Schützen & Erhalten - page 20

Fachbereiche
Schimmelpilze
Dieses Merkblatt wendet sich an Sachver-
ständige, Planer und Ausführende.
Grundlage aller Maßnahmen, die eine fach-
gerechte Schimmelpilzbeseitigung umfassen,
ist die Erforschung der Ursachen, die zum mi-
krobiellen Befall (Schimmelpilze und Bakterien)
geführt haben.
Häufige Fehleinschätzungen der vorhande-
nen Baukonstruktionen z.B. Bauzustandsuntersu-
chungen und in deren Folge mangelhafte Instand
Zu viele Möglichkeiten der Schimmelpilz-
beseitigung, der Schimmelpilzdesinfekti-
on, der Schimmelpilzprävention aber auch
der Schimmelpilzsanierung werden heute
auf dem Markt angeboten.
Ohne Regelwerke im Bereich der
„fachgerechten
Schimmelpilzbeseitigung in Innenräumen“
ist
der faire Umgang zwischen den Anbietern und
den Dienstleistern nicht möglich. Die Produkte
versprechen einiges, doch den Erfolg muss der
Dienstleister garantieren. Als problematisch zu
bewerten ist, dass das „normale Handwerksun-
ternehmen“ nicht in der Lage ist, Produkte zur
Schimmelschadenbeseitigung zu bewerten, die
Inhalte kennt oder deren Wirkmechanismen nach-
vollziehen kann. Wie und evtl. mit welchem Pro-
dukt kann man den abschließenden Erfolg einer
Schimmelpilzbeseitigung gewährleisten?
Hier machen die schwarzen Schafe unter den
Herstellern sich das Unwissen der potenziellen
Anwender zu nutze.
Um hier mehr Licht in das Dunkel zu brin-
gen, hat sich der Deutsche Holz- und Bauten-
schutzverband entschlossen, ein Merkblatt für
die fachgerechte Schimmelpilzbeseitigung zu
veröffentlichen. Dieses Regelwerk ist angelehnt
an die offiziell heraus gegebenen Publikationen
des Bundesumweltamtes, des Landesgesund-
heitsamtes Baden-Württemberg sowie der Bau-
berufsgenossenschaft und soll nicht mit diesen
in Konkurrenz stehen. Primär befasst sich dieses
Merkblatt mit der fachgerechten Schimmelpilz-
schadensbeseitigung in Innenräumen. Schimmel-
pilzkonzentrationen und Luftmessungen, die ein-
zusetzende persönliche Schutzausrüstung sowie
die Planung einer fachgerechten Schimmelpilz-
schadensbeseitigung sind ebenfalls Inhalt, aber
nicht Hauptbestandteil dieses Merkblattes.
setzungs-
planung
und/oder
Ausfüh-
rung sind
häufig Ursachen für einen Wiederbefall und den
daraus resultierenden möglichen Krankheitssymp-
tomen beim Nutzer und Sanierer.
Der Erfolg von Sanierungsmaßnahmen bei
einem mikrobiellen Befall, ihre Qualität und
Dauerhaftigkeit, setzt den Einsatz erfahrener
Fachleute voraus. Methoden zur Beurteilung des
befallen Bereiches wie auch die Bewertung der
Untersuchungsergebnisse müssen im Rahmen
der Schadensdiagnose nach einheitlichen Vor-
gehensweisen und Kriterien erfolgen.
Unter Schadensdiagnose ist die Gesamtheit
aller Maßnahmen zu verstehen, die zur Erfassung
eines bestehenden mikrobiellen Befalles, seines
Zustandes und zur Klärung der Schadensursachen
und der daraus abzuleitenden Instandsetzungs-
planung erforderlich sind.
Ziele dieses Merkblattes sind:
– Dem Planer, dem Sachverständigen und auch
dem ausführenden Fachbetrieb Informatio-
nen über den fachgerechten Ablauf einer
Schimmelschadensbeseitigung an die Hand
zu geben.
– Wissenschaftlich anerkannte und reprodu-
zierbare Methoden der Schimmelpilzanalyse
aufzuzeigen.
– Den Weg für das richtige erkennen und be-
urteilen eines Schimmelpilzschadens darzu-
stellen.
– Fachgerechte Methoden zur Schimmelpilz-
beseitigung aufzuzeigen.
Das DHBV-Merkblatt zur fachgerechten Schimmelpilzbeseitigung
in Innenräumen ist da
Merkblatt Nr. 01/10/S
Es schreibt
für Sie:
Dipl. Ing.
Norbert Becker
Fachbereichs-
leiter
Schimmelpilze
Aehlemaar 12
51467 Bergisch Gladbach
Telefon: (02202) 863853
Telefax: (02202) 863854
E-Mail:
Schützen & Erhalten · Juni 2010 · Seite 20
Bild 1
Bild 2: Einseitiger
Ausbau einer
Trockenbauplatte
aus einer Trocken-
bauwand. Nach
einem Wasserscha-
den ist es zu einem
Schimmelpilzbefall
gekommen. Ent-
sprechend BGI 858
der BG Bau wären
hier sogar die
Arbeiten ohne
Schutzmaßnahmen
möglich gewesen,
hätte man im Vor-
feld des Rückbaus
die Trockenbau-
platte mit Selbst-
klebefolie versehen.
Bild 3: Leichter
Schimmelpilzbefall
auf der Tapeten-
oberfläche nach
einem Wasserscha-
den. Nach BGI 858
sind nach dem Über-
streichen des sicht-
baren Schimmel-
pilzbefalls für das
Entfernen der Tape-
te keine Schutzmaß-
nahmen not-
wendig.
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