Schützen & Erhalten · März 2016 · Seite 34
Kennen Sie die BUFT?
Thema: Alternativen zur Arbeitskraftabsicherung
In S&E, Ausgabe 3/2015, hatten wir
zum Thema der Arbeitskraftabsicherung
verschiedene Alternativen aufgezeigt.
Da dieses Thema recht umfangreich ist,
informieren wir Sie heute über die BUFT
– der Betriebsunterbrechungsversicherung
für freiberuflich Tätige und Selbständige
als weitere alternative Lösung.
Vielleicht kennen Sie das: Eine
Erkältung hat Sie so richtig er-
wischt. Nase zu, Schüttelfrost,
das ganze Programm. Doch an-
statt sich ins Bett zu legen,
müssen Sie als Selbstständiger
oder Freiberufler – klar, zur
Arbeit. Wer soll sich um alles
kümmern, wenn nicht Sie? Aber
was ist, wenn es mal mehr als
nur ein Schnupfen ist?
Beispiel: Ein Sachver-
ständiger für Holz- und
Bautenschutz ist auf-
grund eines Bandscheibenvorfalls über
zwei Monate arbeitsunfähig. Der Büro-
betrieb wird durch die Mitarbeiter und
eine Vertretung aufrechterhalten. Kosten für
die Ersatzkraft: 12.700 Euro.
Hier leistet die BUFT einen entscheidenden
Beitrag zur Existenzsicherung. Egal wie die Pro-
dukte der Gesellschaften nun heißen, ob Be-
triebsunterbrechung-, Praxisausfall- oder auch
Betriebskostenversicherung, drinnen steckt im-
mer dasselbe: Schutz gegen die Unterbrechung
des Betriebsablaufs bei Arbeitsunfähigkeit des
Selbständigen oder Freiberuflers wegen Krank-
heit, Unfall oder Quarantäne. Die Versiche-
rungssumme entspricht in der Regel den fixen
Betriebskosten, wie Büromieten, Gehälter, Zin-
sen, Leasinggebühren für techn. Ausstattung,
Abschreibungen auf Sachanlagen, Grundgebühren
für Energieversorgung und Telekommunikation,
Beiträge für Berufsverbände und betriebliche
Versicherungen, etc.
Primär ist die BUFT eine Lösung für Ar-
chitekten, Gutachter, Sachverständige, Unter-
nehmensberater und sonstige Freiberufler, da
im Rahmen des Krankentagegeldes hier Tages-
höchstsätze gelten, die bei entsprechenden
Umsätzen nicht ausreichen können, und in
erster Linie die täglichen Le-
benshaltungskosten, Beiträ-
ge zum Versorgungswerk oder
Sozialversicherung etc. abde-
cken sollen.
Zusätzlich kann der Versi-
cherungsschutz auf die gän-
gigen Sachgefahren, wie Feuer,
Einbruchdiebstahl, Leitungs-
wasser, Sturm etc. erwei-
tert werden, sofern nicht be-
reits eine entspr. Betriebsin-
ventars-Deckung besteht.
Die Beiträge für eine BUFT sind
als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
Manchmal sind es nur Rückschläge.
Aber manchmal ist es der Ruin.
Assekuranzkontor Sieg –Versicherungsmak-
ler– bietet neben speziellen Rahmenverträgen zur
Betriebshaftpflichtversicherung und Spezialkon-
zepten für gewerbliche Risiken und KFZ-Flotten
auch die Vorsorge-Beratung Ihrer Unternehmen
für die Bereiche betriebliche Altersversorgung,
betriebliche Krankenversicherung und betrieb-
liche Gruppen-Unfallversicherung an.
Des Weiteren bietet Assekuranzkontor Sieg
– Versicherungsmakler – auch alle Absicherungen
im privaten Bereich für den Betriebs-Inhaber
und seine Angehörigen an.
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streikt –
über zwei
Monate
arbeitsun
fähig,
Kosten
12.700
Euro.
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