

eine sinnvolle und nachhaltige Lösung für das

Problem zu finden.

Unsere Mediatoren kommen aus der Wirt-

schaft und kennen die zahlreichen Probleme

und Schwierigkeiten in Ihren Betrieben. Sie sind

geschult und führen die Konfliktparteien durch

ein strukturiertes, schnelles Verfahren. Dabei

unterstützen Sie den Lösungsfindungsprozess

mit individuellen Optionen.

Sie können nach einem klärenden Gespräch

mit uns zwischen mehreren Methoden wählen:

– Mediationen, insbesondere bei sensiblen

Angelegenheiten, die wichtige Bezie-

hungen betreffen. Bei komplexen Angele-

genheiten, aufgrund der Möglichkeit, alle

wichtigen Themen zusammenhängend zu

klären. Auch bei Konflikten mit mehreren

Teilnehmern.

– Telefonische Vermittlung, Online-Vermitt-

lung: Häufig bei geringen Streitwerten

oder auch bei großer räumlicher Distanz.

– Shuttlemediation insbesondere dann,

wenn die Parteien nicht mehr an einem

Tisch sitzen wollen, die Situation schon

weit eskaliert ist.

– Konfliktcoaching, z. B. wenn der Konflikt-

partner kein Einverständnis zu einer Medi-

ation gibt, wenn es aufgrund von anderen

Schwierigkeiten für Sie nicht möglich ist,

mit dem Konfliktpartner zu verhandeln.

Wir fragen beim Konfliktpartner nach, ob Bereit-

schaft zur Klärung besteht. Wenn beide Parteien

einverstanden sind, starten wir. Entsprechend der

Situation und der Effizienz am Runden Tisch, am

Telefon oder per E-Mail (NEU unser Portal online).

Wann ist Mediation sinnvoll?

– Wenn es um Konflikte mit Mitarbeitern,

Bauherrn, Geschäftspartnern, Auftrag­

gebern, Gesellschaftern, mit Lieferanten

und Projektanten geht,

– zur Klärung bei Teilungserklärungen,

Betriebsübergaben, Insolvenzen, Gesell-

schafterverträgen, Zwangsversteigerungen,

– wenn es im Privatbereich kriselt, mit dem

Nachbarn,

– wenn Sie Fragen zu schwierigen

Situationen haben,

– wenn Sie vor weitreichenden Ent­

scheidungen stehen,

– wenn Sie Ihre persönliche Konflikt­

kompetenz verbessern wollen.

Zeitgemäßes Mittel

Längst ist Mediation in den Unternehmen

angekommen, als zeitgemäßes Mittel des erfolg-

reichen Konfliktmanagements zur Senkung von ge-

richtlichen Auseinandersetzungen und Ausgaben.

2015 konnten tatsächlich 95% der strittigen An-

gelegenheiten in unseren Büros mit einer nachhal-

tigen und einvernehmlichen Lösung abgeschlos-

sen werden. Die Lösungen werden protokolliert,

können auf Wunsch juristisch geprüft, vertraglich

fixiert und notariell beurkundet werden.

Schon rechtsanhängig?

Strittige Angelegenheiten werden manchmal

zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Aber auch

hier gibt es noch die Möglichkeit, sich außer-

gerichtlich zu einigen. Nach § 278 ordnet das

Gericht das Ruhen des Verfahrens an, wenn die

Parteien sich für eine alternative Streitlösung

entscheiden. Nach erfolglosem Verlauf kann der

Gerichtsverlauf unbeeinflusst fortgeführt werden.

Verschwiegenheitspflicht der Mediatoren

Mediationen bieten einen geschützten Rah-

men um Lösungsoptionen zu erarbeiten.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Das Honorar für Mediationen wird üblicherwei-

se nach Stunden abgerechnet. Die Kosten werden

paritätisch von den Konfliktparteien getragen.

Wie lange dauert ein Mediations-

verfahren?

Die Dauer unserer Verfahren hängt von dem

Engagement und der Mitarbeit der Betroffenen

ab. Je nach Umfang der Angelegenheit können

manche strittige Angelegenheiten bereits in

einem Termin beendet werden.

Mediation

Es schreibt für Sie:

Wirtschaftsmediatorin

Univ. of A. Sciences

Monika Hebeisen

mediation.mh

Büro für

Wirtschaftsmediation/ADR

Mimbach 27 · 92256 Hahnbach

Franz-Hartl-Straße 14 · 93053 Regensburg

Telefon: (09664) 953297

E-Mail:

info@mediation-mh.de

Internet:

www.mediation-mh.de

Schützen & Erhalten · März 2016 · Seite 36

Antrag auf Ist-Besteuerung zur Umsatzsteuer kann durch schlüssiges

Verhalten gestellt werden

Ein Unternehmer muss regelmäßig die Um-

sätze nach vereinbarten Entgelten versteu-

ern (sog. Soll-Besteuerung). Das heißt, die

Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voran-

meldungszeitraums, in dem die Leistung aus-

geführt worden ist, unabhängig davon, wann

das Entgelt gezahlt wird. Unter bestimmten

Voraussetzungen kann das Finanzamt gestat-

ten, dass der Unternehmer die Umsätze der

sog. Ist-Besteuerung unterwirft; das heißt,

die Umsatzsteuer entsteht erst mit Ablauf des

Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt

vereinnahmt wurde.

Die Ist-Besteuerung setzt einen entspre-

chenden Antrag des Unternehmers und die Zu-

stimmung durch das Finanzamt voraus. Nach

Auffassung des Bundesfinanzhofs kann der An-

trag auch durch schlüssiges Verhalten gestellt

werden. Gibt der Unternehmer eine Umsatz-

steuer-Erklärung ab, in der er die Umsätze nach

vereinnahmten Entgelten erklärt und ist dies

für das Finanzamt aufgrund der miteingereich-

ten Einnahmen-Überschussrechnung erkennbar,

liegt ein durch schlüssiges Verhalten (konklu-

dent) gestellter Antrag vor. Setzt das Finanzamt

die Umsatzsteuer erklärungsgemäß fest, hat es

damit gleichzeitig den Antrag auf Ist-Besteue-

rung genehmigt.