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Schützen & Erhalten · September 2015 · Seite 76

Die Ex-Press

Berufsinformation des DSV e.V.

|

Arbeitsschutz

der Anwendung von Ozon ist davon auszugehen,

dass die geruchsgebenden Stoffe chemisch so

verändert werden, dass sie nicht mehr riechen.

Anzunehmen ist, dass bestimmte Mindestkon-

zentrationen zur wirksamen Geruchstilgung und

entsprechende Geräte nötig sind. Mit der „luft-

reinigenden“ Wirkung von Geräten, die sehr

niedrige Ozonkonzentrationen, unterhalb des

Arbeitsplatzgrenzwertes erzeugen, hat sich die

US-amerikanische Umweltbehörde kritisch aus-

einander gesetzt (5).

Ozon hinterlässt nach dem vollständigen

Zerfall in Sauerstoff keine Rückstände. Kri-

tisch gesehen wird, dass wenig über eventu-

ell problematische Abbauprodukte der zu be-

seitigenden geruchsgebenden Verbindungen

bekannt ist (5).

Nachteilig an dem Verfahren mit Ozon ist die

oxidative Wirkung bei Materialien, wobei eine

Abhängigkeit von der eingesetzten Konzentra-

tion besteht. Es besteht ein ähnliches Dilemma

wie bei der Begasung mit Phosphorwasserstoff

entwickelnden Präparaten, man muss in den

Objekten empfindliche Materialien schützen.

Im einen Fall (Bsp. Leeraumentwesung) sind es

empfindliche Geräte oder blank liegende Metal-

le und Legierungen. Im anderen Fall mit Ozon

ist es die Oxidation (durch die Addition des

Moleküls an Doppelbindungen, s. chemische

Eigenschaften), welche bei Gummi ihre Zerstö-

rungskraft entwickelt. Spröde werdender Gum-

mi ist nicht von unerheblicher Tragweite, wenn

es zum Beispiel um Kabelummantelungen geht.

Ferner gelten Zimmerpflanzen oder Kunstwerke

mit bestimmten Farbstoffen bzw. Pigmenten als

empfindlich (5).

Möglichkeiten der Konzentrations-

bestimmung

Mitteln zur Konzentrationsbestimmung

sollten bei der Anwendung von Ozongeneratoren

bereitgehalten werden. Anbieter von Generatoren

bieten in der Regel auch Messgeräte zur Ozon-

Konzentrationsmessung an. Je nach Messprin-

zip bestehen unterschiedliche Möglichkeiten. In

den GUV-Richtlinien (2) sind Prüfröhrchen mit

Farbumschlag genannt, hier ist zusätzlich eine

Handpumpe notwendig. Weil es sich hier eher

um sporadischen Einzelmessungen bzw. eine ge-

ringe Messfrequenz handelt, ist dies vorteilhaft

gegenüber elektronischen Messgeräten, schon

wegen der einfachen Bedienbarkeit und den

geringen Anschaffungskosten. (10 Röhrchen

kosten ca. 60 € zuzügl. 340 € für die Pumpe).

Darüber hinaus existieren aber auch etwas mehr

als handygroße tragbare Geräte mit elektroche-

mischen Sensoren. Hier besticht die kurze An-

sprechzeit, aber die Notwendigkeit der Überprü-

fung mit Prüfgas vor jeder Messung macht die

Methode umständlich. Schließlich gibt es auch

noch tragbare Analysatoren auf der Basis von

Voltammetriesensoren.

Arbeitsschutz

Ozon ist ein Gefahrstoff. Nach §2 der Ge-

fahrstoffverordnung fallen unter Gefahrstoffe

solche Stoffe, die im Sinne von § 3 gefährliche

Stoffe, also zum Beispiel giftig sind und auch

[…] alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert

zugewiesen worden ist

(6)

.

Egal wie wahrschein-

lich man es einschätzt, dass tatsächlich eine

gefährliche Situation eintritt, damit wird eine

Gefährdungsbeurteilung notwendig. Wie sollte

man sich im Rahmen der Gefährdungsbeurtei-

lung mit der Anwendung von Ozongeneratoren

auseinandersetzen?

