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-News
Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e. V.
Dr. Axel Tubbe
Dr. Axel Tubbe ist promovierter Biologe
und Toxikologe und seit 1995 selbständig
tätig als Sachverständiger für Schadstoffe,
Schimmelpilze und Feuchte in Gebäuden
und Inhaber der GAEA Umweltconsulting
(Ockenheim, Hanau, Düsseldorf, Lüne-
burg). Neben diversen Referententätig-
keiten und Ausbildungstätigkeiten im
Bereich der Umweltmedizin sowie der
Schimmelpilzsanierung, der Mitarbeit in
Arbeitskreisen von WTA, DGoM, dbu ist
er Mitglied in der DGAUM, dem VDB, dem
DHBV und dem BufAS.
Wodurch sind Sie auf die Hans. Sanierungstage
aufmerksam geworden und waren Sie dort bereits
als Besucher und/oder Referent?
Bereits vor vielen Jahren wurde ich durch
die Berichte von Kollegen auf die Hanseatischen
Sanierungstage aufmerksam. Seit mehr als zehn
Jahren bin ich nunmehr regelmäßiger Besucher
und im letzten Jahr als Moderator eingeladen.
Was bieten Ihrer Meinung nach die Hans. Sanie-
rungstage, um Jahr für Jahr wachsende Besucher-
und Ausstellerzahlen zu generieren?
Die Sanierungstage vereinigen ein in
Deutschland wohl einmaliges Angebot von Fach-
vorträgen auch von ausländischen Referenten
mit den jeweils neuesten Informationen aus
Normungskreisen in einer bunten Mischung al-
ler für den Altbausanierungsbereich relevanten
Themen. Für mich als Sachverständigen sind die
Forschungsbeitrage und Gespräche mit Mitarbei-
tern aus Wissenschaft und Forschung aber auch
der Austausch mit sachverständigen Kollegen ex-
trem wertvoll. Dazu kommt das einmalige Ambi-
ente, die Unterkunft direkt im Tagungshotel mit
hervorragendem Service und das mal ganz weit
raus aus dem Alltag. Ich denke, diese Mischung
ist es, die auch die anderen Kollegen aus Sach-
verständigenwesen und Praxis anzieht.
Können Sie uns in Kurzversion den Inhalt Ihres
Themas „Schimmelpilzbelastungen in Estrichdäm-
mungen: Alles muss raus?!“ darstellen?
Im Rahmen der Vorbereitung der Podiums-
diskussion werde ich in diesem Jahr kurz versu-
chen, darzustellen, welche Probleme rechtlicher
und toxikologisch-mikrobiologischer Sicht die
derzeitige Sanierungspraxis bei Schimmelpilz-
schäden in Gebäuden (Trocknung/Behandlung/
ggf. Einkapselung) bereitet:
Die Auswertung von Patientendaten und
Anamnesen aus meiner toxikologischen Praxis
(n > 800 Personen) aber auch die Erfahrungen
anderer Umweltmediziner haben gezeigt, dass
die Trocknung von Schimmelschäden aber auch
die reine desinfizierende Behandlung von schim-
melbefallenen Baustoffen zu keiner Veränderung
einer Beschwerdelage der Nutzer führt. Aller-
gische wie toxisch bedingte Beschwerden sind
unabhängig von der Vitalität der Schimmelpilze.
Dies ist ja auch erklärlich, da die Infektion
im Rahmen der Pathogenese durch Schimmel-
pilze im normalen Gebäudebereich keine Rolle
spielt. Infektionen (z. B. Aspergillosen) treten
nur bei extrem immunschwachen oder immun-
depletierten Patienten (z. B. Aids- oder Trans-
plantationspatienten) auf. Praxisstudien (z. B.
Meider et al 2014) zeigen, dass die derzeit auf
dem Markt befindlichen Desinfektionsmittel unter
Vor-Ort-Bedingungen sowieso nicht ausreichend
wirksam sind. Mittel auf Basis von Oxidations-
mitteln zerstören z. T. Baustoffe; Dampfsperren
oder Abdichtungsbahnen und verlieren nach Her-
stellerauskünften die Zulassung und die benöti-
gte Funktion. Rückstände wie Propylenglycole,
Fruchtsäuren etc. verändern Baustoffe bleibend!
Aus schimmelpilzinerten mineralischen Bau-
stoffen werden z.B. biologisch bewachsbare etc.
Es zeigt sich, dass auch bei „partikeldichter“
Einsiegelung von Schäden gesundheitliche Be-
schwerden der Nutzer verbleiben. Zum Einen sind
die Versiegelungen meist nicht vollständig, in
z. B. Leichtbauwandkonstruktionen gar unmög-
lich. Zum Zweiten sind Versiegelungen meist nach
1–2Jahren undicht. Zum Dritten werden die be-
reits vor Sanierung im Raum verteilten Sporen-
mengen nicht berücksichtigt, welche weiterhin
Beschwerden verursachen.
Was die im Sanierungsleitfaden des Um-
weltbundesamtes bei Einsiegelung von Schim-
melpilzbelastungen vorgesehene (und sicherlich
sinnvolle und notwendige) Mitteilungs- und
Kennzeichnungspflicht (z. B. Wertverlust bei
Gebäudeverkauf) bedeutet, ist unabsehbar! Im
Falle eines erneuten Feuchteschadens verhält
sich belastetes Material (egal ob Estrichdäm-
mung oder Dachdämmung, ob Gipskarton oder
Holzkonstruktion) völlig anders als „sauberes
Material“ mit üblicher Hintergrundbelastung.
Biomasse und Beimpfungssporen aber auch Be-
handlungsmittelrückstände führen zu so schnel-
lem Bewuchs, dass technische Trocknung meist
nicht mehr möglich ist.
Auch stellen mit erhöhter Totkeimmasse
beaufschlagte Baustoffe keinen vorschadens-
üblichen Zustand dar, was im Versicherungsfall
aber meist die geschuldete Leistung ist.
In den Patientenauswertungen zeigt sich ein
Verschwinden von Symptomen nur bei fachge-
rechter Sanierung, d. h. Ausbau unüblich bela-
steter Baustoffe und Entfernung der verteilten
unüblichen Sporenkontaminationen durch eine
Feinreinigung.
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Dr. Axel Tubbe
Exkursion zu den Wolgasthäusern in Heringsdorf.
Schützen & Erhalten · September 2015 · Seite 52