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Holzschutz
• Holzschutzpatrone zur Verarbeitung im Bohr- lochverfahren • Zulassungsnummer: DE-2013-A-08-00003 • Bekämpfungsmittel mit vorbeugender Wirk- samkeit gegen holz- zerstörende Pilze und Insekten • Hoch diffusionsfähig, leicht zu dosieren • Gebrauchsfertig KULBASAL HOLZSCHUTZPATRONE Salzpresslinge zur wirksamen Bekämpfung von holzzerstörenden Insekten und Pilzen Tikkurila GmbH - Geschäftsbereich KULBA - Hospitalstr. 39/71 - 91522 Ansbach - www.kulba.deren, gibt es eine Vielzahl dokumentierter Mei-
nungen und Anwendungsberichte über andere
Geräte. In Fachartikeln, Tagungsberichten, In-
ternetpräsenzen etc. treten, im Vergleich zur
Norm, subjektive Einzelmeinungen mehr in den
Vordergrund. Dies ist grundsätzlich nicht nega-
tiv zu beurteilen, da mitunter clevere Ansätze
und neue Sichtweisen zum Stand der Technik
bekannt werden.
Es besteht jedoch die Gefahr, dass allein aus
wirtschaftlichem Interesse das eine oder andere
Verfahren als bessere Alternative zur Norm fa-
vorisiert wird. Durch das Weglassen von Infor-
mationen, dem Berichten von Halbwahrheiten,
dem „Fachchinesisch“ zu den Geräten und den
erfolgsorientierten Darstellungen fällt es dem
Nutzer oftmals schwer, das Risiko sowie die
Grenzen und Möglichkeiten beim Einsatz dieser
Geräte zu beurteilen.
Gerade den Forderungen der Denkmalpflege
gerecht werdend, geschädigte Substanz zu erhal-
ten, haben Gerätehersteller reagiert und Lösungs-
ansätze geliefert. Das ist auch o.k. Fragwürdig ist
es jedoch, dass diese Spezialanwendungen mit
aller Gewalt auf das tägliche Holzschutzgeschäft
im profanen Wohnungsbau übertragen werden
soll. Wie stellt sich dabei die Wirtschaftlichkeit
dar? Nun gut, es kommt immer darauf an, aus
welchem Blickwinkel man dies betrachtet – Auf-
tragnehmer oder Auftraggeber.
Der in der oben genannten Normdefinition
erwähnte Konsens besteht unter anderem auch
darin, dass für den Auftraggeber eine gewisse
Wirtschaftlichkeit eingehalten wird.
Resümee
Nun ist man allerdings bei der Bekämpfung
von holzzerstörenden Organismen nicht ver-
pflichtet, die Norm einzuhalten (es sei denn, sie
wurde vereinbart). Da man lediglich den Erfolg
der Leistung schuldet, kann jeder für sich seine
Methode (auch eine unkonventionelle) bestim-
men, mit der er der Meinung ist, den Erfolg zu
garantieren.
Die Gefahr bei dieser einseitigen Darstellung
besteht darin, dass Firmen und Sachverständi-
ge mit wenig Erfahrung die Meinung unkritisch
übernehmen und darauf ihr Bekämpfungskon-
zept aufbauen − nicht selten mit fatalen Folgen.
Auch Behörden und Kommunen sind mitunter
vom Inhalt solcher Artikel schwer beeindruckt.
Denen fehlt oft das technische Know-how, um
kritisch diese Darstellungen zu bewerten. Ruck-
zuck werden darauf basierend Ausschreibungen
angerfertigt und Aufträge vergeben. Vor eini-
gen Jahren hat ein Behördenvertreter mir ei-
nen Artikel von einem promovierten Autor mit
den Worten vorgelegt: „Schauen Sie mal, nach
dem Artikel braucht weder schwammbefallenes
Holz ausgebaut noch das Mauerwerk behandelt
zu werden.“ Es bedurfte eines sehr langen Ge-
sprächs, um dem Behördenmitarbeiter klar zu
machen, warum diese Methode der Schwamm-
bekämpfung abzulehnen ist.
Wie oben bereits erwähnt, kann jeder Fach-
mann für sich entscheiden, welchen Weg der Or-
ganismenbekämpfung er beschreitet. Wundern
wird man sich jedoch, warum in einigen Arti-
keln rechtliche Grundlagen einer Holzschutz-
maßnahme intensiv thematisiert werden. Es
ist von Sondervereinbarungen zwischen den
Beteiligten die Rede, es wird eine Überprüfung
der Haftpflichtversicherung empfohlen und ver-
schiedene BGH- und LG-Urteile zum Thema aus-
gewertet. Haben die Autoren etwa Angst, dass
es doch schief geht? Bei der Beachtung und
fachgerechten Umsetzung der Norm ist diese
Angst unbegründet.
Schützen & Erhalten · September 2015 · Seite 13