Steuerberatung
Außergerichtliche Streitlösung ...
... empfohlen von Industrie und Handwerk als kostensparende, schnell einsetzbare und flexible
Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung.
Im Rahmen des 65. Verbandstages des
Deutschen Holz- und Bautenschutz-
verbandes in Goslar stellten wir den
Mitgliedern des DHBV Möglichkeiten der
außergerichtlichen Konfliktlösung vor.
Man will nicht streiten
Egal ob im Unternehmen oder privat.
Manche streiten auch tatsächlich nicht, weil
einer nachgibt, um des lieben Friedens willen,
man spielt der „Klügere gibt nach“.
Andere streiten auch nicht, sie lassen strei-
ten, delegieren den Konflikt in Anwaltsschrift-
sätzen vor Gericht.
Manche versuchen aus eigener Kraft die strit-
tigen Angelegenheiten selbst zu lösen. Dabei
aber stößt man an seine eigenen Grenzen. Man
verliert im Streit den Kopf und lässt sich von
seinen eskalierten Emotionen steuern. Das ist
in Stresssituationen nicht ungewöhnlich. Das
limbische Gehirn ist blockiert, dieses aber ist
zuständig für Kreativität und intelligentes Han-
deln. Das aber sind die Voraussetzungen, um
eine sinnvolle und nachhaltige Lösung für das
Problem zu finden.
Unsere Mediatoren kommen aus der Wirt-
schaft und kennen die zahlreichen Probleme
und Schwierigkeiten in Ihren Betrieben. Sie sind
geschult und führen die Konfliktparteien durch
ein strukturiertes, schnelles Verfahren. Dabei
unterstützen Sie den Lösungsfindungsprozess
mit individuellen Optionen.
Sie können nach einem klärenden Gespräch
mit uns zwischen mehreren Methoden wählen:
– Mediationen, insbesondere bei sensiblen
Angelegenheiten, die wichtige Bezie-
hungen betreffen. Bei komplexen Angele-
genheiten, aufgrund der Möglichkeit, alle
wichtigen Themen zusammenhängend zu
klären. Auch bei Konflikten mit mehreren
Teilnehmern.
– Telefonische Vermittlung, Online-Vermitt-
lung: Häufig bei geringen Streitwerten
oder auch bei großer räumlicher Distanz.
– Shuttlemediation insbesondere dann,
wenn die Parteien nicht mehr an einem
Tisch sitzen wollen, die Situation schon
weit eskaliert ist.
– Konfliktcoaching, z. B. wenn der Konflikt-
partner kein Einverständnis zu einer Medi-
ation gibt, wenn es aufgrund von anderen
Schwierigkeiten für Sie nicht möglich ist,
mit dem Konfliktpartner zu verhandeln.
Wir fragen beim Konfliktpartner nach, ob Bereit-
schaft zur Klärung besteht. Wenn beide Parteien
einverstanden sind, starten wir. Entsprechend der
Situation und der Effizienz am Runden Tisch, am
Telefon oder per E-Mail (NEU unser Portal online).
Wann ist Mediation sinnvoll?
– Wenn es um Konflikte mit Mitarbeitern,
Bauherrn, Geschäftspartnern, Auftrag
gebern, Gesellschaftern, mit Lieferanten
und Projektanten geht,
– zur Klärung bei Teilungserklärungen,
Betriebsübergaben, Insolvenzen, Gesell-
schafterverträgen, Zwangsversteigerungen,
– wenn es im Privatbereich kriselt, mit dem
Nachbarn,
– wenn Sie Fragen zu schwierigen
Situationen haben,
– wenn Sie vor weitreichenden Ent
scheidungen stehen,
– wenn Sie Ihre persönliche Konflikt
kompetenz verbessern wollen.
Zeitgemäßes Mittel
Längst ist Mediation in den Unternehmen
angekommen, als zeitgemäßes Mittel des erfolg-
reichen Konfliktmanagements zur Senkung von ge-
richtlichen Auseinandersetzungen und Ausgaben.
2015 konnten tatsächlich 95% der strittigen An-
gelegenheiten in unseren Büros mit einer nachhal-
tigen und einvernehmlichen Lösung abgeschlos-
sen werden. Die Lösungen werden protokolliert,
können auf Wunsch juristisch geprüft, vertraglich
fixiert und notariell beurkundet werden.
Schon rechtsanhängig?
Strittige Angelegenheiten werden manchmal
zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Aber auch
hier gibt es noch die Möglichkeit, sich außer-
gerichtlich zu einigen. Nach § 278 ordnet das
Gericht das Ruhen des Verfahrens an, wenn die
Parteien sich für eine alternative Streitlösung
entscheiden. Nach erfolglosem Verlauf kann der
Gerichtsverlauf unbeeinflusst fortgeführt werden.
Verschwiegenheitspflicht der Mediatoren
Mediationen bieten einen geschützten Rah-
men um Lösungsoptionen zu erarbeiten.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Das Honorar für Mediationen wird üblicherwei-
se nach Stunden abgerechnet. Die Kosten werden
paritätisch von den Konfliktparteien getragen.
Wie lange dauert ein Mediations-
verfahren?
Die Dauer unserer Verfahren hängt von dem
Engagement und der Mitarbeit der Betroffenen
ab. Je nach Umfang der Angelegenheit können
manche strittige Angelegenheiten bereits in
einem Termin beendet werden.
Mediation
Es schreibt für Sie:
Wirtschaftsmediatorin
Univ. of A. Sciences
Monika Hebeisen
mediation.mhBüro für
Wirtschaftsmediation/ADR
Mimbach 27 · 92256 Hahnbach
Franz-Hartl-Straße 14 · 93053 Regensburg
Telefon: (09664) 953297
E-Mail:
info@mediation-mh.deInternet:
www.mediation-mh.deSchützen & Erhalten · März 2016 · Seite 36
Antrag auf Ist-Besteuerung zur Umsatzsteuer kann durch schlüssiges
Verhalten gestellt werden
Ein Unternehmer muss regelmäßig die Um-
sätze nach vereinbarten Entgelten versteu-
ern (sog. Soll-Besteuerung). Das heißt, die
Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voran-
meldungszeitraums, in dem die Leistung aus-
geführt worden ist, unabhängig davon, wann
das Entgelt gezahlt wird. Unter bestimmten
Voraussetzungen kann das Finanzamt gestat-
ten, dass der Unternehmer die Umsätze der
sog. Ist-Besteuerung unterwirft; das heißt,
die Umsatzsteuer entsteht erst mit Ablauf des
Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt
vereinnahmt wurde.
Die Ist-Besteuerung setzt einen entspre-
chenden Antrag des Unternehmers und die Zu-
stimmung durch das Finanzamt voraus. Nach
Auffassung des Bundesfinanzhofs kann der An-
trag auch durch schlüssiges Verhalten gestellt
werden. Gibt der Unternehmer eine Umsatz-
steuer-Erklärung ab, in der er die Umsätze nach
vereinnahmten Entgelten erklärt und ist dies
für das Finanzamt aufgrund der miteingereich-
ten Einnahmen-Überschussrechnung erkennbar,
liegt ein durch schlüssiges Verhalten (konklu-
dent) gestellter Antrag vor. Setzt das Finanzamt
die Umsatzsteuer erklärungsgemäß fest, hat es
damit gleichzeitig den Antrag auf Ist-Besteue-
rung genehmigt.