Schützen & Erhalten · Dezember 2015 · Seite 50
BuFAS®-NEWS
Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V.
Ein aktueller Fall aus der Baupraxis verdeutlicht die Pro-
blematik, mit der sich Planer und Sachverständige heute
befassenmüssen. Für Passivhäuser gibt es vomPassivhau-
sinstitut zertifizierte Dachflächenfenster.
Nach Einbau eines derartigen Fensters in ein Passivhaus kam
es unterhalb des Passiv-Hausfensters zu Feuchteschäden. Die
Ursache hierfür lag darin begründet, dass bei diesen zertifi-
zierten Dachflächenfenstern im eingebauten Zustand die
raumseitigen Oberflächentemperaturen in den, aus der Dach-
dämmebene herausragenden, Rahmenbereich derart gering
waren, dass es zu Schäden kam.
Unterstützt wurde dieser Sachverhalt dadurch, dass zudem
bei Passivhäusern im Regelfall Fußbodenheizungen angeord-
net werden, wodurch eine Konvektion entlang der Außenbau-
teile vergleichsweise zu einem konventionellen Heizkörper
deutlich gemindert wird. Wenngleich somit das als Passi-
vhausfenster zertifizierte Fenster in energetischer Hinsicht die
energetischen Anforderungen erfüllt, kann es zur bestim-
mungsgemäßen Nutzung von Passivhäusern ungeeignet sein.
Auch hier stellt sich die Frage für den Sachverständigen, wie
derartige Sachverhalte zu beurteilen sind. Aus meiner Sicht
liegt hier die Verantwortung beim Hersteller, sicherlich aber
auch beim Zertifizierungsinstitut. Der Planer muss darauf ver-
trauen können, dass ein für den Passivhauseinbau zertifiziertes
Dachflächenfenster für die bestimmungsgemäße Nutzung ei-
nes Passivhauses geeignet ist, insbesondere unter Beachtung
der hier vorgesehenen großen Wärmedämmstoffdicken und
der daraus resultierenden möglichen Probleme. Von einem
Objektplaner kann nicht erwartet werden, dass er eine Zertifi-
zierungsbescheinigung infrage stellt bzw. erahnen kann, dass
sich eine derartige Zertifizierungsbescheinigung womöglich
nur auf eine globale energetische Betrachtung bezieht und
er mit einer erhöhten Schadensträchtigkeit bei einer bestim-
mungsgemäßen Nutzung von Passivhäusern rechnen muss.
Im Hinblick auf den vorliegenden Fall muss zudem angemerkt
werden, dass der zur Verfügung gestellte Prüfbericht des Prü-
finstituts in diesem Zusammenhang nahezu grob fahrlässig
erscheint. Der Prüfbericht beinhaltet für die Fensterkonstruk-
tion die Darstellung der Ergebnisse einer vermeintlichen Wär-
mebrückenberechnung in Form einer Fehlfarbdarstellung.
Grob fahrlässig in diesem Zusammenhang erscheint die Tat-
sache, dass diese Darstellung ohne Berücksichtigung jeglicher
Anschlusssituationen erfolgt, die jedoch für das thermische
Gesamtverhalten im Hinblick auf die Beurteilung einer mög-
lichen Schadensträchtigkeit wesentlich sind. Die Aufmachung
des Prüfberichts vermittelt jedem Planer Sicherheit und Ver-
trauen in das Produkt, ohne dass Risiken erkennbar sind.
– Axel C. Rahn
In der Verbandsversammlung am 5. November 2015 wur-
de der Wunsch geäußert, im Rahmen der aktuellen Infor-
mationen des BuFAS in der Fachzeitschrift „Schützen &
Erhalten“ des DHBV über die Entwicklung von Gesetzen,
Verordnungen, Normen, Richtlinien zu informieren.
Natürlich kann der Verband nicht für jedes Fachgebiet eine
umfangreiche Sammlung aller Veröffentlichungen bieten. Das
würde allein schon das Platzkontingent übersteigen. Was wir
aber können und wollen, ist, einen Rahmen aufzuspannen.
Wir stellen uns eine Liste vor, in der für unsere Arbeit wichtige
Neuerscheinungen an Gesetzen, Verordnungen, Normen und
Merkblättern, Richtlinien usw. genannt werden. Diese Liste
soll in jeder Ausgabe aktualisiert werden. Einen ersten - wenn
auch noch unvollständigen - Eindruck dieser Liste finden Sie
in dieser Ausgabe.
Selbstverständlich sind wir dankbar für jeden Hinweis, der die
Arbeit leichter und das Ergebnis besser macht. Gern begrü-
ßen wir Sonderfachleute, die sich um ihr Fachgebiet kümmern
wollen (z. B. Stahlbau, Bewertungen, Wärmedämmverbund-
systeme, Haustechnik, Schadstoffe in Innenräumen usw.). Bitte
fühlen Sie sich alle zur Mitarbeit an diesem Projekt aufgerufen.
1. Hinweise zur neuen Normenreihe Din 18531 ff.
Im Dezember 2015 ist der Normenentwurf der DIN 18533
Abdichtung von erdberührten Bauteilen
erschienen. Die Ein-
spruchsfrist für diesen Entwurf endet am 20. März 2016.
Die Entwürfe der Normenreihen DIN 18531
Dachabdichtun-
gen - Abdichtungen für genutzte und nicht genutzte Dächer
sowie DIN 18532
Abdichtungen für befahrene Verkehrsflächen
aus Beton
werden voraussichtlich imMärz oder April 2016 ver-
öffentlicht.
Die Einspruchsfristen für die Normenreihen DIN 18534
Ab-
dichtung von Innenräumen
und DIN 18535
Abdichtung von
Behältern und Becken
sowie die DIN 18195
Abdichtung von
Bauwerken - Begriffe
ist bereits abgelaufen. Für diese Normen
stehen demnächst die Einspruchsverhandlungen an.
Hinweis der Redaktion für Nutzer unseres Normen-On-
line-Pools: Die Normen-Entwürfe stehen dort zum Ausdruck
zur Verfügung!
Zertifizierte Passivhausfenster und dennoch Schäden
Produktsicherheit in Frage gestellt
Neues aus den Regelwerken
Allgemeine Hinweise
Schützen & Erhalten · März 2016 · Seite 50