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Omankowsky
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Rechtsberatung für DHBV-
Mitglieder: Montag–Donnerstag
von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Einheitlicher Verbraucherschutz in der
Europäischen Union
Wichtige Gesetzesänderungen sind zu
beachten. Was ist erforderlich, um die
Gesetzesänderungen zu beachten, die seit
dem 13. 06. 2014 gelten?
Mit der EU-Verbraucherrechtlinie, die zum
13.06.2014 in Kraft getreten ist und zeitgleich
in nationales − also auch in deutsches − Recht
umgesetzt wird, soll im ge-
samten EU-Raum, insbeson-
dere im Online-Geschäft, ein
einheitlicher Verbraucher-
schutz sichergestellt werden.
Änderungen gibt es auch bei
den AGBs, beim Widerrufsrecht
und im Kaufrecht.
Besondere Bedeutung für
Bauverträge hat nicht nur, dass
zum 13.06.2014 die Widerrufs-
belehrung und AGB den neuen
EU-Vorgaben angepasst werden
müssen, sondern auch die In-
formationspflichten sowie die
Möglichkeit der Verbraucher
Verträge zu widerrufen.
1. Um eine
Hilfestellung für das Baugewer-
be
zu geben, haben der
Zentralverband
des Deutschen Baugewerbes
und der Ei-
gentümerverband Haus und Grund ihre seit
2008 gemeinsam herausgegebenen Bau-
vertragsmuster den aktuellen Gesetzesän-
derungen angepasst. Mit diesen Verträgen
sind Bauunternehmer auf der sicheren Sei-
te, da sie jetzt auch das neue Widerrufs-
recht berücksichtigen. Seit dem 13.06.2014
steht dem Verbraucher bei Vertragsab-
schlüssen bei einem Bauunternehmer in
bestimmten Fällen ein
Widerrufsrecht
zu.
Der Bauunternehmer muss den Verbraucher
über dieses Widerrufsrecht belehren. Au-
ßerdem müssen Bauunternehmer die neuen
Informationspflichten gegenüber dem Ver-
braucher beachten.
Sowohl die
Informationspflichten
als auch
das Widerrufsrecht des Verbrauchers wurden
in das Bauvertragsmuster eingearbeitet. Die
aktualisierten Vertragsmuster finden DHBV-
Mitglieder zum kostenfreien Herunterladen im
kennwortgeschützten Bereich
der DHBV-Homepage unter der
Rubrik Verträge/Formulare.
Es ist dringend zu empfeh-
len, diese Musterverträge zu
verwenden, denn die Verträge
sorgen für ein hohes Maß an
Sicherheit und gegenseitigem
Vertrauen beim Bauen. Sie er-
leichtern darüber hinaus die
Einschätzung, ob dem Verbrau-
cher ein Widerrufsrecht zusteht
oder nicht.
Ausführliche Erläuterungen er-
klären anhand von Beispielen
die geänderte Gesetzgebung
und ermöglichen den Vertragsparteien durch
die entsprechenden Ankreuzvarianten ihre
gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.
2. Auch der
Zentralverband des Deutschen
Handwerks
(ZDH) hat diesbezüglich zum
Thema
„Neue Regeln für Verbraucherver-
träge“
Informationsblätter herausgegeben.
Eine
Anlage
informiert über die vorvertrag-
lichen Informationspflichten bei außerhalb
von Geschäftsräumen geschlossenen Verträ-
gen sowie über die zusätzlichen Informati-
onspflichten bei Bestehen eines Widerrufs-
rechts.
In einer
zweiten Anlage
für „Neue Regeln
für Verbraucherverträge“ hat der ZDH eine
Musterformulierung für die Widerrufsbeleh-
rung bei außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträgen erstellt. Dieses Mu-
ster weist den Auftraggeber auf sein Wider-
rufsrecht hin und erläutert die Folgen des
Widerrufs.
Beide Anlagen sind über den ZDH zu bestel-
len, können aber auch direkt im Internet auf
der Homepage des ZDH heruntergeladen wer-
den.
3. Jede Baufirma sollte von diesen Möglich-
keiten Gebrauch machen, die Musterverträ-
ge und Musterschreiben herunterzuladen
und sofort damit zu beginnen, diese bei der
täglichen Arbeit einzusetzen.
Diese Gesetzesänderungen sind geltendes
Recht. Alte Verträge berücksichtigen ggf.
nicht die neuen Rechte der Verbraucher. Un-
klarheiten gehen zu Lasten des Verwenders
und bergen damit erhebliche Risiken.
Der besondere Tipp
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werk und Gewerbe“
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auseinandersetzen. Die D.A.S. Rechtsschutzver-
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Schützen & Erhalten · September 2014 · Seite 29