Neben der Pflege einer Gefahrstoffdatenbank

und der Festlegung von Zuständigkeiten besteht,

wie zum Beispiel auch von den Berufsgenossen-

schaften empfohlen, eine Gefährdungsbeurtei-

lung aus sieben Schritten, die abzuarbeiten und

zu dokumentieren sind (7).

a)

Die Tätigkeit beschreiben:

Das Ziel, die ver-

wendeten Mittel, die beabsichtigte Ziel-

konzentration und Behandlungsdauer sind

festhalten. Es ist festhalten, welche Per-

sonen wie oft diese Tätigkeiten ausführen.

b)

B1) Ermitteln der Gefährdungen – Infor-

mationsbeschaffung:

Ein Sicherheitsdaten-

blatt gibt es nicht, da das Gas vor Ort er-

zeugt wird, also als solches nicht gekauft

werden kann. In diesem Sinne existiert

kein Hersteller. Informationen zur The-

matik „bodennahes Ozon“ (zum Beispiel

vom Umweltbundesamt (9)) schaden zwar

nicht, sind für die Gefährdungsbeurteilung

aber nicht relevant. Zu den Informationen

gehören unter anderem

– die Gebrauchsanleitung des Ozongenera-

tors.

– Die GUV-R 1/474 (2), sie behandelt Ozon-

generatoren für die Wasseraufbereitung

vor allem in festinstallierten Anlagen. Mit

der Tatsache, dass aber in den Gebrauchs-

anleitungen von Geräteherstellern auf die-

se Information verwiesen wird, gehört die

GUV-R 1/474 ohnehin zu den Unterlagen.

Ozon – Geruchskiller oder Biozid?

Laut aktueller Auskunft durch die Bundes-

anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme-

dizin bedarf es bei Ozon zum Zwecke der

Geruchstilgung keiner Zulassung.

Wird es lediglich zur Geruchstilgung in dem

Sinne verwendet, dass eine Zerstörung der

Aromastoffe (Geruchsstoffe) stattfindet, stellt

dies keine biozide Anwendung dar und die Ver-

wendung fällt nicht in den Bereich des Biozid-

rechts. Ist aber mit dem Ozon eine Zerstörung

der geruchsbildenden Mikroorganismen Viren,

Bakterien, Pilze etc. beabsichtigt, fällt es un-

ter das Biozidrecht, weil aus Luftsauerstoff zur

Desinfektion hergestelltes Ozon ein in-situ her-

gestelltes Biozidprodukt darstellt. Da in diesem

Fall keine Vorläufersubstanz in Verkehr gebracht

wird, gelten für Ozon die Übergangsregelungen

gemäß Artikel 93 der Biozid-Verordnung. Wenn

bis zum 01.09.2016 ein Antrag auf Wirkstoffge-

nehmigung eingereicht wird, kann Ozon weiter-

hin verwendet werden; Ohne Antrag darf Ozon

bis zum 01. 09. 2017 verwendet werden.

Man geht bei der Behörde davon aus, dass

Interesse an der Zulassung von Ozon als Biozid

besteht, es wäre nicht unwahrscheinlich, dass

Zulassungsanträge eingereicht werden. Der Gene-

rator an sich sei dabei nicht zulassungspflichtig.

Vorsicht, ist für die Zukunft also geboten,

und die Zulassung von Ozon ist im Blick zu be-

halten. Ein Verweis auf eine biozide Wirkung des

Ozons nach dem 01.09.2017 ist problematisch,

gesetzt den Fall es gibt keine Zulassung. Man

sollte dann nicht auf eine biozide Wirkung des

Ozons verweisen, wenn man nur die Geruchstil-

gung beabsichtigt. Insgesamt ist zu empfehlen,

so etwas nicht als „Nebenbeieffekt“ der Geruch-

stilgung in eine Leistungsbeschreibung aufzu-

nehmen, oder damit zu werben!

Klar zu differenzieren – Wirkung gegen

Schimmelgeruch und Wirkung gegen Schimmel

und andere Mikroorganismen.

Foto: ©urbans78 ·

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