Schützen & Erhalten - page 10

Schützen & Erhalten · Juni 2010 · Seite 10
vom Echten Hausschwamm kennen. Dies lässt
den Schluss zu, dass der Pilz, auch beim Über-
wachsen von anorganischem Material, auf ein
sehr feuchtes Milieu angewiesen ist.
Wirtschaftliche Bedeutung
Obwohl der Pilz Eigenschaften entwickelt
(Myzele durchwachsen Mauerwerk, intensiver
Zelluloseabbau), die an die des Echten Haus-
schwamms erinnern, braucht und darf er nicht
analog zum Echten Hausschwamm bekämpft
werden. Demzufolge ist, wie bereits oben er-
wähnt, die Pilzart in die Gruppe der Nassfäule-
pilze einzuordnen.
Frühere Meinungen, diesen Pilz mit chemi-
schen Mitteln auch im Mauerwerk zu bekämpfen,
resultieren einerseits aus der Verwechslungsge-
fahr mit dem Echten Hausschwamm. Dies kann
heutzutage durch ausgereiftere und modernere
Analysemethoden (z. B. molekularbiologisch)
sowie durch die Sensibilisierung der Fachleute
nahezu ausgeschlossen werden. Andererseits dür-
fen die vom DIBt (Deutsches Institut für Bau-
technik) zugelassenen chemischen Schwamm-
sperrmittel „nur in den Bereichen verwendet
werden, in denen Hausschwammbefall im Mau-
erwerk vorliegt…“.
Demzufolge ist es ausreichend, das vom
Gelbrandigen Hausschwamm bzw. der Kiefern-
Fältlingshaut befallen Holz auszubauen, My-
zele und Fruchtkörper auf der Wandoberfläche
mechanisch zu entfernen und (dies ist das Ent-
scheidendste) die Feuchteursache nachhaltig
zu beseitigen.
Unter Berücksichtigung der oben genannten
Bekämpfung und der seltenen Pilzfunde dürfte
die wirtschaftliche Bedeutung des Gelbrandigen
Hausschwamms relativ gering sein.
Bildnachweis: Bild 1 bis 7 Ing.-Büro E. Flohr GmbH
Pedro Gerstberger
Bekämpfende Holzschutzmittel ade?
Mitteilung an alle ausführenden Holzschutzfirmen
Fachbereiche
Holzschutz
Seit etwas mehr als einem Jahr liegt uns das
aktuelle Holzschutzmittelverzeichnis, 57. Auf-
lage, Stand: April 2009 vor. Darin wurden 23 +
1 bekämpfende Holzschutzmittel (ein weiteres
Borsalzpräparat wurde nach Redaktionsschluss
zugelassen) aufgeführt. Seit etwa Mitte Mai
2010 haben 21 von 24 Holzschutzmitteln mit
bekämpfender Wirksamkeit ihre Geltungsdauer
erreicht (einige noch eher), dass heißt, die Zu-
lassung dieser Mittel ist abgelaufen!
Bei den zurzeit noch zugelassenen (Zulas-
sung läuft erst im Dez. 2010 aus) bekämpfenden
Holzschutzmitteln handelt es sich um:
– Koranol ib combi
Fa. Kurt Obermeier GmbH & Co. KG
– Basiment Holzwurm BV/P
Fa. DESOWAG GmbH
– Basiment Holzwurm- und Pilz Combi LH
Fa. DESOWAG GmbH
Die o. g. Mittel sind ausnahmslos lösemittel-
haltige Produkte mit schneller Wirksamkeit ge-
genüber Insekten. Als Wirkstoffe beinhalten
sie alle Permethrin (Herbizid) und zwei von
ihnen zusätzlich Tebuconazol (Fungizid). Auf-
grund des Zulassungsbescheides dürfen die te-
buconazolhaltigen Holzschutzmittel „nicht für
Holzbauteile in Aufenthaltsräumen und zuge-
hörigen Nebenräumen“ eingesetzt werden. Ist
es beispielsweise notwendig in Rahmen einer
Schwammbekämpfung benachbarte Holzbauteile
mit einem gegen Pilze vorbeugenden Mittel zu
schützen…so steht zurzeit kein zugelassenes
Mittel zur Verfügung.
Für eine Bekämpfung eines aktiven Insek-
tenbefalls, beispielsweise an Balkenköpfen oder
in einem Dachstuhl, kann nur auf ein(!) perme-
thrinhaltiges Holzschutzmittel zurück gegrif-
fen werden.
Sämtliche wässrige Borsalzpräparate, die
aufgrund ihrer Risikobewertung gegenüber der
Umwelt und des Menschen günstiger einzu-
schätzen sind, dürfen rein formell nicht zum
Einsatz kommen.
Der DHBV hatte sich noch im Mai 2010
schriftlich mit der Bitte an das DIBt gewandt,
diese, für die handwerklichen Verarbeiter mehr
als unbefriedigende Situation aufzuklären.
Eine Antwort lag zum Redaktionsschluss noch
nicht vor.
Bild 7: Vom hautartigen und strangförmigen Myzel werden Putzflächen überwachsen.
Bild 6: Typischer
Befallsort in einer
durchfeuchteten
Badezimmerdecke.
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