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Schützen & Erhalten · Dezember 2015 · Seite 50

BuFAS®-NEWS

Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V.

Ein aktueller Fall aus der Baupraxis verdeutlicht die Pro-

blematik, mit der sich Planer und Sachverständige heute

befassenmüssen. Für Passivhäuser gibt es vomPassivhau-

sinstitut zertifizierte Dachflächenfenster.

Nach Einbau eines derartigen Fensters in ein Passivhaus kam

es unterhalb des Passiv-Hausfensters zu Feuchteschäden. Die

Ursache hierfür lag darin begründet, dass bei diesen zertifi-

zierten Dachflächenfenstern im eingebauten Zustand die

raumseitigen Oberflächentemperaturen in den, aus der Dach-

dämmebene herausragenden, Rahmenbereich derart gering

waren, dass es zu Schäden kam.

Unterstützt wurde dieser Sachverhalt dadurch, dass zudem

bei Passivhäusern im Regelfall Fußbodenheizungen angeord-

net werden, wodurch eine Konvektion entlang der Außenbau-

teile vergleichsweise zu einem konventionellen Heizkörper

deutlich gemindert wird. Wenngleich somit das als Passi-

vhausfenster zertifizierte Fenster in energetischer Hinsicht die

energetischen Anforderungen erfüllt, kann es zur bestim-

mungsgemäßen Nutzung von Passivhäusern ungeeignet sein.

Auch hier stellt sich die Frage für den Sachverständigen, wie

derartige Sachverhalte zu beurteilen sind. Aus meiner Sicht

liegt hier die Verantwortung beim Hersteller, sicherlich aber

auch beim Zertifizierungsinstitut. Der Planer muss darauf ver-

trauen können, dass ein für den Passivhauseinbau zertifiziertes

Dachflächenfenster für die bestimmungsgemäße Nutzung ei-

nes Passivhauses geeignet ist, insbesondere unter Beachtung

der hier vorgesehenen großen Wärmedämmstoffdicken und

der daraus resultierenden möglichen Probleme. Von einem

Objektplaner kann nicht erwartet werden, dass er eine Zertifi-

zierungsbescheinigung infrage stellt bzw. erahnen kann, dass

sich eine derartige Zertifizierungsbescheinigung womöglich

nur auf eine globale energetische Betrachtung bezieht und

er mit einer erhöhten Schadensträchtigkeit bei einer bestim-

mungsgemäßen Nutzung von Passivhäusern rechnen muss.

Im Hinblick auf den vorliegenden Fall muss zudem angemerkt

werden, dass der zur Verfügung gestellte Prüfbericht des Prü-

finstituts in diesem Zusammenhang nahezu grob fahrlässig

erscheint. Der Prüfbericht beinhaltet für die Fensterkonstruk-

tion die Darstellung der Ergebnisse einer vermeintlichen Wär-

mebrückenberechnung in Form einer Fehlfarbdarstellung.

Grob fahrlässig in diesem Zusammenhang erscheint die Tat-

sache, dass diese Darstellung ohne Berücksichtigung jeglicher

Anschlusssituationen erfolgt, die jedoch für das thermische

Gesamtverhalten im Hinblick auf die Beurteilung einer mög-

lichen Schadensträchtigkeit wesentlich sind. Die Aufmachung

des Prüfberichts vermittelt jedem Planer Sicherheit und Ver-

trauen in das Produkt, ohne dass Risiken erkennbar sind.

– Axel C. Rahn

In der Verbandsversammlung am 5. November 2015 wur-

de der Wunsch geäußert, im Rahmen der aktuellen Infor-

mationen des BuFAS in der Fachzeitschrift „Schützen &

Erhalten“ des DHBV über die Entwicklung von Gesetzen,

Verordnungen, Normen, Richtlinien zu informieren.

Natürlich kann der Verband nicht für jedes Fachgebiet eine

umfangreiche Sammlung aller Veröffentlichungen bieten. Das

würde allein schon das Platzkontingent übersteigen. Was wir

aber können und wollen, ist, einen Rahmen aufzuspannen.

Wir stellen uns eine Liste vor, in der für unsere Arbeit wichtige

Neuerscheinungen an Gesetzen, Verordnungen, Normen und

Merkblättern, Richtlinien usw. genannt werden. Diese Liste

soll in jeder Ausgabe aktualisiert werden. Einen ersten - wenn

auch noch unvollständigen - Eindruck dieser Liste finden Sie

in dieser Ausgabe.

Selbstverständlich sind wir dankbar für jeden Hinweis, der die

Arbeit leichter und das Ergebnis besser macht. Gern begrü-

ßen wir Sonderfachleute, die sich um ihr Fachgebiet kümmern

wollen (z. B. Stahlbau, Bewertungen, Wärmedämmverbund-

systeme, Haustechnik, Schadstoffe in Innenräumen usw.). Bitte

fühlen Sie sich alle zur Mitarbeit an diesem Projekt aufgerufen.

1. Hinweise zur neuen Normenreihe Din 18531 ff.

Im Dezember 2015 ist der Normenentwurf der DIN 18533

Abdichtung von erdberührten Bauteilen

erschienen. Die Ein-

spruchsfrist für diesen Entwurf endet am 20. März 2016.

Die Entwürfe der Normenreihen DIN 18531

Dachabdichtun-

gen - Abdichtungen für genutzte und nicht genutzte Dächer

sowie DIN 18532

Abdichtungen für befahrene Verkehrsflächen

aus Beton

werden voraussichtlich imMärz oder April 2016 ver-

öffentlicht.

Die Einspruchsfristen für die Normenreihen DIN 18534

Ab-

dichtung von Innenräumen

und DIN 18535

Abdichtung von

Behältern und Becken

sowie die DIN 18195

Abdichtung von

Bauwerken - Begriffe

ist bereits abgelaufen. Für diese Normen

stehen demnächst die Einspruchsverhandlungen an.

Hinweis der Redaktion für Nutzer unseres Normen-On-

line-Pools: Die Normen-Entwürfe stehen dort zum Ausdruck

zur Verfügung!

Zertifizierte Passivhausfenster und dennoch Schäden

Produktsicherheit in Frage gestellt

Neues aus den Regelwerken

Allgemeine Hinweise

Schützen & Erhalten · März 2016 · Seite 50