Fachbereiche
Holzschutz
Bekämpfungsstrategie holzzerstörender Organis-
men, welche sich in der aktuellen (seit 2012)
Norm widerspiegeln.
Deshalb kann man ruhigen Gewissens be-
haupten: Nur wer die Hinweise und Vorgaben
der Norm strikt beachtet und umsetzt, ist sich
des Erfolges einer Holzschutzmaßnahme sicher.
Dieses „strikte“ Beachten der Normvorgaben
schließt in der Umsetzung eine gewisse Varian-
tenvielfalt mit ein. Nicht selten findet man im
Text Verben wie „sollte“, „darf“ und „kann“, die
als „Öffnungsklausen“ angesehen werden können
(Beispieltext 1 und 2).
Beispieltext 1 aus DIN 68800, T. 4, Punkt 4.3.1
Auf den Einsatz vorbeugend wirksamer Holz-
schutzmittel und Schwammsperrmittel kann ver-
zichtet werden, wenn im Befallsbereich sämtliche
Hölzer entfernt und durch nicht befallbare Bau-
stoffe oder Bauteile (Beton, Stahlbeton, Stahl)
ersetzt werden, auch anderweitig kein Holz oder
Holzwerkstoffe neu eingebaut werden und die
geforderte Austrocknung der sanierten Bauteile
nachhaltig sichergestellt ist. Dabei ist zu beachten,
dass ein eventuelles Übergreifen auf angrenzende
Gebäudeteile oder Gebäude auszuschließen ist.
ANMERKUNG In die Regelsanierung integriert
werden kann im Einzelfall als Sondermaßnahme
zur Bekämpfung des Echten Hausschwamms das
Heißluftverfahren (siehe Anhang E). Auf Grund
seiner hohen Anforderungen an die Ausführung
und Überwachung und der stets erforderlichen
flankierenden Maßnahmen ist es kein Regelver-
fahren im Sinne dieser Norm.
Beispieltext 2 aus DIN 68800, T. 4, Punkt 8.2.2.2.2
8.2.2.2.2
Liegt lediglich ein oberflächlicher
Myzelbewuchs und nachgewiesenermaßen keine
Durchwachsung des Mauerwerks vor, kann die
Wandfläche in Abhängigkeit von der jeweiligen
Anwendungsvorschrift des Herstellers für das be-
treffende Schwammsperrmittel im Flutverfahren
oder im Schaumverfahren behandelt werden. ln
der Umgebung von Balkenköpfen sollte das Mau-
erwerk im Bohrlochverfahren (Bohrlochtränkung
oder Bohrlochdrucktränkung) behandelt werden.
Vorgaben in der Norm können, je nachdem
mit welchen Bedingungen diese verknüpft sind,
umgesetzt werden oder nicht. Der Sachkundige
muss prüfen, ob diese Bedingungen vorliegen.
Für die in den Beispieltexten 3 und 4 dargestell-
ten Sachverhalte kommt dem Prüfenden eine
besondere Verantwortung zu.
Beispieltext 3 aus DIN 68800, T. 4, Punkt 8.3.2.1
8.3.2 Behandlung des Holzes
8.3.2.1
Stark geschädigte Hölzer ohne aus-
reichende Restquerschnitte sind in Längsrichtung
um mindestens 0,3m über den sichtbaren Befall
hinaus abzuschneiden. Sind die Hölzer nur in
einem Ausmaß geschädigt, dass dadurch ihre Trag-
fähigkeit nicht unzulässig beeinträchtigt ist, ist
es ausreichend, nur die geschädigten Anteile bis
auf das gesunde Holz mechanisch zu entfernen.
Bei stärkeren Querschnittsminderungen sind die
Holzbauteile nach den Angaben des Tragwerks-
planers (siehe 4.6) zu verstärken.
