Schützen & Erhalten · September 2015 · Seite 76
Die Ex-Press
Berufsinformation des DSV e.V.
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Arbeitsschutz
der Anwendung von Ozon ist davon auszugehen,
dass die geruchsgebenden Stoffe chemisch so
verändert werden, dass sie nicht mehr riechen.
Anzunehmen ist, dass bestimmte Mindestkon-
zentrationen zur wirksamen Geruchstilgung und
entsprechende Geräte nötig sind. Mit der „luft-
reinigenden“ Wirkung von Geräten, die sehr
niedrige Ozonkonzentrationen, unterhalb des
Arbeitsplatzgrenzwertes erzeugen, hat sich die
US-amerikanische Umweltbehörde kritisch aus-
einander gesetzt (5).
Ozon hinterlässt nach dem vollständigen
Zerfall in Sauerstoff keine Rückstände. Kri-
tisch gesehen wird, dass wenig über eventu-
ell problematische Abbauprodukte der zu be-
seitigenden geruchsgebenden Verbindungen
bekannt ist (5).
Nachteilig an dem Verfahren mit Ozon ist die
oxidative Wirkung bei Materialien, wobei eine
Abhängigkeit von der eingesetzten Konzentra-
tion besteht. Es besteht ein ähnliches Dilemma
wie bei der Begasung mit Phosphorwasserstoff
entwickelnden Präparaten, man muss in den
Objekten empfindliche Materialien schützen.
Im einen Fall (Bsp. Leeraumentwesung) sind es
empfindliche Geräte oder blank liegende Metal-
le und Legierungen. Im anderen Fall mit Ozon
ist es die Oxidation (durch die Addition des
Moleküls an Doppelbindungen, s. chemische
Eigenschaften), welche bei Gummi ihre Zerstö-
rungskraft entwickelt. Spröde werdender Gum-
mi ist nicht von unerheblicher Tragweite, wenn
es zum Beispiel um Kabelummantelungen geht.
Ferner gelten Zimmerpflanzen oder Kunstwerke
mit bestimmten Farbstoffen bzw. Pigmenten als
empfindlich (5).
Möglichkeiten der Konzentrations-
bestimmung
Mitteln zur Konzentrationsbestimmung
sollten bei der Anwendung von Ozongeneratoren
bereitgehalten werden. Anbieter von Generatoren
bieten in der Regel auch Messgeräte zur Ozon-
Konzentrationsmessung an. Je nach Messprin-
zip bestehen unterschiedliche Möglichkeiten. In
den GUV-Richtlinien (2) sind Prüfröhrchen mit
Farbumschlag genannt, hier ist zusätzlich eine
Handpumpe notwendig. Weil es sich hier eher
um sporadischen Einzelmessungen bzw. eine ge-
ringe Messfrequenz handelt, ist dies vorteilhaft
gegenüber elektronischen Messgeräten, schon
wegen der einfachen Bedienbarkeit und den
geringen Anschaffungskosten. (10 Röhrchen
kosten ca. 60 € zuzügl. 340 € für die Pumpe).
Darüber hinaus existieren aber auch etwas mehr
als handygroße tragbare Geräte mit elektroche-
mischen Sensoren. Hier besticht die kurze An-
sprechzeit, aber die Notwendigkeit der Überprü-
fung mit Prüfgas vor jeder Messung macht die
Methode umständlich. Schließlich gibt es auch
noch tragbare Analysatoren auf der Basis von
Voltammetriesensoren.
Arbeitsschutz
Ozon ist ein Gefahrstoff. Nach §2 der Ge-
fahrstoffverordnung fallen unter Gefahrstoffe
solche Stoffe, die im Sinne von § 3 gefährliche
Stoffe, also zum Beispiel giftig sind und auch
[…] alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert
zugewiesen worden ist
(6)
.
Egal wie wahrschein-
lich man es einschätzt, dass tatsächlich eine
gefährliche Situation eintritt, damit wird eine
Gefährdungsbeurteilung notwendig. Wie sollte
man sich im Rahmen der Gefährdungsbeurtei-
lung mit der Anwendung von Ozongeneratoren
auseinandersetzen?
