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Innenliegende Dachbalkone

– biotische Schäden und Bauteilbewertung aus holzschutztechnischer Sicht

Im Rahmen der in den letzten Jahrzehnten

stattfindenden Sanierungsarbeiten an

Wohnhäusern wird oft der Wunsch laut,

einen zu Wohnzwecken ausgebauten

Dachstuhl mit entsprechendem Dachbalkon

aufzuwerten. Der Form und der Vielfalt

sind dabei kaum Grenzen gesetzt (Bild 1).

Bautechnisch gesehen werden meist in einem

Steildach (z.B. Sattel-, Mansard-, Walmdach) die

Dachhaut und Dachverbandshölzer bereichsweise

entfernt, um so einen mehreren Quadratmeter

großen Balkon zu erhalten. Da diese Dachbalkone

kaum überdacht sind, wird die Wetterschutzebene

in die horizontale Nutzebene integriert. Die Zu-

sammenführung dieser beiden Ebenen mit den

unterschiedlichen Ansprüchen stellt besondere

Ansprüche an die Planung und Ausführung. Zu-

dem trennt diese, meist 25 bis35 cm dicke Kon-

struktionsebene, unterschiedliche Klimazonen

(beheizter Wohnraum, kalter Außenbereich).

Demnach müssen zusätzlich bauphysikalische

Belange beachtet werden.

Da eine Konstruktionsebene drei verschie-

denen Ansprüchen genügen muss, ist sie einem

erhöhten Schadensrisiko ausgesetzt. Im profanen

Wohnungsbau gibt es keine vergleichsweise Kon-

struktionen (außer Dachterrassen), die einem

ähnlichen Risiko ausgesetzt sind. Die Sensibili-

tät gewinnt zusätzlich an Bedeutung, wenn die

Tragkonstruktion aus Holzbauteilen besteht –

und dies ist in der Regel der Fall.

Feuchtebelastungen innerhalb der Konstruk-

tion sind die Ursachen einer raschen Entstehung

holzzerstörender Pilze. Insektenbefälle sind ver-

gleichsweise seltener. Die Feuchtigkeit gelangt

grundsätzlich auf zwei verschiedene Wege in die

Konstruktionsebene; einmal aufgrund bauphysika-

lischer Vorgänge infolge

Taupunktunterschrei-

tung und zum anderen

durch Leckstellen in

der Wetterschutzebene

(Balkonfußboden).

Zahlreiche begut-

achtete Schadens-

fälle zeigen, dass als

Feuchteursache eher

selten allein Taupunkt­

unterschreitungen in-

frage kommen. In den

meisten Fällen handelt es sich um Leckstellen im

Balkonfußboden. Dabei ist zu beachten, dass es

innerhalb der Konstruktionsebenen infolge der

Leckstellen zu sehr hohen Luftfeuchten kommt

und dies dann die Ursache der Taupunktunter-

schreitung darstellt. So wurde zu Beginn der

Bauteilöffnung ein flächiger Fäulnisbefall an der

Schalung unterhalb der Abdichtungsebene festge-

stellt (Bild 2). Dieses Schadbild entspricht einer

typischen Kondensatzone – nur dass das Wasser

hierfür nicht aus der darunter befindlichen Küche

(!) stammt, sondern durch eine undichte Stelle

von oben eindrang. Verantwortlich dafür war eine

undichte Manschette um einen Strebenfuß. Ins-

besondere Schlagregen gelangte über die Strebe

hinter die Manschette. Die baugleiche Konstruk-

tion auf der gegenüberliegenden Südwestseite

des Balkons war durch den Dachüberstand bes-

ser gegenüber einer Schlagregenbelastung ge-

schützt (Bild 1). Dass es sich hierbei um einen

lokalen Pilzschaden (daran beteiligt waren der

Braune Keller- oder Warzenschwamm und der

Weiße Porenschwamm) handelt, der nicht auf

Diffusionsprozesse aus dem darunter liegenden

Wohnbereich stammt,

wurde nach Öffnung

der gesamten Abdich-

tungsebene deutlich.

Es gab keine weiteren

Schäden an der Scha-

lung (Bild 3) bzw. das

vorhandene Schadbild

war nur auf ein Balken-

feld beschränkt.

Besonders brisant

ist die Situation, wenn

Wasser eindringt und

hierdurch ein alter Pilzbefall (hier der Echte

Hausschwamm) nach Jahren reaktiviert wird.

Über einem Bad im 3. Obergeschoss erfolgte

die Anordnung eines Dachbalkons. Durch man-

gelhafte Sanierungsarbeiten wurden befallene

Holzbauteile nur unvollständig ausgebaut. Die

Feuchtebelastung infolge undichter Balkonab-

dichtung führte, insbesondere an den neueren

Schalbrettern, zu einem frischen Befall durch

den Echten Hausschwamm (Bild 4).

Die Abdichtungsebene unterhalb eines Bal-

konfußbodens besitzt viele potenzielle Schwach-

stellen. Dies sind in erster Linie Einbindungen

an Fußbodeneinläufen (Bild 5), Klebestellen

(Bild6) und Anschlüsse (Bild 7). Eine fehlerto-

lerante Bauweise in der Deckenebene zwischen

Balkon und darunter befindlichem Geschoss ist so

gut wie nicht umsetzbar. Aus dem Grund verzei-

hen diese Konstruktionen kaum Baufehler. Dem

Rechnung tragend, verlangt die DIN 68800, T. 2

unter Punkt 5.2 4 und 6.1 bei werkseitig vorge-

fertigten Elementen deshalb einen zusätzlichen

Tauwasserschutz. Und zu diesem Tauwasserschutz

wird unter Bauphysikern die Sinnhaftigkeit die-

Es schreibt für Sie:

Dipl.-Ing.

Ekkehard Flohr

Fachbereichsleiter

Holzschutz

An der Hohen Lache 6 · 06846 Dessau

Telefon: (0340) 6611884

Telefax: (0340) 6611885

E-Mail:

flohr@dhbv.de

Fachbereiche

Holzschutz

Bild 1: Im Gebäudebestand nachträglich angeordnete

Dachbalkonanlage.

Bild 2: Fäulnisschäden an der Schalung lassen Feuchtebelastungen infolge Taupunktunterschreitung vermuten.

Schützen & Erhalten · März 2016 · Seite 8