Beispieltext 4 aus DIN 68800, T. 4, Punkt 8.3.2.3
8.3.2.3
Sind in ständig trockenen Innen-
räumen (Gebrauchsklassen GK 0 und GK 1) Höl-
zer nur in geringem Umfang oberflächlich durch
einen Nassfäulepilz geschädigt worden, können
sie ohne mechanische Bearbeitung und ohne vor-
beugende Schutzbehandlung verbleiben, wenn die
ehemalige Schadensursache dauerhaft beseitigt
worden ist und die Gebrauchsklassen GK 0 oder
GK 1 auch zukünftig erhalten bleibt.
In den Beispieltexten 3 und 4 ergeben sich
Handlungsspielräume, die nicht immer beim ers
ten Mal lesen offensichtlich werden. Im Beispiel-
text 3 wird unter Punkt 8.3.2.1 im ersten Absatz
nur der Rückschnitt von stark geschädigten Höl-
zern gefordert. Was nicht stark geschädigt ist,
kann also erhalten werden. Im zweiten Absatz
wird eine Bearbeitung bis auf den gesunden Holz-
querschnitt gestattet und bei zu großer Quer-
schnittsschwächung eine Verstärkung verlangt.
Zwischen 1. und 2. Absatz gibt es also Über-
schneidungen, die sich dadurch begründen, dass
nicht genau definiert werden kann, was stark und
was weniger stark geschädigt heißt. Hier haben
Fachleute die Wahl (im gewissen Rahmen), wel-
che Maßnahmen durchgeführt werden.
Nun gibt es einige Autoren, die für sich
Holzschutz- und Schwammbekämpfungsmaß-
nahmen neu entdeckt haben. Sie wollen allein
durch Trocknung, allein durch Holzausbau, al-
lein durch Aushungern, allein durch Maskieren
oder durch das Aufheizen von Bauteilen diese
Maßnahmen realisieren. Gekoppelt wird dies an
viele positive Beispiele. Schaut man genauer
hin, so werden lediglich die in der Norm (ins-
besondere auch im Kommentar) vorhandenen
„Öffnungsklauseln“ sehr wortreich anders be-
schrieben. Flankierende Methoden des Holz-
schutzes werden als fragwürdig oder gar über-
flüssig bezeichnet.
Dieses einseitige Hervorheben einer der un-
ter Punkt 4.3 der Norm genannten grundlegen-
den Maßnahme ist gefährlich. Dem Laien wird
suggeriert, dass der Verfasser besondere Fähig-
keiten besitzt und in der Lage ist, nur mit der
einen (oder einer weiteren) Maßnahme Holz-
schutz- und Schwammbekämpfungsarbeiten zu
planen bzw. umzusetzen.
Dem Leser muss dabei klar sein, dass diese
Fachartikel die Meinungen einzelner Personen
widerspiegeln. Demgegenüber fanden etwa 20
bis 30 Fachleute unterschiedlichster Interes-
sensgruppen gemeinsam einen Konsens bei der
Erstellung der Norm. Dabei wurde jeder Satz wohl
überlegt und mitunter über einzelne Wörter stun-
denlang diskutiert. Schon allein dadurch sollten
beide Quellen unterschiedlich gewichtet werden.
Die Gerätschaften
Neben den im Normenwerk angesprochenen
Gerätschaften (im weitesten Sinne sind darun-
ter auch Bekämpfungsprodukte zu verstehen),
um einen bekämpfenden Holzschutz zu realisie-
Hilfe für Flüchtlinge Jetzt spenden! ©dpa Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht vor Krieg, Hunger, Gewalt und Verfolgung. Die Hilfsorganisationen von Aktion Deutschland Hilft lassen die Menschen nicht im Stich und helfen dort, wo Flüchtlinge dringend Hilfe brauchen. Helfen auch Sie - mit Ihrer Spende! Spendenkonto (IBAN): DE62 3702 0500 0000 1020 30 Stichwort: Hilfe für Flüchtlinge Online spenden unter: www.Aktion-Deutschland-Hilft.deSchützen & Erhalten · September 2015 · Seite 12