Neben der Pflege einer Gefahrstoffdatenbank
und der Festlegung von Zuständigkeiten besteht,
wie zum Beispiel auch von den Berufsgenossen-
schaften empfohlen, eine Gefährdungsbeurtei-
lung aus sieben Schritten, die abzuarbeiten und
zu dokumentieren sind (7).
a)
Die Tätigkeit beschreiben:
Das Ziel, die ver-
wendeten Mittel, die beabsichtigte Ziel-
konzentration und Behandlungsdauer sind
festhalten. Es ist festhalten, welche Per-
sonen wie oft diese Tätigkeiten ausführen.
b)
B1) Ermitteln der Gefährdungen – Infor-
mationsbeschaffung:
Ein Sicherheitsdaten-
blatt gibt es nicht, da das Gas vor Ort er-
zeugt wird, also als solches nicht gekauft
werden kann. In diesem Sinne existiert
kein Hersteller. Informationen zur The-
matik „bodennahes Ozon“ (zum Beispiel
vom Umweltbundesamt (9)) schaden zwar
nicht, sind für die Gefährdungsbeurteilung
aber nicht relevant. Zu den Informationen
gehören unter anderem
– die Gebrauchsanleitung des Ozongenera-
tors.
– Die GUV-R 1/474 (2), sie behandelt Ozon-
generatoren für die Wasseraufbereitung
vor allem in festinstallierten Anlagen. Mit
der Tatsache, dass aber in den Gebrauchs-
anleitungen von Geräteherstellern auf die-
se Information verwiesen wird, gehört die
GUV-R 1/474 ohnehin zu den Unterlagen.
Ozon – Geruchskiller oder Biozid?
Laut aktueller Auskunft durch die Bundes-
anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme-
dizin bedarf es bei Ozon zum Zwecke der
Geruchstilgung keiner Zulassung.
Wird es lediglich zur Geruchstilgung in dem
Sinne verwendet, dass eine Zerstörung der
Aromastoffe (Geruchsstoffe) stattfindet, stellt
dies keine biozide Anwendung dar und die Ver-
wendung fällt nicht in den Bereich des Biozid-
rechts. Ist aber mit dem Ozon eine Zerstörung
der geruchsbildenden Mikroorganismen Viren,
Bakterien, Pilze etc. beabsichtigt, fällt es un-
ter das Biozidrecht, weil aus Luftsauerstoff zur
Desinfektion hergestelltes Ozon ein in-situ her-
gestelltes Biozidprodukt darstellt. Da in diesem
Fall keine Vorläufersubstanz in Verkehr gebracht
wird, gelten für Ozon die Übergangsregelungen
gemäß Artikel 93 der Biozid-Verordnung. Wenn
bis zum 01.09.2016 ein Antrag auf Wirkstoffge-
nehmigung eingereicht wird, kann Ozon weiter-
hin verwendet werden; Ohne Antrag darf Ozon
bis zum 01. 09. 2017 verwendet werden.
Man geht bei der Behörde davon aus, dass
Interesse an der Zulassung von Ozon als Biozid
besteht, es wäre nicht unwahrscheinlich, dass
Zulassungsanträge eingereicht werden. Der Gene-
rator an sich sei dabei nicht zulassungspflichtig.
Vorsicht, ist für die Zukunft also geboten,
und die Zulassung von Ozon ist im Blick zu be-
halten. Ein Verweis auf eine biozide Wirkung des
Ozons nach dem 01.09.2017 ist problematisch,
gesetzt den Fall es gibt keine Zulassung. Man
sollte dann nicht auf eine biozide Wirkung des
Ozons verweisen, wenn man nur die Geruchstil-
gung beabsichtigt. Insgesamt ist zu empfehlen,
so etwas nicht als „Nebenbeieffekt“ der Geruch-
stilgung in eine Leistungsbeschreibung aufzu-
nehmen, oder damit zu werben!
Klar zu differenzieren – Wirkung gegen
Schimmelgeruch und Wirkung gegen Schimmel
und andere Mikroorganismen.
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