Die Ex-Press
Berufsinformation des DSV e.V.
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Wissenswertes
Perspektiven für die Schadnagerbekämpfung:
Antikoagulanzien der dritten Generation
Im März dieses Jahres wurde auf der
PestEx in London die Grundidee für
eine potentielle „dritte Generation“ an
Rodentiziden vorgestellt. Dies wäre eine
echte Neuerung. Es handelt sich zwar
weiterhin um Antikoagulanzien – für die
Zielstellung bewährte Wirkstoffe. Ihr
Wirkprinzip liegt jedoch jenseits der Vi-
tamin K-Antagonisten. Dies bietet gerade
für ein Resistenzmanagement Vorteile.
Der weite Weg vom Wirkstoff zum Bio-
zid könnte zudem bei den vorgestellten
Substanzklassen Abkürzungen nehmen.
Bedarf an neuen Wirkstoffen
Für die Praxis der Schadnagerbekämpfung
gehören Rodentizide zum „Handwerkszeug“. Die
Schadnagerprophylaxe und -bekämpfung ist prak-
tizierter Gesundheitsschutz (s. Schützen & Erhal-
ten 2/2015). In vielen Bereichen (zum Beispiel
bei der Lebensmittelherstellung oder in Kran-
kenhäusern) ist die Gesundheitsvorsorge ober-
stes Gebot. Fehlen für bestimmte Situationen
praktikable, also wirksame, wirtschaftliche und
bewährte Verfahren, droht eine Bekämpfungs-
lücke. Hinzu kommt, dass für ein Resistenzma-
nagement im Bedarfsfall auch mindestens zwei
Wirkstoffe zur Verfügung stehen sollten, die auf
unterschiedlichen Wirkmechanismen basieren,
um resistente Stämme zu eradizieren. Nur so
lässt sich das Ausbreiten der Resistenz gegen
einen Wirkstoff unterbinden, und dieser bleibt
damit länger in seiner vollen Wirksamkeit für
die Praxis erhalten.
Zulassung – der Weg vom Wirkstoff
zum Produkt
Ehe ein Biozid als Produkt eine Zulassung
erhält, muss gemäß der Biozidverordnung (Ver-
ordnung (EG) Nr. 528/2012) zunächst der Wirk-
stoff geprüft und genehmigt werden. Bei der
Wirkstoffprüfung ist eine Reihe von Daten als
Dossier bei der Europäischen Chemikalienagen-
tur, ECHA einzureichen. Auf nationaler Ebene,
in Deutschland, erteilt dann die Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA für
die Biozidprodukte Zulassungen und gegensei-
tige Anerkennungen. Dieses mehrstufige Verfah-
ren mit einer umfassenden Prüfung dient dazu,
die Anwendung von Bioziden im Hinblick auf
Risiken für Mensch, Natur und Umwelt noch si-
cherer zu machen.
Die Zulassung von Bioziden ist damit um-
fangreicher und aufwändiger geworden. Sie
gilt für Wirkstoffe 10 Jahre, bei Rodentizi-
den sind es allerdings nur 5 Jahre. Allgemein
kann jederzeit, zum Beispiel weil sich eine
neue Datenlage ergibt, ein Wirkstoff einer
Neubewertung unterzogen werden, was dann
möglicherweise zum Entzug einer Zulassung
oder zu zusätzlichen Auflagen führt. Aber
auch ein Hersteller kann ein Produkt vom
Markt nehmen oder nach dem Zulassungs-
ende keine erneute Verlängerung der Zulas-
sung beantragen. Zu denken gibt die Nen-
nung von Warfarin und Difenacoum in der
Liste der Substitutionskandidaten der Europä-
ischen Kommission (gemäß Verordnung (EG)
Nr. 1107/2009). Darin sind Substanzen aufge-
führt, auf die zwar in keinerlei Weise ein Bann
gelegt ist, die aber aufgrund ihrer Eigenschaf-
ten durch Alternativen, sollten sie irgendwann
verfügbar sein, ersetzt werden könnten.
Was bringt die Zukunft?
Foto: ©Igrik ·
fotolia.comSchützen & Erhalten · September 2015 · Seite 71