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BuFAS®-NEWS

Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V.

Ein aus dem Ende des 18. Jahrhunderts stammendes Ge-

bäude in einer Kleinstadt in Mecklenburg wurde nach

umfangreichen Umbau- und Sanierungsarbeiten vier

Jahren vor dieser Begutachtung als Tagesstätte für ältere

Menschen eröffnet.

Zu dem historischen Gebäude, das in seiner Gesamtheit unter

Denkmalschutz steht, gehören zwei miteinander verbundene

Gewölbekeller, von denen sich einer innerhalb des Gebäudes

(nachfolgend Keller 1 genannt) unter dem Eingangsbereich

und der zweite außerhalb des Gebäudes (Keller 2) unter der

Hoffläche befindet. Beide Keller wurden im Rahmen der Sa-

nierungsmaßnahmen durch zusätzliche Ummauerungen und

Abdeckung mit einer Betonplatte gesichert und sollten da-

durch erhalten werden.

Dazu wurden Schaltafeln über die Gewölbe auf die Außen-

mauern gelegt und von oben mit Beton abgedeckt.

Nach demAuftreten von EchtemHausschwammAnfang 2012

imBereich des Kellers 1 an der Außenwand des Gebäudes wur-

de Ende 2012 ein erstes Gutachten in Auftrag gegeben, das

zahlreiche Mängel in der Abdichtung der Gewölbekeller, ins-

besondere des außenliegenden Kellers 2, darlegte. Daraufhin

erfolgte eine vertikale Abdichtung des Kellermauerwerks des

Kellers 1 unter Gelände auf der Westseite (Hof) und eine Be-

handlung der Gewölbedecke von unten mit Schwammsperr-

mitteln. Der Erfolg war nur mäßig und kurzzeitig.

Bereits nach einem halben Jahr

gab es einen weiteren starken My-

zel- und Fruchtkörperbewuchs der

Kellerdecke 1 inklusive der Wände

(u.a. Fruchtkörper an der Außen-

wand im Kellerlichtschacht unter

dem Hofeingang) und es wurde

eine erneute Begutachtung durch

den Unterzeichner beauftragt, um

Ausbreitung und Ursachen sowie

wirksame Bekämpfungsmaßnah-

men darzulegen. Dazu erfolgte eine

intensive Untersuchung der beiden Kellergewölbe, teils durch

Endoskopie aber auch durch Freilegung eines Teils der oberen

Abdeckung des Kellers 2 auf dem Hof, an dessen Westende.

Die Untersuchungsergebnisse

Nach den Untersuchungen der Kellerwände, der Gewölbe-

decken, der endoskopischen Untersuchung der Hohlräume

zwischen Gewölbedecke und Betondeckel und der Freilegung

am westlichen Teil des Kellers 2 sind folgende Ergebnisse zu-

sammenzufassen:

Keller 1 (Eingangsbereich):

• Das Gewölbe war nur zur Außenwand hin nass, dann nur

noch feucht und ab ca. Mitte fast trocken (Bohrstaub),

• die Ausbreitung des Hausschwamms oberhalb der

Gewölbedecke ist auch von der Außenwand ausgehend

nach innen geringer und hört ca. mittig auf (siehe Skizze),

• die Gewölbedecke im westlichen Bereich (Nähe

Außenwand des Gebäudes) inklusive angrenzender

Wände war bis ca. Ende Juli/Anfang stark mit Fruchtkörpern

des Echten Hausschwamms bewachsen, danach

Fruchtkörper mit Schimmelpilz befallen und zerfallen.

In Fugen war frisch ausgekeimtes Myzel vorhanden

Keller 2 (Hof):

• das Gewölbe ist vollständig durchnässt,

• beim Bohren in den Fugen wurde an allen Stellen statt Mehl

nur Schlamm gefördert,

• endoskopisch wurde zartes, weißes Pilzmyzel (vermutlich

Echter Hausschwamm) nahezu über die gesamte Unterseite

der Schalungstafeln der Betondecke gesehen,

• die Betonkellerdecke war von oben nicht abgedichtet, die

gemauerten Seitenwände (soweit freigelegt und sichtbar)

zum Tragen der Betondecke waren mit Bitumenbahn und

Perimeterdämmung versehen,

• die Bitumenbahn war oben nicht angeschlossen, das Ober-

flächenwasser drang mühelos hinter die Abdichtung und

damit in das Gewölbe bzw. in das historische Kellermauer

werk ein,

• die Wasserdichtheit der Betonabdeckung wurde nicht

geprüft, diese war jedoch sichtbar völlig durchnässt,

• im Untersuchungszeitraum war zwischen Juli und Oktober

ein deutliches frisches Myzelwachstum nachvollziehbar,

• an der Gewölbedecke waren kein Myzelwachstum oder

Fruchtkörper ersichtlich.

Der besondere Schadensfall

Zahlreiche Mängel in Abdichtung eines Gewölbekellers

Schnitt durch den Keller

Befallsbereich beider Keller

Fruchtkörper an der Außen-

wand im Kellerlichtschacht

Schützen & Erhalten · März 2016 · Seite 47