Fachbereiche
Bautenschutz
W
assereindringwiderstand“
7)
komplettieren
die Anwendung. Die als „Zebra-Abdichtung“ be-
kannte „Hosenträger mit Gürtel“-Abdichtung von
wu-Betonkellern, bei denen die Stoß-/Arbeitsfu-
genabdichtung 30cm breit mit KMB abgedichtet
werden, sind nach diesem Richtlinienteil, dem
Anhang1, geregelt. Selbstverständlich sind auch
für diese Art der Bauwerksabdichtung alle von
der Richtlinie gemachten allgemeinen Angaben
der Teile AundB zu berücksichtigen. In der Ver-
gabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
(VOB) werden unter Punkt 0.3 die notwendigen
Hinweise zu Einzelangaben bei vorab genannten
Abweichungen von den beschriebenen Anwen-
dungsbereichen der DIN 18195 gemacht. In den
Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
für Bauleistungen (ATV), der DIN 18336 heißt
es unter
„0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV
vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen,
sind diese in der
Leistungsbeschreibung eindeu-
tig und im Einzelnen
anzugeben. 0.3.2 Abwei-
chende Regelungen können insbesondere bei den
Abschnitten 3.2 bis 3.10 in Betracht kommen.“
8)
,
wie z. B. unter Punkt 3.5 die Abdichtung gegen
von außen drückendes Wasser aufgeführt ist. In-
teressant ist, dass dieses Dokument entsprechend
der aktuellen Entwicklung des Baugeschehens
fachtechnisch überarbeitet und mit Stand 12’09
im April 2010 veröffentlicht wurde.
Im Anhang 1 der Richtlinie für die Planung
und Ausführung von Abdichtungen mit kunst-
stoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen
werden die notwendigen Hinweise für die ver-
tragliche Vereinbarung gegeben und auf das
Protokoll des Aufklärungsgespräches zwischen
Auftraggeber- und Auftragnehmer verwiesen. Der
Text des Protokolls sollte dabei folgenden Satz
beinhalten:
„Der Auftraggeber erklärt, vom Auf-
tragnehmer über das Abweichen der angebotenen
Ausführungsart von den anerkannten Regeln der
Technik umfassend informiert worden zu sein. Der
Zebra-Abdichtung.